Hab so angst gekündigt zu werden :( (schwangerschaft)

hallo

ich bin seid 3 monaten bei einer Zeitarbeitsfirma und habe eine unbefristeten vertrag bekommen allerdings eine 6 monatige Probezeit.

Die probezeit ist mein Problme. Ich hab gestern erfahren das ich schwanger bin und trau mich nun nicht es bei der firma zu sagen. Ich weiß das der Kündigungsschutz nur greift wenn ich von der ss berichte. Dennoch ist mir die Probezeit im weg, die dürfen mich in der Probezeit ja wegen jeden scheiß kündigen. Und ich vermute fast das dass bei mir auch passiert sobald die von der ss infomiert sind. Dann erfinden sie einen grund mich zu kündigen es DARF ja nicht grund schwangerschaft sein, aber die können sich das ja schon alles schön zurecht drehen.

Meine Frage nun, dürfen die das denn? Oder gibts da was zu beachten? Kündigungsschutz in der ss weiß ich ja und eigentlich gilt der auch in der probezeit nur wie ist das, dass sie mich trotzdem wegen einem anderen grund einfach kündigen ????

Wenn ich z.b die bescheinigung vom FA abgebe wo ja datum drauf steht und ich DANACH eine kündigung bekomme kann ich mich dagegen wären weil es dann ja 100% wegen der ss ist???


Hoffe ich bekomme ein wennig hilfe #danke

Gruß Tamara

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Hallo,

wie weit bist du denn? Kannst noch etwas abwarten und es dann erst sagen oder mußt du Arbeiten machen, wo das Mutterschutzgesetz greifen muß?

Hier heißt es ja immer, es kann dir nicht gekündigt werden in der SS. Auch in Probezeit nicht. Ob das wirklich so stimmt, weiß ich nicht.

Alles Gute,
Bianca

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Hallo!

Schwanger bist du unkündbar - auch in der Probezeit, da müpüssstest du schon einafch wegbleiben, stehlen oder Ähnliches verbocken....!
Wegen Lappalien können sie dich nicht feuern!
Wenn du es gestern erfahren hast, bist du vermutlich so 5.SSW...kannst du es noch 3 Monate geheimhalten?
Aber eigentlich gibt es dafür wirklich keinen Grund!

Solten sie das versuchen, hättest du vor gericht beste Karten!

lg

melanie

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Hallo Tamara,

laut Mutterschutzgesetz hast Du mit Bekanntgabe der Schwangerschaft (Bescheinigung vom FA) sofortigen Kündigungsschutz, auch in der Probezeit..

Klar kannst Du mit Bekanntgabe noch warten, sollte Dein AG Dir z.B. vor Bekanntgabe kündigen, kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die Bescheinigung vorlegen und geniesst den Kündigungsschutz.

Mich wollte bei der ersten SS auch der AG sofort kündigen, da noch Probezeit war..aber sein Anwalt gab ihm sofort ein Nein...

Lieben Gruss
Mone

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Hallo Tamara #blume

in der SS bist Du sogut wie unkündbar. Man könte sogar 14 Tage nach Erhalt einer Kündigung, wenn der AG noch nicht von der SS in Kenntnis gesetzt war, noch die Bescheinigung vorlegen und die Kündigung wäre dann nichtig.

Eine Möglichkeit der Kündigung einer Schwangeren gibt es, wenn die Probezeit als befristeter AV geschlossen wurde. Das steht aber in Deinem VT.

Steht da: "Es wurde eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart" o.ä. , bist Du unkündbar. Da nützt auch das Erfinden von anderen Gründen nicht.
Steht da: "Die Probezeit ist befristet geschlossen bis zum X.X.XXX" o.ä. , dann bist Du auch in der SS kündbar.


#liebdrueck
Sanne #sonne

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"Steht da: "Die Probezeit ist befristet geschlossen bis zum X.X.XXX" o.ä. , dann bist Du auch in der SS kündbar. "

Man ist IMMER in der SS unkündbar. Allerdings ist die Besonderheit dieses Falles, dass die Probezeit dann einfach ausläuft und der Vertrag NICHT verlängert wird.
Wie will man aber eine 6-monatige Probezeit durchstehen, ohne dem Boss zu sagen, dass man schwanger ist?

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Hallo #blume

uups, da hab ich mich n bißl dumm ausgedrückt#hicks, denn mit "kündbar" meinte ich natürlich nicht, daß man sie zu einem beliebigen Termin rauswerfen kann, sondern in diesem von mir beschriebenen Fall, so wie Du schreibst, der befristete VT nicht verlängert wird.

