Erziehungszeit und Rentenanspruch

Hallo zusammen,

ich habe heute meinen erste Renteninformation erhalten.

Nun fehlt für den Zeitraum der "Erziehungszeit" jegliche Eintragung - die Zeit ist schlichtweg nicht aufgeführt.

Ich habe vor der Geburt auch nirgendwo einen Hinweis erhalten, dass wir bei der Rentenversicherungsanstalt irgendeinen Antrag ausfüllen müssen.

Kann mir jemand helfen - denn bei der Behörde arbeitet ja jetzt niemand mehr. Dass die sowas auch immer Freitag zustellen müssen!:-[

Ich wäre für jeden Hinweis dankbar, sonst grübel ich das ganze Wochenende.

Vielen Dank.

R.

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Hi,
ich kann dir nur sagen, wie es bei uns ablief:

Nachdem ich die Elternzeit dem AG und der Krankenkasse mitgeteilt habe, bekam ich irgendwann einen Brief, der mich darüber informiert hat, dass ich während der Elternzeit für XXXX Euro pro Monat Rentenansprüche sammeln müsste. Heißt, bei mir lief das ganz automatisch.

Mach Dich nicht verrückt. Kümmer dich darum, ruf Montag an - da du ja vermutlich problemlos deine Elternzeit "beweisen" kannst (Bescheinigung vom AG, von der Krankenkasse oder wer das auch immer belegen kann), sollte die Korrektur kein Problem sein.

Keine Rentenansprüche sammelst Du allerdings für Betreuungszeiten nach der Elternzeit. Wenn du also das meinst, ist Deine Renteninformation vermutlich richtig.

Und nicht darüber aufregen, dass sie es Freitags zustellen...wenn wir uns schon über solche Peanuts (die vermutlich nicht mal irgendeine Absicht sind) aufregen, landen wir viel zu früh unter der Erde, um die Rente überhaupt noch genießen zu können #schein.

Viele Grüße
Miau2

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Hey,

diese Information über die automatische Rentenversicherung in der Erziehungszeit habe ich auch bekommen und mir gedacht, damit ist alles i. O.

Allerdings verwirrt mich der fehlende Zeitraum von 4 Monaten zwischen Ende Mutterschutz und Beginn Teilzeit-Beschäftigung.

Außer bis auf Montag warten, bleibt mir ja nichts anderes übrig. Aber es beruhigt etwas, dass auch Du keinen weiteren Antrag gestellt hast.

Vielen Dank für Deine Antwort.

R.

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Hallo,

ich habe jetzt erst im Sommer (meine Tochter ist 3) meine Unterlagen zur Kontenklärung erhalten. So heißen die ganzen Formulare, die Du mit Sicherheit noch zugeschickt bekommst und ausfüllen musst.
Dann erhälst Du nochmals einen Rentenbescheid, in dem dann die ganzen Zeiten aufgeführt sind, mit Anrechnung der Teilzeit-Arbeit.

Susanne

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Danke Susanne,

meine Tochter wird im Januar 3 Jahre, vielleicht käme ja dann etwas.

Auf jeden Fall rufe ich am Montag mal an, dann weiß ich mehr.

Schönes Wochenende

R.

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Hallo,

du mußt eine Kontenklärung durchführen lassen (da gibt es einen speziellen Vordruck für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten) und die Geburtsurkunde vorlegen. Ich war persönlich bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, sonst hätte ich alle Kopien (mir fehlten auch noch Schul- und Studienzeiten) beglaubigen lassen müssen.

In einem anderen Forum habe ich eine ganz gute Erklärung gefunden:

"Die Meldebehörde (Standesamt) teilt der Deutschen Rentenversicherung durch einen Datensatz die Geburt der Kinder mit ( sie werden im Versicherungskonto der Mutter dokumentiert)
Er löst gleichzeitig den Druck eines Schreibens an die Mutter aus, mit dem die Versicherte über die Versicherungspflicht nach § 56 SGB VI und die eventuelle Zuordnung der Erziehungszeit zum Versicherungskonto des Vaters sowie die mögliche Anrechnung einer Berücksichtigungszeit informiert wird.
Dadurch sind die Kinder rentenrechtlich noch nicht im Versicherungsverlauf dokumentiert. Dieses kann man mit einem Kontenklärungsverfahren in Gang bringen. (geburtsurkunde vorlegen usw.)
Bei der Renteninformation sind nur die Daten gespeichert die von Dritten Stellen (AG, KK, AA usw.) gemeldet werden. Also in der Regel ohne Kinder, ohne Schule, ohne Lehre usw."

Hoffe das hilft dir weiter!
LG Chrissie