elterngeld - schichtzulage- duz mit einberechnet? Expertenfrage ;)

hallo,

ich beziehe zwar leider kein elterngeld, aber beschäftige mich schon mit dem thema!

meine fragen:

1. werden die schichtzulage und die feiertags- und nachtzuschläge in die berechnung des elterngeldes mit einbezogen?

2. wenn man in elternzeit wieder arbeiten geht, werden die o.g. zulagen ja auch bei der neuberechnung des elterngeldes mit einbezogen. wenn man nun aber monatlich aufgrunddessen unterschiedliche beträge erhält, müßte ja für jeden monat eine gesonderte berechnung erfolgen... gibts hier zufällig schon erfahrungswerte, wielange derartige berechnungen dauern und wann man letztendlich sein geld erhält?

über aufschlussreiche antworten freue ich mich


gruß

dani


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Hallo

Ja, diese Zulagen werden miteinbezogen. Nur solche Sachen wie Weihnachts und Urlaubsgeld nicht.


Bianca

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Hallo Bianca,

das sehe ich (leider) anders, Steuerfreie Zuschläge sind kein Erwerbseinkommen im Sinne des Elterngeldgesetzes. S. BEEG §2 (1):

"Steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob sie sonst als Einkommen aus Erwerbstätigkeit anzusehen wären. Dies betrifft alle in Abschnitt II.2. (§ 3 bis 3c ) EStG genannten Einnahmen wie beispielsweise:......
Reisekostenvergütungen, Übungsleiterpauschale, Bergmannsprämien, Trinkgelder, Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, soweit sie insgesamt im Kalenderjahr 4 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte nicht überschreiten, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach Maßgabe des § 3 b EStG...."
Gruß, Multivitamin

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Multivitamin hat Recht: Zulagen werden nicht mit einbezogen (im übrigen sind sie ja auch steuerfrei!!).