Hallo ihr Lieben,
ich hab schon ordentlich gegoogelt,aber noch nix Vernünftiges herausgefunden...
Eigentlich macht man sowas ja nich unbedingt,aber ich werde im Folgenden Zahlen nennen zum besseren Verständnis:
ich beziehe ALG 1,ca. 500 Euro und mein Freund hat einen Verdienst von ca. 1200-1350 Euro.
Ich habe noch Anspruch bis April und bin in der 15. SSW,ET is Anfang April.
Es ist nich grad das Hungertuch,an dem wir nagen,aber große Sprünge sind auch nich drin.
Nun las ich von der Möglichkeit,Mehrbedarf wegen der SS anzumelden sowie für Umstandskleidung (könnt ich gut gebrauchen,mir passt nix mehr...),das Arbeitsamt meinte aber,sie seien nicht zuständig,das müsse ich beim Sozialamt machen.
Dafür ist aber wahrscheinlich der VErdienst meines Freundes zu hoch oder?
KEnnt sich einer da aus?
Kann ich sowas beantragen odert nicch?
Danke im Voraus,
die Jupdi
ALG 1 - Anspruch auf Schwangeren-Mehrbedarf und Erstlingsausstattung?
Das ähnelt deiner Frage:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=1115895&pid=7180528&bid=2
Das kann man mit den wenigen Angaben nicht sagen.
Du müsstest schreiben wie hoch eure Miete inkl. Nebenkosten ist, wie hoch eure Heizkosten sind, wie hoch das Brutto deines Freundes ist und wie hoch das Nettogehalt, wieviele Personen ihr seit, ob weiteres Einkommen vorhanden ist, wenn ja welches und wie hoch. Ggf. habt ihr jetzt schon oder aber wenn du kein ALG I mehr bekommst, Anspruch auf ALG II.
Du kannst mir gerne auch per PN schreiben.
Man beantragt diesen Mehrbedarf bei der ARGE bzw. der Stelle, die bei EUch das ALG II regelt, beim ALG I gibt es keinen Schwangerenmehrbedarf (wer hat dir diesen Unsinn erzählt?!)..
Hier
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php?openmenue=10&opensub=284
kannst du ausrechnen, ob euch ergänzend ALG II zustehen würde.
Liegt ihr knapp über dem ALG II, so kann dennoch in Sachen Erstausstattung ein Zuschuss gezahlt werden, denn diese Zuschüsse gibt es nicht nur für Leute, die ALG II beziehen, sondern auch für "Minderbemittelte".
Gruß
Ch.