Also ich blick da echt nicht durch.
Seitdem mein Sohn 1 1/2 Jahre alt ist bin ich Alleinerziehend und arbeite seitdem halbtags. Zusätzlich habe ich Hartz4 erhalten!
Nun habe ich demnächst die Möglichkeit meine Wochenstunden flexibel zu erhöhen. Habe dann vom Kinderzuschlag gehört und dass man den nur bekommt wenn man sein Existenzminimum erreicht und die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreitet.
Ich frage mich eben ob es sich rentiert 40 Std zu arbeiten und mein Sohn in Ganztagsbetreuung zu geben
ODER
doch die Möglichkeit besteht nur 30-35 Std zu arbeiten + Kinderzuschlag???? So hätte ich zumindest etwas mehr Zeit für mein Kind! Fest steht dass ich vom Amt weg will!
So bin ich also auf den Zuschlagsrechner gegangen und habe versucht herauszufinden wieviel ich verdienen darf um Anspruch auf den Zuschlag haben zu können. Ganz egal welches Gehalt ich eingebe: Entweder wird mir empfohlen ALG2 zu beantragen oder aber ich liege über der Höchteinkommensgrenze! Da stimmt doch was nicht? GANZ EGAL WELCHES GEHALT ICH EINGEBE: MIR STEHT NICHTS ZU!!! Zumindest sagt mir das der Zuschlagsrechner!
Mich würde eben nur mal interessieren ob ich mit Zuschlag nicht auf mein Ganztagsgehalt kommen würde aber scheinbar ist es ja völlig wurscht was ich in den Rechner eingebe!?
Kinderzuschlag-wieviel darf ich verdienen?
Hallo,
diese rechner im Internet sind nicht wirklich sinnvoll. Ich selber habe Kinderzuschlagsanträge bearbeitet und spreche aus Erfahrung.
Wenn du Alg II beziehst oder ein AlgII Anspruch besteht dann besteht kein KIZ Anspruch.
Noch eine wichtige Frage am Rande... Bist du alleinerziehend? Wie alt ist das Kind und wer zahlt Unterhalt.
Wenn der KV Unterhalt zahlt oder das Jugenandamt ( wenn du alleine bist) kannst dir das alles sparen es besteht GRUNDSÄTZLICH kein Anspruch für alleinerziehende wo der Unterhalt fürs Kind abgedeckt ist.
Ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Heisst das ich habe keinen Anspruch?
Ja ich bin AE und mein Kind ist 4. Zur Zeit bekomme ich ja noch ALG2 aber weil ich ja meine Arbeitstunden erhöhen kann wie es mir gefällt frage ich mich eben wieviel genau ich verdienen darf um Anspruch zu haben. Dieser Rechner spuckt bei keinem Gehalt aus dass mir was zustehen könnte! Das finde ich echt komisch.
unterhaltsvorschuss ist einkommen des kindes und somit besteht kein anspruch auf kinderzuschlag und schon musst du dir über die wochenstunden keine gedanken mehr zu machen. wenn das kind 6 ist und der UVS wegfällt siehts wieder anders aus.
gruß, lollo