Das ist keine Kündigung und sie ist somit tatsächlich unkündbar, aber den Job los ist sie dann trotzdem;-)

#liebdrueck
Sanne #sonne

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Hallo Tamara,

Du kannst, wenn Du schwanger bist, definitiv nicht - auch nicht in der Probezeit - gekündigt werden. Es sei denn, du bestiehlst die Firma oder machst sonst irgendwas total Dummes.

Gruß, Anja

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Hi,
als Schwangere bist du auch in der Probezeit unkündbar.

Allerdings solltest du berücksichtigen, dass das erste Drittel einer Schwangerschaft leider sehr risikoreich ist. Heißt, viele Schwangerschaften enden da sehr schnell wieder.

Du solltest also bis nach der 12. Woche warten mit der Mitteilung. Denn wenn du eine frühe Fehlgeburt hast (was dir natürlich keiner wünscht, aber es ist halt leider sehr häufig), hast du danach keinen Kündigungsschutz mehr - und wenn der AG das erfährt, ist die Chance recht groß, dass er dich dann feuert, erst recht in der Probzezeit. Natürlich nicht offiziell wegen deinem Kinderwunsch...

Es entsteht dir kein Nachteil aus dem Warten. Selbst wenn der AG dich (wegen irgend etwas) kündigen sollte hast du danach noch zwei Wochen Zeit, um ihn über eine zum Zeitpunkt der Kündigung bestehende Schwangerschaft zu informieren. Die Kündigung wäre dann unwirksam.

Mach dich nicht verrückt. Der einzige Grund, dem AG sofort mitzuteilen dass du schwanger bist wäre, dass du eine Arbeit machst, die dich oder das Kind direkt gefährden könnte. DANN solltest du ihn sofort informieren, um die Schwangerschaft zu schützen - aber die meisten Tätigkeiten sind ja zum Glück in der Schwangerschaft genau so möglich wie ohne.

Viele Grüße
Miau2

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Hi Tamara!
Ich versteh das eher so, daß Du eigentlich den Wunsch hast, nach der Probezeit fest übernommen zu werden. Meiner Ansicht nach, wird aber dein Arbeitgeber versuchen, dich "loszuwerden" sobald er von der SS Wind bekommt. Schließlich kostest Du dann während der Elternzeit und bringst aber keine Leistung. Auch hinterher mit Kind ist man einfach unflexibel usw. Harte Worte, aber der Arbeitgeber sieht das so!!! Wenn Du also während der probezeit von deiner SS berichtest, wird dein Chef Mittel und Wege haben, dich nach der Probezeit nicht weiter zu beschäftigen. Da kommen dann halt andere Punkte, die als Begründung angegeben werden, die nicht wahr sein müssen. Zudem mußen AG keinen Grund angeben, wenn die Probezeit nicht verlängert wird.
Deine einzige Chanche ist - in meinen Augen - von der SS erst dann zu erzählen, wenn die Probezeit um ist! Läßt sich das machen? Wie wit bist Du denn???

Alles Gute
Celli

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Hi Celli,

der Chef kann sie maximal drei Monate nach Ablauf der Elternzeit kündigen und NICHT eher!!! Die Probezeit wird mit Abgabe der Bescheinigung sozusagen beendet.


Und wo kostet ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber in der Elternzeit Geld??

Das einzige was passieren kann, leider, egal ob in den ersten 12 Wochen oder auch noch danach, ist eine Fehlgeburt, die ich niemandem wünsche.. dann ist der Arbeitgeber aber auch nach Ablauf der Probezeit in der Lage, zu kündigen.. von daher kein grosser Unterschied..

LG

Mone

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Mein vertrag ist aber nichzt auf die 6 monate probezeit befristet, sondern ich habe nur eine probzeit von 6 monaten der vertrag ansich ist UNBEFRISTET somit würde es nach der probezeit ganz normal weiter laufen....

Dürfen sie mich denn nach der Probezeit rausschemeißen #kratz

bin jetzt iregendwie verwirrt #schock

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Hi, rufe doch mal bei einem Anwalt an. Bist Du in einem Rechtsschutz? Frage doch da mal nach oder bei der Familienkasse. Einer muß dir dort helfen. Ich meine auch, das man in der Probezeit wegen allem gekündigt werden kann, aber auch deshalb, bin ich mir nicht 100% ig sicher. Frage doch da mal nach.