Tageskinder

Hallo zusammen,
ich frag im auftrag einer Freundin, und zwar möchte sie gerne ein Tageskind aufnehmen, ihr Mann bzw die fam. bekommt Alogeld 2. Da müsste das Tageskind doch beim Arbeitsamt angegeben werden oder?
Ich meine ja sie meint nein, vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen.... Weil wenn sie es angeben müsste, dann würden ja nur die 165,00 Euro übrigbleiben oder??
liebe grüße aileensmama

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JEDE Art von Einkommen muß beim Arbeitsamt angegeben werden, ansonsten ist es Sozialmißbrauch und somit eine Straftat!

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Sie ist verpflichtet jegliches Einkommen anzugeben.

Was ist das überhaupt für eine Frage??
Darf ich schwarz arbeiten? Antwort: NEIN

165 € ist auch falsch. 100 Euro sind anrechnungsfrei, alles darüber hinaus bis 400 € wird mit einem bestimmten %-Satz angerechnet (ich glaube 20%) und ab 800 € nochmal mit einem anderen %-Satz..

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Das war keine frage nach schwarzarbeit, wenn sie es gewußt hätte, dann hätte sie ja nicht fragen müssen oder.

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"Weil wenn sie es angeben müsste, dann würden ja nur die 165,00 Euro übrigbleiben oder?? "

Dann war das ne sehr unglückliche Formulierung.
Sie haben immerhin einen Freibetrag und somit bei jeglichem Zusatzeinkommen ein Plus in der Kasse. Dass Einkommen angerechnet wird auf staatliche Transferleistungen ist nur selbstverständlich, oder?

Gruß,

MM

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Also:

Deine Freundin soll das ganze über das Jugendamt laufen lassen.

Das Geld, was ihr vom Jugendamt für ein Tageskind gezahlt wird, ist lediglich eine Aufwandsentschädigung und zählt NICHT als Lohn/Gehalt/Einkommen.

Aber bitte: Damit alles seine Richtigkeit hat, MUSS das übers Jugendamt abgewickelt werden.

LG
Simone

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Das ist nicht wahr, die Pflegesätze der Jugendämter sind unterteilt in Erziehungsaufwand sowie Aufwand für die Pflegeeltern und aufwand für das Tageskind. Ersteres wird als Einkommen gerechnet.

Aber natürlich muss sie ein Tageskind (!) beim Jugendamt melden, denn diese darf man nur mit Pflegeerlaubnis des Jugendamtes aufnehmen. Andres gilt nur -in den meisten Bundesländern- für Stundenkinder

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Stimmt nicht. Habe selbst über das Jugendamt gearbeitet#aha

Es ist eine Aufwandsentschädigung die NICHT angerechnet wird.

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Hallo Simone,
und ich spreche mit absicht *nur * die Simone an, die als einzige meine Freundin nicht angegriffen hat.
Danke für den Rat Simone, ich werde mal mit ihr reden.
Den anderen kann ich nicht danken, ich kann nur sagen seit froh das IHR nicht in der Situation seit und solche fragen stellen muß. Den wenn man jeden Cent umdrehen muß, dann versucht man alles, damit irgendwas übrigbleibt, damit meine ich keinen Sozialbetrug!!! Deshalb hab ich die Frage ja hier reingestellt, und nicht um angegriffen zu werden, den wenn man nicht mal eine *normale* Frage stellen darf, wofür ist dieses Forum den dann da??
Ich verlasse euch auf jeden fall, bzw werde keine solche Fragen mehr stellen.
schönen sonntag noch

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Ich muss auch jeden Cent umdrehen.. Aber eine Frage nach Schwarzarbeit finde ich nicht "normal" Sorry..

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Ich rege mich wirklich über Leute auf, die nur gebauchpinselt werden wollen und jegliche Kritik als Angriff sehen..

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