Hallo,
ich bräuchte mal dringend einen Rat - es ist bestimmt einfach zu beantworten, aber wir tappen ehrlich gesagt, im Dunkeln!
Unsere Tochter Milena ist am 20.07.07 geboren worden und ich nehme zunächst ein Jahr Elternzeit, gehe also nächstes Jahr im Juli 08 wieder arbeiten. Ich beziehe also momentan Elterngeld.
Wir haben den Kinderfreibetrag noch nicht auf der Steuerkarte eintragen lassen, da wir nicht wissen, bei wem wir dies sinnvollerweise tun sollen
Mein Freund war vom 1.8. - 30.08.07 in Beschäftigung, danach arbeitssuchend und ist seit 14.10. wieder arbeitend.
Es ist doch bestimmt am sinnvollsten, auf seiner Steuerkarte den Freibetrag eintragen zu lassen, oder?
Ab wann wird der Freibetrag wirksam? Für das Einkommen ab Zeitpunkt der Geburt oder für das ganze Jahr, in dem das Kind geboren wurde?
Wenn wir den Freibetrag dieses Jahr bei ihm eintragen lassen würden, wäre es möglich, dies im nächsten Jahr wieder zu ändern? D.h. dann Eintragung auf meiner Steuerkarte?
Wieviel macht der Freibetrag eigentlich steuerlich aus?
Danke im voraus für Ratschläge!
LG
Sandra
Kinderfreibetrag? Bei wem am sinnvollsten eintragen?
Hi,
1. Der Kinderfreibetrag den du meinst wird nicht auf der Karte eingetragen
2. Der Kinderfreibetrag gilt monatlich
3. Dieser wird mit dem Kindergeld in einer "Günstigerrechnung" verrechnet. Das bedeutet ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag größer wie die Kindergeldzahlung erhält man den Freibetrag und zahlt im gegenzug das Kindergeld zurück.
4. Das auf der Steuerkarte eingetragene Kind wirkt sich nur auf den Soli aus. und das sind nur ein paar euro im Jahr
5. Da es bur dein Ferund ist kann er das Kind (soweit ich weiß) sowieso nur mit 0,5 eingetragen bekommen
6. Auch wenn nichts eingetragen ist, ist die Jahressteuerbelastung nicht höher. Es wird dann eben erst bei der Steuererklärung "angerechnet"
grüßle
peter
Hallo Peter,
danke erst einmal. Ich muß das jetzt mal in Ruhe durchgehen und hoffe, ich blicke durch.
Liebe Grüße
Sandra
Hi,
das Problem der Entscheidung habt ihr gar nicht. Bei unverheirateten Eltern, die ihr Kind gemeinsam erziehen geht grundsätzlich nur "0,5" - Kind pro Lohnsteuerkarte.
Aber er müsste schon ein sehr, sehr hohes Einkommen haben, um von dem 0,5, was ihm fehlt noch zu profitieren.
Es sind minimale Auswirkungen auf Soli und ich glaube die Kirchensteuer, ansonsten ist der Steuerausgleich i.d.R. durch das Kindergeld abgegolten - nur bei hohen Einkommen wäre er höher als das Kindergeld. Und beim Soli ist es, glaube ich, egal, ob 0,5 Kinder oder 10 Kinder auf der Karte stehen - wichtig ist, dass überhaupt Kind(er) in die Welt gesetzt wurden.
Und für die Fälle, wo der Kinderfreibetrag tatsächlich das Kindergeld überschreiten würde gibt es dann ja noch die Steuererklärung.
Google mal nach "Kindergeld" und "Kinderfreibetrag Einkommensteuer". Da findest du die genaue Beschreibung, was das eigentlich ist, in welcher Höhe und warum das ganze gewährt wird - und auch, warum i.d.R. das Kindergeld als Ausgleich ausreicht.
Viele Grüße
Miau2
Hallo Du,
vielen lieben Dank für Deine Antwort. Ich muß mich dann nochmal durchwühlen...
LG
Sandra