Mein Ex-Mann und ich haben zusammen eine Eigentumswohnung, in welcher zur Zeit nur noch meine 2 Kinder und ich wohnen. Leider kann sich mein Ex nicht mehr diese Wohnung und seine eigene Wohnung leisten. Um nicht von hier ausziehen zu müssen, und um vor allem auch die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung "werfen" zu müssen, möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Allerdings möchte ich in diesem Fall die Wohnung von ihm abkaufen. Das heißt, ich könnte prinzipiell die gesamten monatlichen Kosten zahlen, aber die Bank würde mir sicher nicht den Kredit bewilligen, da ich ja dann noch keine 6 Gehaltsauszüge bringen könnte bzw. es denen vielleicht zu riskant wäre.
Geht es, daß ich die Wohnung einfach notariell umschreiben lasse, so daß mein Mann von der Grundschuld befreit ist und zwischen meinem Mann und mir einfach einen Vertrag mache, daß er auch was den Kredit anbelangt nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann. Also würde ich der Bank in dem Fall gar nicht mitteilen, daß der Kredit nun von mir und nicht mehr von ihm bezahlt wird. Bisher hat ja eh auch immer nur einer von uns bezahlt und nicht wir Beide.
Kennt sich da einer von Euch aus? Und kann ich die Wohnung auch für 1 Euro von ihm abkaufen, um die Notargebühr so gering wie möglich zu halten?
Liebe Grüße
Petra
Umschreibung von gemeinsamen Eigenheim auf mich?!
Das geht. Mit dem 1 Euro nicht, das wäre eher eine (Teil-)schenkung. Aber das weiß der Notar.
Einziges Problem: Dein Ex wäre weiter gegenüber der Bank in der Haftung.
Allerdings musst Du ihm das nicht unbedingt auf die Nase binden.
Gruß
Manavgat
umschreiben geht sicherlich...
aber der notar wird deinen ex wahrscheinlich aufklären, welche folgen - auch zwecks der grundschuld - auf ihn zukommen.
was ich auch nicht genau weiß, ob man auf den anteil, den du erwirbst, nochmal grunderwerbssteuer bezahlen musst...nicht, dass der preis von 1€ dann rechtswidrig ist, weil sich die grunderwerbssteuer ja nach dem kaufpreis richtet....
lg - kitty
Das geht nicht. Dein Mann bliebe weiterhin Schuldner und kann auch keine Schuld oder Grundbucheintragungen ohne Wissen und Zustimmung der Bank, auf die die Schuld eingetragen ist, ändern lassen. Du kannst natürlich die Raten zahlen aber umschreiben geht nicht, solange die Grundschuld der Bank eingetragen ist.
Gruß,
MM
Das! stimmt nicht.
Weiß ich, weil wir in der Familie eine Immobilienschenkung hatten.
Gruß
manavgat
Ne verschenkte Immobilie wird aber nicht mit ner erheblichen Grundschuld belastet gewesen sein, oder?
Ohne Wissen und Zustimmung der Bank geht das auf keinen Fall, wenn die Immobilie belastet und die Schuld eingetragen ist.
Wuerde Dein Mann diesem Vorschlag denn zustimmen? Immerhin wuerdest Du ihn ja um alles bereits getilgte und sein eingebrachtes Eigenkapital bringen.
Mein Ex und ich sind damals wie folgt verfahren (allerdings hatten wir keine Kinder und 2 Einkommen):
1. Verkehrswert des Hauses ermittelt (z. b. 200.000 €)
2. Abgezogen, was er an Eigenmitteln eingebracht hat (z. B. 20.000 €)
3. Davon wiederum abziehen, wieviel von der Hypothek bereits getilgt wurde (z. B. 10.000 €, hiervon gibt es 50%, also 5.000 €)
Diese 25.000 € stehen ihm zu (finde ich auch nur fair). Ist der Wert des Hauses gestiegen, musst Du ihm auch die Haelfte des Gewinns zahlen. Ist der Wert gefallen oder gleich geblieben, gibt es keinen Ausgleich.
