hallo ihr lieben, weiß jemand von euch ob bei der insolvenz und der pfändungsfreigrenze das kindergeld und der unterhaltsvorschuß mit angerechnet wird
vielen dank im vorraus
lg
insolvenz/unterhaltsvorschuss/kindergeld
Hallo,
jein.
Du hast eine bestimmte Pfändungsfreigrenze und das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuß gibt es NICHT obendrauf (obwohl es ja eigentlich unpfändbare Einkommen sind).
Du darfst also bei einer unterhaltspflichtigen Person auf ca. 1350,- inklusive Kindergeld und Kindergeld kommen.
Die Gegenrechnung wäre, dass Du eine Pfändungsgrenze von 989,- hast (als ob Du KEIN Kind hättest) und Dein Kind hätte sein eigenes Einkommen mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuß/Unterhalt dazu.
Mit erster Rechnung (Pfändungsgrenze von 1350,-) "fährt" man besser.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
In diesem Sinne,
juliafranziska
hallo vielen dank für deine antwort, werd mich nocmals genauer informieren was als einkommen gerechnet wird... hab irgendwo gelesen das zu seinem einkommen das kindergeld und unterhaltsvorschuss nicht angerechnet wird und nur das einkommen zählt was man dann hat und mit einer unterhaltspflichtigen person die pfandungsfreigrenze trotzdem bei 1350 euro liegen würde... ohne kindergeld und vorschuss vom jugendamt... dewegen irritiert mich das inklusive, muss mich einfach nochmal informieren, vielen dank und ein schönen tag
Hallo,
ich habe mir das gerade letzte Woche von meiner Anwältin erklären lassen.
Wenn Du die 1350,- Pfändungsfreigrenze hättest + 154,- Kindergeld + 125,- Unterhaltsvorschuß kämst Du auf ein Einkommen von 1.629,- NETTO (für 2 Personen)!!!
Mal ehrlich, dann würde man sich ja wohl kaum einschränken müssen in den sechst Jahren Wohlverhaltensphase.
Die 1350,- sind das GESAMTeinkommen mit einer unterhaltspflichtigen Person - da wird alles eingerechnet!
Wie gesagt, wenn Du es extra rechnen wolltest, dann musst Du von der Pfändungsfreigrenze als Alleinstehender ausgehen und Kindergeld und Unterhaltsvorschuß quasi als das Einkommen des Kindes rechnen.
In diesem Sinne,
juliafranziska