Dringende Hilfe wegen Brief schreiben ans Arbeitsamt

HAllo,
ich werde versuchen meine Situation kurz zu erklären.
Also ich hatte bis zum 28.02.2007 Arbeitslosengeld 1 bekommen. 1 Jahr lang. Anfang Februar hatte ich mich selber bei C&A beworben und wurde eingestellt. Ich habe dies sofort Abreitsamt gemeldet aber da es eine Aushilfsarbeit war und ich wenig verdient hätte wurde ich vom Arbeitsamt nicht abgemeldet da dies eine Nebenbeschäftigung gezählt hat.
Ich habe aber bei C&A nur ein Tag arbeiten können da ich wieder gekündigt wurde.
SO jetzt habe ich heute vom Arbeitsamt einen Erstattungsbrief gekriegt ich solle 750 euro zurückzahlen da ab dem 08.02.2007 die bewilligung aufgehoben wurde.Grund: Aufnahme einer Beschäftigung.
Ich möchte jetzt wiederspruch einlegen da ich nur ein tag gearbeitet habe und alles sofort persönlich auch arbeitsamt mitgeteilt habe.
Bitte könnte einer mir ein Widerspruchsschreiben formulieren da ich nicht weiss wie ich es schreiben soll.
Sorry wurde lang.
Danke für jede Antwort.
LG

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HI

mhmm warum wurdest du nach einem Tag schon gekündigt ist ja echt komisch naja #kratz

wie du hast das Arbeitsamt mitgeteilt, aber normal wenn man Sich arbeitslos abmeldet, d.h. weil du Tätigkeit aufgenommen hast, musst du dich dann nicht neu arbeitslos melden...also du dich wieder dem Arbeitsamt als Arbeitslos gemeldet hast, mit wem hast du dort gesprochen, weil den würde ich mir an die Strippe holen..

ansonsten was ist so schwer an einer Formulierung

Betreff: Bescheid vom .....

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich zum o.g. Schreiben Widerspruch ein. Am ....habe ich eine Stelle aufgenommen aber einen Tag später wurde ich wieder gekündigt und hab dies auch dem Arbeitsamt mitgeteilt (ggf. den Sachbearbeiter nennen). Den Betrag von 750 Euro werde ich nicht bezahlen, ich bitte Sie, mir einen neun Bescheid zu schicken, indem ich bereit bin eine Erstattung von einem Tag wo ich ja dann nciht arbeitslos war, zurück zu erstatten

MfG
..

Gruss
Ute

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Die Formulierung hat meine Vorschreiberin schon gut verfasst, finde ich. Ansonsten kannst Du auch persönlich zur Widerspruchsstelle der Agentur für Arbeit gehen, die nehmen das Schreiben dann anhand Deiner Angaben persönlich auf!
Und mein Rat ist sowieso, dass Du Dich umgehend persönlich wieder arbeitslos meldest, denn anscheinend wurdest Du abgemeldet und hast erst ab der erneuten persönlichen Meldung ggf. wieder einen Anspruch auf ALG!! Es sei denn, der Widerspruch wird zu Deinen Gunsten entschieden, aber das kann ja noch dauern.
Wann hast Du dem AA denn mitgeteilt, dass Du in Arbeit gehst? Vorher? Dann konnte die AA ja auch noch nicht wissen, dass es nur f. einen Tag ist.

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Ich hatte vorher es schon gemeldet und nachdem ich gekündigt wurde habe ich es nochmals sofort gemeldet.
Ich arbeite jetzt wieder daher bin ich das Arbeitsamt los.
Die ganze sache ist in Februar passiert und jetzt erst haben die mir den erstattungsbrief geschickt.