Ich habe meinen Ex damals in 4 Jahresraten ausgezahlt. Allerdings war ich auch in der Lage, die Finanzierung alleine zu stemmen. Aus dem Kreditvertrag kam er per Schuldhaftentlassung heraus. Das hat die Bank aber sehr genau ueberprueft. Das geht auch nur, wenn die Bank sehr sicher ist, dass Du die Raten auch zahlen kannst.
Ist das vollzogen, kannst Du ihm aus dem Grundbuch austragen lassen.
Hallo Petra,
also der Bank gegenüber geht das alles nicht so einfach, ohne Zustimmung der Bank käme Dein Mann nicht aus der Haftung und nicht aus dem Grundbucheintrag raus..
Die noch eingetragenen Rechte der Bank an der Whg im Grundbuch verhindern, das Ihr ohne die Bank in Kenntnis zu setzen, eine Eigentumsübertragung machen könnt..
Mein Ex und ich hatten auch eine Eigentumswohnung, als es zur Trennung kam, gingen wir sofort zu einem Notar, setzten die sofortige Gütertrennung aufgrund der Ehezerrüttung auf.
Parallel verzichtete ich auf Versorgungsausgleich etc pp.. da wir die Whg nur mit massiven Verlust hätten verkaufen können..
Mit diesem Notarvertrag gingen wir dann zur Bank und ich wurde aus der Kredithaftung entlassen..
Den Rest erspar ich mir, auf die von Deinem Mann mit erbrachten Abzahlungen, Einbringungen in die Whg etc wurde ja bereits hingewiesen..
LG Mone
Zu dem 1€:
Ich hab neulich erst gelesen, dass ihr euch eine Menge Ärger einhandeln könnt, wenn ihr 1€ angebt, unter der Hand aber etwas anderes (nämlich Rückzahlung X) vereinbart:
1. Steuerhinterziehung der Grunderwerbssteuer (nicht witzig)
2. Betrug - gegenüber dem Notar, den ihr um seinen Lohn bringt (auch der kennt die Gesetze und wird euch verklagen)
3. Ungültigkeit des Kaufvertrags!
Damit habt ihr außer Ärger nichts davon - Finger weg!
Das ist absoluter Quatsch:
1. Sie kann die Wohnung nach Scheidung auf sich übertragen lassen. Es fällt keine (!!) Grunderwerbsteuer an, solange sie verheiratet waren.
2. Der Notar bekommt seine Gebühr trotzdem. Es handelt sich auch keineswegs um "Betrug".(siehe 1.:Übertragungsvertrag - folglich steht da auch kein Kaufpreis drin und trotzdem kommt der Notar auf seine Gebühr)
3. Kein Vertrag ist "ungültig", nur weil bestimmte Passagen eines Vertrages nichtig bzw. unwirksam sind (siehe Schlussbestimmungen in jedem (Notar-) Vertrag
Hallo Anja,
danke für die Antwort. Ist es sinnvoller, die Wohnung erst nach der Scheidung auf mich umschreiben zu lassen oder schon vorher, solange wir nur getrennt sind und noch verheiratet sind?
Hallo,
die Umschreibung des Grundstückes befreit Deinen Mann keinesfalls aus der Haftung für die Grundschuld. Die Haftung hat er gegenüber der Bank und kann nur durch eine Löschungsbewilligung geändert werden. Diese wird sie Euch nicht erteilen, solange die Finanzierung nicht gesichert ist. Ob Du den Bankkredit auf Dich allein umgeschrieben bekommst, hängt natürlich von der Bank ab. Bei mir war es so, dass wir den Vertrag - und auch die Grundschuld - auf mich und meinen Lebensgefährten übertragen haben. Gleichzeitig haben wir beim Notar einen Übertragungsvertrag gemacht. Grunderwerbssteuer fällt dann - wenn es im Rahmen der Ehescheidungsfolgesachen passiert - nicht an. Die Notargebühr fällt trotzdem an.
Lass Dich doch einfach von einem Notar beraten.
LG Anja