Hallo
Ich steh total auf den Schlauch..Ich erz mal mein Anliegen
Also ich war bei meinen Mann auf 400€ angestellt.Von Nov 2006 bis jetzt.Mein Sohn kam am 18.7.
ich bekam 6wochen vor entbindung und 8wochen nach entbindung von der AOK geld.
Anteilig zahlte das Steuerbüro meines mannes nun 35euro zum Mutterschafts dazu...anteilig aber wofür..die AOK meinte nämlich sie zahlt nichts mehr ,alles was mir zu steht habe ich bekommen und jetzt bekäm ich ja(was ich aber immer noch nicht habe) Elterngeld...
Also bekommt man fortlaufend kein Mutterschaftsgeld? Aber wieso zahlt das Steuerbüro meines Mannes weiter die 35euro?
wie setzt sich so eine Rechnung eh zusammen ,war da nicht was von 13euro die rede?
Mein mann hat keine Ahnung hat nämlich nur Männer angestellt...
bitte bitte helft mir
Mutterschaftsgeld?!Wer ,wie lange zahlt??
Mutterschutzgeld gibt es nur solange man im Mutterschutz ist, d.h. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Geburt (es ist gesetzlich so geregelt) ... Warum die Firma dir weiterhin das Geld zahlst, musst du sie selbst fragen.
Die 13euro pro Tag ist der Satz, den die KK während des Mutterschutzes zahlt
LG
ok..dann lieg ich falsch..dachte der Mutterschutz geht 2 bzw 3Jahre...
oder ist das noch das alte gesetzt? bzw damals hatte ich 2Jahre Erziehungsgeld bekommen aber das ist alles so lange ehr und ich war damals nicht am arbeiten
mutterschutz ist die zeit 6 wochen vor bis 8 wochen nach der entbindung,d.h.während der gesamten schwangerschaft bist du im mutterschutz,da das zugehörige gesetz dann für dich gilt.
die 1-max.3 jahre nach entbindung nennt man erziehungsurlaub.je nachdem,wielange du den antragst.
Hallo,
wie bereits oben genannt gibt es 6. Wochen vor und 8. Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld.
Gehst Du nach der Geburt sofort wieder arbeiten wird das Elterngeld anteilig angerechnet. Acht Wochen nach der Geburt bekommst Du kein Mutterschaftsgeld mehr!!!Dafür gibt es dann das Elterngeld!Was genauso wie das Kindergeld, und Mutterschaftsgeld beantragt werden muss!
Ein Formular kannst Du Dir aus dem Netz ziehen.
ansonsten einfach mal www.bmfsfj.de
klicken
LG
Also ich geh erstmal nicht arbeiten ...das heißt denn kein Mutterschaftsgeld sondern Elterngeld!! ist das so richtig!?
Mutterschutz = 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung. In diesem Zeitraum gibts Mutterschaftsgeld
Danach Elterngeld für 10 Monate, das mußt Du aber beantragen.
Gruß,
Andrea