Ganz kurz: Habe vor zwei Monaten etwas bei ebay verkauft, was aber nie bezahlt wurde. Inzwischen ist der Artikel auch schon weiter verkauft.
HEUTE habe ich eine Zahlung auf meinem Konto und eine E-Mail im Postfach von der ersten Käuferin. Es täte ihr leid, dass sie sich erst jetzt meldet und zahlt, sie hatte viel zu tun...
Ich habe Ihr geschrieben, dass sie mir ihre Bankverbindung geben soll, damit ich ihr das Geld wieder zurück überweisen kann. Das macht sie aber nicht, sie besteht auf "ihre" Ware.
Was mache ich denn jetzt? Meine Bank konnte mir nicht weiter helfen.
Wie Geld überweisen ohne Bankverbindung?
Hallo,
auf dem Auszug steht doch woher das Geld kommt. Oder wie??
lg
Nein, da steht nur ihr Name und der Artikel. Ich befürchte, es war eine Bar-Einzahlung...
Mh, das ist natürlich schwierig. Einfach abwarten. Wenn sie ihr Geld wieder möchte dann wird ihr schon eine Bankverbindung einfallen..
lg
Hallo,
in der Auktion war doch bestimmt eine Lieferadresse angegeben.
Vielleicht besteht die Möglichkeit dadurch an die Kontodaten zu kommen. Wenn Deine Bank den Namn und die Anschrift von ihr hat, können sie vielleicht nachforschen, wo sie ein Konto hat.
Oder das Geld per Post verschicken, aber dann versichert und per Übergabe-Einschreiben.
LG Mona
Hallo,
da denke ich nicht, dass das geht.
Die Bank darf persönliche Daten nicht rausgeben (Datenschutz).
LG
Sassi
Hallo,
ich meinte nicht, dass die Bank die Daten rausgeben soll. Wenn ich bei ebay etwas verkaufe sehe ich am ende der auktion den Namen und die Anschrift des käufers. Mit diesen Daten würde ich zur bank gehen. vielleicht können die ja die bankdaten rausfinden um das geld zurück zu überweisen.
Wenn nicht würde ich das Geld versichert per Übergabeeinschreiben an die Adresse schicken, die in der Auktion steht.
Geht das auch nicht, würde ich mich an ebay wenden.
LG Mona
Hallo,
wende Dich doch an Ebay, wie Du Dich weiter verhalten sollst.. Vom Prinzip war sie ja Besitzerin Deiner Ware, nicht das es noch ärger gibt...
Hallo,
die Käuferin ist im Recht.
Bei eBay werden rechtskräftige Kaufverträge eingegangen - darüber kann man sich nicht einfach hinwegsetzen.
Mensch, eBay ist doch kein Kindergarten ...
Erst wenn Du das volle Programm, Mahnung, Unstimmigkeit bei ebay melden und dann in letzter Instanz den Kaufvertrag aufkündigen (das war jetzt das Prozedere in ganz verkürzter Fassung) kannst Du den Artikel anderweitig verkaufen oder dem Zweitbieter anbieten.
Du solltest ganz kleine Brötchen backen (so ärgerlich es ist, so lange auf sein Geld zu warten) und versuchen, Dich mit der Käuferin gütlich zu einigen.
Und wenn Dich mal ans eBay-Forum (soll keine Werbung dafür sein!), denn da sitzen die Experten - vielleicht weiß da jemand Rat, wie Du aus der Sache rauskommst, ohne dass Du auf Deine Kosten der Käuferin den Artikel noch mal besorgen musst.
In diesem Sinne,
juliafranziska
>>Erst wenn Du das volle Programm, Mahnung, Unstimmigkeit bei ebay melden und dann in letzter Instanz den Kaufvertrag aufkündigen (das war jetzt das Prozedere in ganz verkürzter Fassung) kannst Du den Artikel anderweitig verkaufen oder dem Zweitbieter anbieten. <<
Das habe ich doch alles schon gemacht! Sie ist von ebay verwarnt worden, hat von mir eine negative Bewertung usw.
Und noch mal besorgen werde ich den Artikel ganz bestimmt nicht, darum geht es ja auch gar nicht.
Nur wenn Du es genau SO gemacht hast, Mahnung mit Fristsetzung (evtl. 2. Mahnung) und anschließend Rücktritt vom Vertrag (und das auch NACHWEISEN kannst !) bist Du sauber aus der Sache raus.
Fehlt z.B. Dein Rücktritt vom Vertrag, hat die Kaüferin das Recht, von Dir die Ware zu fordern.
Und dann geht es eben GENAU DARUM, dass Du ihr die Ware auch besorgen musst, egal wie. Da reicht es nicht, das Geld einfach zurückzuschicken.
Eine negative Ebay Bewertung oder eine Verwarnung von Ebay hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Kaufvertrages !
Ich vermute, die Käuferin wird nicht gleich zum Anwalt laufen (wenn doch, hast Du schlechte Karten, wenn Du nicht wirksam zurückgetreten bist).
Hast du die Käuferin angemahnt, ihr Fristen gesetzt oder sogar den Kaufvertrag aufgelöst?
Falls du den Kaufvertrag ordentlich aufgelöst hast, könntest du, meines Wissens nach, das Geld zurückgehen lassen (Mit der Bank klären.).
Hast du die Käuferin nicht angemahnt und den Kaufvertrag nicht ordentlich aufgelöst, schuldest du ihr im Prinzip noch immer den verkauften Artikel. Da es den Artikel aber nicht mehr gibt, müsstest du eben versuchen, dich mit der Käuferin zu einigen.