Finanzamt und Autosteuer

Hallo,

ich muß grade mal meinem Ärger Luft machen!

Wir haben ein Auto (klar) und natürlich fällt auch KFZ-Steuer an (auch klar).

Seit etwa einem Jahr hat die Karre ihren Geist aufgegeben und wir haben, nach mehreren vergeblichen Reparaturversuchen, das Auto ordnungsgemäß abgemeldet und sind dann auch,gutgläubig wie wir nunmal sind, davon ausgegangen, dass es damit getan sei.

Auf derZulassung bekommt man mittlerweile keine Bescheinigung mehr (die wissen alleine warum) und man muss sich darauf verlassen,dass das Finanzamt über die Abmeldung auch informiert wird.

Vor etwa 6 Wochen steht plötzlich ein Pfändungsbeamter vor unserer Tür und will die KFZ-Steuer von mir haben,von meiner Seite erstmal völliges Unverständniss, von seiner Seite totale Routine und ein Mangel an Vorstellungskraft (das kann ich mir nicht vorstellen.....).

Lange Rede, kurzer Sinn, nachdem ich ihm erklärt habe, dass das Auto abgemeldet sei und er eine Bescheinigung sehen wollte, die ich ihm natürlich nicht vorlegen konnte, ist er von dannen gezogen.

Wir wollten den weiteren Vorgang nicht mehr dem Zufall überlassen und sind zwei Tage später direkt zur Zulassung um denen klar zu machen, dass wir (ausnahmsweise) dieses Mal eine Bescheinigung bräuchten. Dies wurde uns jedoch verweigert,ohne Begründung, doch es wurde uns zugesichert, dass die Bescheinigung zwar schon einmal zum Finanzamt geschickt worden sei, man jedoch gewillt sei das noch einmal zu tun.

So weit, so gut (ich kann hier nur noch einmal unsere Gutgläubigkeit betonen) doch vor ca. 4 Wochen wurde plötzlich unser Konto gepfändet! Da auf dieses Konto lediglich das Kindergeld geht, und das ja nicht pfändbar ist, wurde das Konto eben gesperrt.

Wir haben darauf hin den selben Vorgang, Zulassung > Finanzamt, sage und schreibe noch zweimal wiederholt, und jedesmal mit einem anderen Sachbearbeiter vom Finanzamt gesprochen.

Beim letzten Mal wurde uns gesagt das Finanzamt hätte am vorangegangenen Tag (sogar eine Uhrzeit wurde uns genannt) die Bank angewiesen die Kontopfändung aufzuheben.

Das war letzte Woche Freitag und das Konto war gestern immer noch gesperrt. Die Bank weiß von nichts und haben mir nun auch noch damit gedroht, wenn die Kontopfändung nicht bis zum 12.10.aufgehoben sei, mein Konto aufzulösen.

Beim Anruf heute morgen auf dem Finanzamt wurde mir empfohlen die ausstehende Steuer zu bezahlen, dann würde das Konto ja sofort wieder freigestellt........

Da fällt mir nun also gar nichts mehr zu ein!

Fazit: Meiner Meinung nach hat das Methode und ich bin mir sicher, dass wir nicht die Einzigen sind, bei denen das so läuft. Wenn die das Geld erstmal haben, dann können wir warten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag und kriegen unser Geld trotzdem nicht wieder!

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Wieso habt Ihr keinen Beleg? Womit würdet Ihr denn das Auto wieder anmelden, wenn es repariert ist?
Bei uns wird die Abmeldung auf dem alten Fahrzeugschein vermerkt und auch auf dem Kfz-Brief. Das kann man doch kopieren und zum Finanzamt hinschicken. Dann bekommt man doch auch die zu viel gezahlte Steuer zurück.
Irgendwie komisch, wie Du die Sache schilderst.

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Weiß nicht wo du wohnst, aber hier (in Hessen) wird seid neuestem (keine Ahnung seid wann) der Fahrzeugbrief eingezogen und bei Neuanmeldung ein Neuer ausgestellt.

Ausserdem wird normalerweise automatisch das Finanzamt von der Abmeldung benachrichtigt.

LG

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Der Brief wird eingezogen?? Und wie kannst du dann nachweisen, dass dir das Auto gehört?? Welchen Eigentumsnachweis hast du?

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Hallo,

so ganz versteh ich den Vorgang auch nicht, aber sicherlich hast Du vor der Pfändung auch eige Mahnungen bekommen. Wieso hast Du denn nicht da reagiert ? Außerdem: wenn Du das Geld zunächst überweist, bekommst Du es zurück, sobald der Fall aufgeklärt ist. Wir leben ja nicht in einer Bananenrepublik.

