Hallo!
Ich sitze gerade vor meiner Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung und hab keine Ahnung, was ich eintragen muss...
Vielleicht kann mir jemand helfen?
1. Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich am ______ zuletzt gearbeitet habe. Mein letzter Arbeitstag war der 19.12.07, dann hatte ich noch Urlaub, der Mutterschutz fing am 26.12. an. Was muss ich eintragen?
2. mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ____ zusteht. Was muss ich da eintragen?
Danke für eure Hilfe!!!
Mutterschaftsgeld - Hilfe beim Ausfüllen des Antrages!
Dein Urlaub zählt ja zu deiner Arbeitszeit dazu, also musst du deinen letzten Urlaubstag eintragen!
Hast Du das Gehalt vom Dezember schon auf deinem Konto??? Wenn nicht steht dir das noch zu!
Hab das gestern auch gemacht...!
LG Jasmin
Hallo!
Danke erstmal, aber ich glaub, ich steh immer noch ein bisschen auf dem Schlauch! Den letzten Urlaubstag muss ich den bei meiner 1. oder 2. Frage eintragen?
Und bei dem anderen?
Gehalt für Dezember hab ich schon bekommen!
Wann war dein letzter Urlaubstag?? Der entspricht deinem letzten Arbeitstag den du bei 1. eintragen musst!!
Die zweite frage kannst du dann streichen, da du keine Zahlungen mehr von deinem Arbeitgeber erwartest!
Hallo,
da ich heute morgen selbst die Bescheinung bekommen und dann direkt bei der Krankenkasse abgegeben habe, kann ich Dir helfen:
Wenn Muschu a 26.12. beginnt, ist der letzte Arbeitstag der 25.12., hier bleibt meines Wissens komplett unberücksichtigt, ob das ein Feiertag war. Du bekommst vom AG ja Geld bis zum 25.12. und das zählt. Ich arbeite auch schon seit 30.11. nicht mehr, dann Urlaub. Muschu beginnt heute und ich habe den letzten Arbeitstag gestern eingetragen. Arbeitsentgelt etc. ist das gleiche Datum, zumindest hat mir das der Mann der DAK so bestätigt, dass ich es richtig eingetragen habe.
Viel Spaß noch,
LG Bianca ( 35+0)
Danke, weiß nicht, warum ich heute so auf dem Schlauch stehe...
Hm, ich habe gestern diesen Wisch auch ausgefüllt und zwar folgendermaßen.
Mein letzter Arbeitstag war der 30.11., dann hatte ich Urlaub bis einschließlich 30.12., am 31.12. ging der MuSchu los.
Ich habe eben meine Krankenkasse (TK) angerufen und die Dame sagte mir folgendes:
Ich muss unter "1. Ich erkläre wahrheitsgemäß, dass ich am ______ zuletzt gearbeitet habe" den 30.11. eingeben (denn das WAR ja der letzte Arbeitstag, dann nämlich nur noch Urlaub) und unter "2. mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ____ zusteht. " den 30.12. eintragen (denn bis dahin bekomme ich ja trotz Urlaubes normales Gehalt - deswegen auch Urlaubsabgeltung).
Wenn man sich es logisch überlegt, würde es ja auch gar keinen Sinn machen ein 1. und 2. abzufragen, wenn immer das gleiche Datum eingegeben werde würde (es sei denn man wird kurz vor MuSchu arbeitslos).
Wie auch immer, ich denke, Du musst unter 1. den 19.12. angeben und unter 2. den 25.12. (is zwar Feiertag, aber bis zu diesem Tag wird Dein Gehalt berechnet, man bekommt ja in Monaten mit Feiertagen nicht weniger Geld).
Hoffe, war soweit verständlich