Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei Minijob

Hallo ihr Lieben,

jetzt muß ich euch mal um Rat fragen. Hab erst vor Tagen erfahren das bei meinem Minijob kein Mutterschaftsgeld mehr bezahlt wird. War anscheinend mal so das Mütter die in Mutterschutz gingen trotz des Minijobs bezahlt wurden, dies jetzt aber abgeschafft wurde. Muß dazu sagen das ich eine 4 jährige Tochter habe und deshalb auch nur den Minijob abends mache wenn mein Mann zu Hause ist.

Ich wollte eigentlich nach den 8 Wochen wieder abends arbeiten gehen die drei Tage die Woche.

Jetzt meine Frage:
Ich bekomm ja dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder??? Sind das die 210 € und sind die monatlich oder einmalig???
Nach dem Mutterschutz bekomm ich ja dann das Elterngeld, denke ja das es der Mindestsatz von 300 € ist, da ich ja wieder arbeiten gehe auf meine nicht mal ganz 400 €.
Hab ich mich da jetzt richtig informiert im Internet oder hab ich des jetzt total falsch verstanden???

Wäre lieb wenn mir jemand sagen könnte ob ich da jetzt richtig liege oder nicht.

Danke schonmal für eure Antworten

LG
Tanja + Tochter (4) + #stern im Herz (9.SSW)

1

Hallo,

genau, du bekommst "nur" das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. 13 Euro pro Tag oder so #kratz Und bekanntlich hat man ja 6 Wochen vor und 8 Wochen danach das Mutterschafsgeld.

Wenn du immer 400 Euro verdienst hast (letzten 12 Monate vor Geburt) erhälst du 388 Euro Elterngeld (Sonderregelung!). Ansonsten irgendwas zwischen Mindestbetrag 300 Euro und eben Maximalbetrag 388 Euro.
Wenn du wieder arbeiten gehst, bekommst du dein Gehalt vom Minijob plus den Mindestbeitrag 300 Euro, ja.

Gruß und Glückwunsch,
Bianca
(die den Minijob das 1 Jahr über sein lassen würde, wenn die Betreuung, die du dafür brauchst noch extra kosten würde)

2

Hallo Bianca,

ich hatte da irgendwas gelesen gehabt von 210 € #kratz
was man von der Krankenkasse bekommen würde.
Aber 13 € /Tag hört sich gleich viel besser an.
Verdiene in meinem Minijob nur 328 € /Monat da ich nur die 9 Std. die Woche arbeite. Denke das ich nur die 300 € Mindestbetrag bekomme.
Wollte eigentlich schon danach gleich wieder arbeiten gehen nach den 8 Wochen Mutterschutz da mein Mann abends immer zu Hause ist für die Betreuung und bin ja dann max. 4 Std. von zu Hause weg.

Vielen lieben Dank für deine Antworten

LG
Tanja

3

Du hast Recht mit den 210 Euro - einmalig für den gesamten Zeitraum der Schutzfrist.
Hhm, habe ich mich so geirrt oder ist das eine neue Regelung?! Sorry!

Schau mal hier: http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt_Mutterschaftsgeld.pdf#search=%22Mutterschaftsgeld%20Minijob%22

Und irgendwo stand auch: nur BIS zu 210 Euro.

Gruß,
Bianca