Zwangsvollstreckung und Kontopfändung?

Hallo,

ich habe einen Azubi in der Benachteiligtenausbildung, bei dem in der nächsten Zeit zwei Zwangsvollstreckungen anstehen. Da ich noch nicht so lange als Sozialpädagogin arbeite und mein Studium wenig praxisorientiert war, fehlt mir ein bisschen das Hintergrundwissen.
Da der Azubi unterhalb der 939,- Euro-Grenze verdient, kann er ja in dieser Situation nicht gezwungen werden, zu bezahlen (es handelt sich nicht um Mietschulden oder so). Zu pfänden gibt es nichts, finanziell bekommt er Ausbildungsvergütung, Kindergeld und BAB. Die Sozialleistungen können nicht gepfändet werden, wenn er sie innerhalb der Frist abhebt, das weiß ich. Für die Ausbildungvergütung muß er sich dann eine Bescheinigung holen, damit er an das Geld kommt. Das ist mein Problem: die Bank sagte mir, diese Bescheinigung muß er sich vom Finanzamt oder Zollamt ausstellen lassen, wenn es sich um öffentliche Sachen handelt (in diesem Fall Arbeitsamt) und von einem Rechtspfleger bei privaten Dingen (in diesem Fall Telefonrechnungen). Das Finanzamt sagt, immer bei demjenigen, der die Schulden eintreibt.
Wie viel Zeit vergeht von dem Moment, wo der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht zur Pfändung bis zur Abgabe der Eidestattliche Erklärung und der Sperrung des Kontos – wenn diese Freigabebescheinigung dann da ist, ist dann (erstmal und so lange, bis derjenige über der Mindestgrenze verdient) alles vorbei? In welchen Abständen wird dann überprüft, ob er mehr verdient?

Danke
Murmel2006

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Hallo,
kann dir leider nicht helfen, denn sooo genau kenne ich mich da auch nicht aus, aber guck mal in dieses Forum, da wird dir sicher geholfen.

Die sind da sehr nett und antworten kompetent.

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/forumdisplay.php?s=41537c97544dc8728feed3e0bd1f6bae&f=2

Das soll keine Werbung sein sondern eine Hilfe...

Gruß Anna

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er hat nur mit der bank zu tun!

der gläubiger wird NIEMALS eine freistellung unterschreiben.

er muss nur zum amtsgericht und sich mit seinen unterlagen dort eine freigabe holen die ist für die bank interessant , das andere nicht.

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?!? Normalerweise sieht die Bank ja von wem das Geld, dass aufs konto eingeht kommt. Und die sehen bzw. wissen dann ja, dass es sich um die ausbildungsvergütung handelt und dürfen somit auch nicht auszahlen! Ich wüsste nicht dass es da irgendwelchen Bescheinigungen bedarf. Höchstens müssten dann die (Drittschuldner) bzw. Gläubiger etwas vorbringen um zu beweisen, dass es sich nicht um die Ausbildungsvergütung handelt. #gruebel

Wenn der GV vor der Tür steht und feststellt dass nichts zu "pfänden" ist, kann er sofort die EV abnehmen. Sobald diese dem Gläubiger vorliegt kann der ein vorläufiges Zahlungsverbot machen (geht sofort) und dann darf der Drittschuldner schon nicht mehr auszahlen. Pfüb kommt dann hinterher. Dann gibt es noch irgendwas mit: Die Bank muss wenn Geld aufs Konto kommt noch sieben Tage warten bis sie es an Gläubiger auszahlen darf, da bin ich mir aber nicht sicher.

LG V.

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Der Gerichtsvollzieher steht ja nicht sofort vor der Tür!!
Man kann nach dem Schreiben des GV einen Termin mit
ihm machen.
Dann einfach fragen, was für Bescheinigungen benötigt werden
um einer Pfändung (z.B. Gehaltspfändung) zu entgehen!
Man muss Deinem Azubi ja was zum Leben lassen!
Der GV klärt dann, ob die Gläubiger mit einer minimalen Tilgung
einverstanden sind. Bei der Telefonrechung bin ich mir ziehmlich
sicher, das die einlenken werden (besser als nix zu bekommen!)

Habe einen Freund mal bei sowas unterstützt... der hat nachher
ca. 25€ im Monat getilgt... bei ca. 2500€ Gesamtschulden!
Wo nix ist, kann man auch nix holen und das wissen die!


LG
Nicole