Hallo,
ich habe eine "verirrte" Überweisung auf mein Konto bekommen. Es ist ganz sicher, dass das Geld nicht für mich bestimmt ist. Man ganz naiv angenommen, es wird sich niemand melden - "gehört" das Geld irgendwann mir? Gibt es da Fristen usw.? Mache ich mich strafbar, wenn ich mich nicht bei meiner Bank melde und es aufkläre?
lg Sebastian
Irrtum bei Überweisung - wann "gehört" das Geld mir?
Ich würd das Geld nicht anrühren (da es Dir ja definitiv nicht gehört). Manchmal verschwindet es genauso schnell wieder, wie es kam.
Hallo
Also das Geld gehörtb definitiv nicht dir. Melde dich bei der Bank. die wissens schon was zu tun ist. Wenn du es ausgibst ist das eine Straftat und du müsstest es eh zurück zahlen.
Bianca
Eine Straftat ist es meines Wissens nach nicht.
Hier dürfte die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Tragen kommen.
Eine allgemeine Pflicht zur Überprüfung des eigenen Kontos besteht nicht. Daher ist es auch kein Straftatbestand die Fehlbuchung zu verschweigen. Theorethisch könntest Du auch darüber verfügen, wenn Du später glaubhaft machen könntest, im guten Glauben gehandelt zu haben. Wenn die Bank den Fehler allerdings innerhalb der Verjährungsfrist bemerkt, musst Du zurückzahlen (wenn Du das Geld dann noch hast).
Hallo
Das stimmt nicht, was Du schreibst. Siehe meinen Beitrag unten.
Bianca
Es gibt da die unterschiedlichsten Urteile.
Ich arbeite selber in einer Bank und wir haben einen Fall, da hat eine Kundin 200.000,- Euro von uns versehentlich aufs Konto gebucht bekommen.
Das wurde erst nach 6 Monaten bemerkt.
Die Kundin behauptet, das Geld ausgegeben zu haben weil sie dachte, es wäre das Erbe ihres kurz vorher verstorbenen Vaters gewesen. Die hat eine Weltreise gemacht und den Rest verschenkt.
Die ersten beiden Instanzen hat die Kundin gewonnen.
Ich glaube, einfach verschwinden kann es nicht wieder. Die Bank muss vorher dein Einverständnis dazu bekommen, denn Du hättest es ja unwissentlich schon ausgegeben haben können. Für solche Sachen ist auch die Bank versichert. Die Fristen kenn ich nicht, aber ich würde bei der Bank mal Bescheid geben.
Ich hatte den Fall zweimal andersrum, mein Geld ist wegen Zahlendreher woanders gelandet als es sollte. Beim ersten Mal wars weg, weil die BankFrau meinte, wenn es einmal (falsch) verbucht ist, kann es nicht zurückgefordert werden. Wird sich also auch jemand gefreut haben. Beim zweiten mal ist wohl aufgefallen, dass der Name nicht mit der Kontonummer übereinstimmt und es war zwei Tage später wieder bei mir.
Quatsch, man kann es zurückbuchen lassen, nur das kostet.
also mir wurde mal gesagt, ne überweisung ist nicht rückbuchbar, nur eine zahlung die abgezogen wurde..also im falle eienr einzugsermächtigung.
hallo!
das gleiche ist meiner kollegin auch passiert - sie musste nach 2 jahren (wurde erst da festgestellt) das geld zurück bezahlen.
sie hatte glück das sie es auf 2 mal bezahlen durfte, sonst wäre sie ganz schön ins minus gekommen...
also ich denke 3 jahre ist die frist auf alle fälle..
lg
Claudia
Richtig so, ich kann auch nicht ausgeben, was wissentlich nicht mir gehört.
Aber anscheinend gibt es keine ehrlichen Menschen mehr.
Gruß
Hi!
Gehen wir mal davon aus, daß jemand sich bei einer Onlineüberweisung vertippt hat und das somit auf ein falsches- ,nämlich Deinem Konto gelandet ist. Der Jenige kann auch bei selbst getätigter Onlineüberweisung das Geld zurück holen lassen, was Denjenigen aber einiges Kostet. Je nach Bank.
