Elterngeld....wie lange kann man Antrag rückwirkend stellen?

Guten Abend,

meine Frage steht ja schon oben. Wie lange kann man den Antrag auf Elterngeld rückwirkend stellen?
Mein Kleiner ist am 24.10.2007 geboren. Und ich bekomme meine Bescheinigung für Mutterschutzgeld erst mit meinem Gehaltszettel für Januar (also Ende Dezember). Reicht das dann noch? Hat wer Ahnung?

Liebe Grüße

Tanja mit Nicholas (31 Mon) und Alexander (heute 5 wochen)

1

Kannst du das nicht jetzt schon beantragen und die Bescheinigungen dann alle nachreichen? Sowas geht doch, soweit ich weiss.

2

Du bekommst das Geld 3 Monate rückwirkend. Tom ist am 25.10. geboren und ich habe auch noch keinen Antrag gestellt. Ich steige da nicht durch mit den Lebensmonaten :-(

LG Lena

4

?? wie meinst du das denn?

dein sohn darf erst 3 monate alt sein, wenn der antrag eingeht. also muß dein antrag bis spätestens 25. januar bei der elterngeldstelle eingehen.

die lebensmonate sind doch ganz normale monate! (nicht mehr wie in der schwangerschaft)

oder geht es um monatsangaben im antrag?

lg,

amely

5

Ja genau, es geht um das, was ich in dem Antrag ausfüllen muss ;-)

weitere Kommentare laden
3

Hallo!
Du kannst das Geld für 3 Monate rückwirkend beantragen, dabei ist nicht entscheidend, ob der Antrag vollständig ist. Wenn's also knapp wird, würd' ich lieber den Antrag schonmal abschicken und ggf was nachreichen :)

LG,
Silke

12

3 Monate
Steht denn dein Mutterschaftsgeld nicht auf deinen Gehaltszetteln? Ich hab einfach die Gehaltszettel bis zum Geburtstermin eingereicht (da stand dann ja auch MuSchu-Geld drauf) und das hat denen vom Amt gereicht!

LG
rotihex

PS: Herzlichen Glückwunsch

13

Hallo

danke für Eure Antworten.

Nein das Mutterschafsgeld steht leider nicht auf dem November-Gehaltszettel, obwohl ich es rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt habe. Aber da ich vorher schon in Elternzeit war bekomme ich dann das ganze Mutterschaftseld auf einmal. Und leider erst im Januar. Naja werd da nochmal anrufen und fragen.


Viele Grüße

Tanja

14

Am besten du gibst den antrag schon ab und reichst den rest dann nach.

lg yvonne