hallo,
ich habe eine frage bez. weihnachtsgeld (ich weiß, ist noch ein bisschen hin aber trotzdem ).
wenn man z. b. zum 30.11. kündigt, bekommt man ja in der regel anteilig weihnachtsgeld für januar - november.
es gibt meist diese gesetzliche bestimmung, je nach tariflicher vereinbarung, dass man weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn man bis zum 31.03. des folgejahres den betrieb verlässt - so schlau bin ich auch schon. aber gilt das auch für diesen fall? oder nur, wenn man das komplette weihnachtsgeld erhalten hat und erst später kündigt?
gibt es außer mir eigentlich noch jemanden, der das ziemlich unfair findet? schließlich ist weihnachtsgeld imo eine gratifikation dafür, dass man im vergangenen jahr treue dienste erwiesen hat, und das sollte eigentlich nicht zurückgefordert werden dürfen
würde mich freuen, wenn mir jemand einen geistes schicken könnte.
& grüße,
yvonne
Anteiliges Weihnachtsgeld - Rückzahlung?
Hallo Yvonne
ohne mich jetzt rechtlich auszukennen, würde mir nicht einleuchten, warum ich bei Kündigung bis 31.3.08 alles zurückzahlen müßte, bei Kündigung zum 30.11.07 aber 11/12 behalten darf. Bei Kündigung bis 31.3.08 erhält man ja auch nicht für 3 Monate 08 noch WG
Daher würde ich sagen, wer im laufenden Jahr oder bis zum 31.3.08 kündigt, muß alles wieder zurückzahlen.
War das Geistesblitz genug???
Sanne
hallo sanne,
ja wars, auch wenns mir ehrlich gesagt nicht wirklich weiterhilft *lach* ich weiß auch nicht genau, ob man wirklich alles zurückzahlen muss, und warum das bei manchen tarifverträgen so ist und bei manchen nicht.
wie gesagt - für mich ist das ein bonus fürs gelaufene jahr, und ich persönlich finde, dass man den dann auch behalten sollen darf (was ein deutsch heut wieder ), selbst wenn man die firma dann verlässt.
naja, ist eine auskunft für meinen schwiegertiger, und ich denke endgültige aufklärung bringt nur ein blick in die verträge.
trotzdem danke!
So isses.
Gruß,
MM
Hallo,
also ich denke mal, dass eine Firma ihrem Mitarbeiter das Weihnachtsgeld garnicht erst auszahlt, wenn er zum 30.11. kündigt. Außer, sie ist dazu verpflichtet (lt. Tarifvertrag) und darf es sowieso nicht zurück fordern.
LG
Sassi
Huhu!
Aaaalso: in den Tarifverträgen für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst (BAT und BMTG) galt tatsächlich die Regelung, dass Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden musste, wenn der AN (aus eigenem Grund) bis zum 31.03. des Folgejahres gekündigt hat. Ausnahme war hier der direkte Übergang in ein Arbeitsverhältnis, das auch unter den öffentlichen Dienst gefallen ist.
Diese beiden Tarifverträge sind ja mittlerweile durch den TVöD abgelöst worden. Dieser sieht eine Rückzahlungsklausel NICHT mehr vor, das bedeutet, Weihnachtsgeld darf behalten werden, auch wenn vor April des Folgejahres eine Kündigung erfolgt. Das gleiche gilt für den Tarifvertrag für Versorgungsunternehmen (TV-V).
Im Klartext bedeutet das, dass Du Dich genau informieren solltest, unter welche tarifliche Regelung Ihr mit Eurem Tarifvertrag fallt, da Dir pauschal diese Frage kaum jemand beantworten kann.
Denn auch die Regelung mit der anteiligen Auszahlung ist je nach Tarifvertrag unterschiedlich geregelt. Bei uns entsteht der Anspruch auf Weihnachtsgeld nämlich nur, wenn der AN am 01.12. des Jahres im Arbeitsverhältnis steht. Bei Kündigung zum 30.11. gibt's also gar nix.
Und wie mit vielen Dingen ist das Empfinden von fair oder unfair sehr unterschiedlich.... immerhin gibt es in sehr vielen Firmen gar kein Weihnachtsgeld mehr. Und ob es dem AG gegenüber fair ist, sich das Weihnachtsgeld einzusacken und dann schön am 31.12. das Handtuch zu schmeißen, das sei ja dahin gestellt....
Daher: wer es noch bekommt, sei froh und dankbar, wer nicht, hat, so hart es klingt, eben Pech. Jede gesetzliche und tarifliche Regelung wird Zustimmer und Ablehner finden, ändern kann man es deswegen aber nicht.
Gruß, Nica
Stimmt.
Der Großhandelstarif, der ja auch nicht mehr allgemeinverbindlich ist, sieht überhaupt keine Weihnachtsgeldzahlungen vor. Es steht darin, dass Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist.
Hallo Yvonne,
ich kenne Firmen, die zahlen W-Geld als Ansporn fürs kommende Jahr. Wenn also dein Mann dann nicht mehr da ist, warum dann W-Geld beziehen?
In der Firma meines Mannes gilt der Stichtag 01.12. - wer dann dort beschäftigt ist, bekommt W-Geld, wer nicht, der nicht!
LG
Sambina
hallo sambina,
wer hat was davon geschrieben dass es mich persönlich bzw. meinen mann betrifft? es geht um meine schwiegermutter.
und ich persönlich finde trotzdem dass das ein "dankeschön" fürs vergangene jahr war, als ansporn könnt ich das nicht sehn - ein (neues) jahr ist lang, und wer weiß wie`s am ende dann ausschaut?
lg
yvonne
Um wen es geht, ist doch eher zweitrangig, oder?
Und wie DU es siehst, zählt für die betreffende Firma auch nicht wirklich. Es gibt Firmen, die handhaben es eben anders - persönliches Empfinden ist auch hier leider wieder unerheblich.
Leider ist es außerdem so, das eine Zahlung des W-Geldes in den meisten Betrieben freiwillig, wenn überhaupt noch, geschieht.
LG
Sambina