Jetzt stelle dir vor, daß Dir so etwas passiert und dein Geld nicht zurückgeholt werden kann. Wie würdest Du denken? vielleicht hat Derjenige seine letzten Euronen zusammengekratzt um eine längst fällige Rechnung zu zahlen. Für wen war denn das Geld bestimmt? Verwendungszweck?. Bedenke, daß wir schon ziemlich am Ende des Monats sind und es Demjenigen finanziell schlecht geht. Was Dir auch jederzeit passieren kann.
Kurzum, moralisch gesehen solltest Du alles tun, damit das Geld wieder dem rechtmäßigen Besitzer zugeführt werden kann.
In diesem Sinne
nachdenkliche Grüße bei einer korrupten und egoistischen Frage
Wenn der Überweisungsträger falsch ausgefüllt wurde (Das Geld also auf dem Konto landete wo es laut Kontonummer hinsollte), kann man es nicht einfach zurückbuchen lassen.
Dies geht lediglich bei einer Fehlbuchung, also wenn das Geld ohne konkreten Auftrag eines Überweisers auf dem Konto landet.
Das Geld kann nur zurückgeholt werden, indem der Kontobesitzer, auf dessen Konto die Überweisung gegangen ist, zustimmt.
Eine Überweisung ist nicht zurückrufbar.Niemals und in keinem Ausnahmefall.
Falsch angewiesenes Geld wird dann nur mit Unterrichtung und Genehmigung zurück transferiert.
Davon mal ganz abgesehen ist es ziemlich dreist, mit dem Gedanken zu spielen, das Geld behalten zu dürfen.
Oder wie würdet ihr euch fühlen, wenn ihr durch einen Vertipper 300,00 Euro beispielsweise auf ein falsches Konto überweist, und der Kontoinhaber genauso schäbige Gedanken hat...........................................??
Geld, was einem nicht gehört, darf man nicht behalten.
Vielleicht sollten einige nochmal die Sache mit "MEIN" und "DEIN" neu erlernen!
Ich wünsche dir, dass du dich auch mal vertippst, und der Kontoinhaber ähnlich schäbige Gedanken hegt, wie du es grad tust.
Es ist nicht DEIN Geld!!
Haben deine Eltern dir keinen Anstand beigebracht?
"MEIN" und "DEIN" sollte jedes Kleinkind unterscheiden können!
Hallo
Auf jeden Fall ist der Kontoinhaber zur Überprüfung verpflichtet.
Geld aus Fehlüberweisung nicht ausgeben
09. Dez 2005 16:35
Geldabheben am Automaten
Foto: dpa
Wer auf seinem Konto unverhofft einen hohen Betrag findet, sollte das Geld lieber nicht ausgeben. Es könnte sich um eine Fehlbuchung handeln.
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Eine größere Summe, die versehentlich auf ein falsches Konto überwiesen wird, darf ein Kontoinhaber nicht verprassen. Darauf weist die Zeitschrift «Finanztest» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle hin. (AZ: 3 U 11/05)
Im konkreten Fall hatte eine Bank durch eine Nummernverwechslung einen Betrag von 5000 Euro an den falschen Empfänger überwiesen. Der Mann, auf dessen Konto das Geld landete, gab es restlos aus. Vor Gericht berief er sich auf die so genannte Entreicherung. Nach dieser Regelung müssen unberechtigte Empfänger von Fehlüberweisungen nichts zurückzahlen, wenn sie das Geld arglos ausgeben.
Kontovertrag gründlich lesen
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Die Richter sahen das in diesem Fall anders: Der Girokontovertrag mit seiner Bank verpflichtete den Mann, Kontoauszüge gründlich zu prüfen. Das habe er offensichtlich nicht getan, urteilten die Richter.
Die Bank hatte den Überweisungsfehler zwischenzeitlich eingestanden. Den verursachten Schaden hatte das Geldinstitut ausgeglichen. Die 5000 Euro musste der falsche Empfänger deshalb an seine Bank zurückgeben. (nz)
Ich nenne sowas ungerechtfertigte Bereichung und der Herausgabeanspruch ist in § 812 BGB geregelt ( http://bundesrecht.juris.de/bgb/__812.html ).
Verjähren tut der Anspruch - m. E. - nach drei Jahren gem. §§ 195, 199 BGB.
GEHÖREN tut Dir das Geld dann zwar auch nicht, aber Du mußt es dann nicht mehr zurückzahlen.
Ob ich das moralisch richtig finde ist ja nicht die Frage gewesen