LG Jupp

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Nein ich habe keine einzige Mahnung bekommen und ich werde den Teufel tun und die Steuer für ein Auto zu bezahlen, das gar nicht fährt! Ausserdem erinnert mich hier manches sehr wohl an eine, wie du sie nennst, "Bananenrepublik".

LG

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"ich werde den Teufel tun und die Steuer für ein Auto zu bezahlen, das gar nicht fährt"

Ob es fährt oder nicht, ist ja unerheblich. Ihr müßt aber doch irgendwie belegen können, dass es abgemeldet ist, alles andere ist Unsinn - die Versicherung benötigt ja auch ne Bescheinigung darüber.
Bei uns gab es beim letzten Verkauf auch gewissen Mißverständnisse über den Ablauf aber das Finanzamt war total kulant und kooperativ.

Im übrigen machen sich Kontosperrungen und -Kündigungen durch die Bank so gar nicht gut in der Schufa....es ist also nur in Eurem Interesse, das schnell zu klären.

Gruß,

MM

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Wenn du keine Abmeldebescheinigung bekommen hast, wie hast du das Auto dann bei der Versicherung abmelden können?? Die brauchen doch einen Nachweis..

LG Lena

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Eben das ist der Knackpunkt #pro

Der Versicherung hat die Zulassungsstelle sofort gemeldet, dass wir das Auto abgemeldet haben, so sollte es ja auch gegenüber dem Finanzamt laufen.

Ich vermute mal, dass die Zulassung auch dem Finanzamt die Abmeldung mitgeteilt hat und die auf dem Finanzamt geschlampt haben.

Sowieso haben wir ja mit 3 verschiedenen Sachbearbeitern gesprochen und jeder sagt etwas anderes.

Da weiß die rechte Hand nicht was die linke tut.

LG

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Die Zulassungsstelle hat doch nichts mit der Versicherung zu tun. Woher wissen die denn überhaupt WELCHE Versicherung und WELCHE Versicherungsnummer etc..

Finde das alles etwas komisch #kratz

Aber du hast ja nen Nachweis der Versicherung, bis wann die lief.. Also hast du ja was in der Hand..

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Eh Du hier noch mehr auf den Behörden (die übrigens nur Ihre Pflicht tun) rumhackst.:

Du hast ein Auto gehabt von Tag X (Anmeldung) bis zum Tag Y (Abmeldung).

Für den Zeitraum X bis Y ist Kfz-Steuer zu zahlen, ob man das Fahrzeug nutzt oder nicht. Gleiches gilt für die Pflichtversicherung (Haftpflicht)

Ca. 4 Wochen nach Anmeldung bekommt man den Steuerbescheid über die zu entrichtende KFZ-Steuer, die ab dann jeweils jährlich zu entrichten ist. Zahlt man nicht, kommen 2 Mahnungen und dann der übliche Weg, Pfändung, Kontosperre etc.

Ob das Auto mittlerweilen abgemeldet ist, spielt doch überhaupt keine Rolle, Du hast wahrscheinlich die letzte Steuer (oder schon länger???) nicht bezahlt und dieses Geld steht dem Finanzamt nunmal zu. Solltest Du wider Erwarten die Kfz-Steuer immer bezahlt haben, so kannst Du dies ja ohne weiteres durch Kontoauszüge belegen.


@alle anderen
Der Kfz-Brief wird bei einer Abmeldung nicht eingezogen, man bekommt ihn natürlich wieder ausgehändigt.

Meldet man ein Fahrzeug an, so gibt es seit 10/05 neue EU-Dokumente, die sich Zulassungsbescheinigung I und II nennen.

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"Der Kfz-Brief wird bei einer Abmeldung nicht eingezogen, man bekommt ihn natürlich wieder ausgehändigt"

Soso.

"Neue Zulassungsbescheinigung

Kfz-Brief und Fahrzeugschein wurden Ende 2005 durch die Zulassungsbehörde schrittweise abgeschafft und durch die Zulassungsbescheinigung I und II ersetzt.
Anstelle des alten Fahrzeugscheins erhält der Fahrzeughalter die Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Fahrzeugbrief ist durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt worden.

Bei Neuanmeldung, Ummeldung oder Eintragung technischer Änderungen werden Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgetauscht. Für alle übrigen Autofahrer ändert sich nichts, die bisherigen Dokumente bleiben weiter unbeschränkt gültig.

Die neue Zulassungsbescheinigung ist EU-weit einheitlich und soll z.B. durch den Einsatz von Wasserzeichen fälschungssicher sein."

http://www.aspect-online.de/aspect/woPage/page=PkwIntroPage&sIndex=6

GUTEN MORGEN!

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Was willst Du mir damit beweisen?

Nochmal und nur für Dich:

Den alten Fahrzeugbrief bekommt man immer wieder, auch bei Umtausch von "alt" auf "neu". Er ist dann aber entwertet.

Grüße vom Autohändler

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