Hallo,
ich hab letztens einen Post geschrieben, nur nochmal kurz:
Ich verklage das Arbeitsamt vorm Sozialgericht.
Das Arbeitsamt verklagt mich vorm Amtsgericht.
Ich habe heute beim Amtsgericht 4 Stunden gesessen, wurde von A nach B geschickt, wieder nach Hause geschickt, bin wieder hin.
Zum Schluß kam dabei raus:
Ich bekomme KEINE Beratungsscheine.
Wegen der Sache vorm Sozialgericht nicht, weil die Klage schon läuft, dafür kann ich mit einer Anwältin PKH beantragen. Ist soweit auch okay.
Für die Sache beim Amtgericht nicht, weil die Klage schon anhängig ist.
Gottverdammt, so genau wusste ich doch nicht, wann mich das Amt verklagt. Wie hätte ich vorher Beratungshilfe beantragen sollen?!
Der Clou ist, ich bekomme dafür, dass ich von der ARGE beim Amtsgericht verklagt werde (Bußgeldsache) auch KEINE PKH.
Wenn ich verliere, muss ich alles selber tragen. Den Anwalt und die Verfahrenskosten.
Aber in aller herrgottsnamen, ich werde nicht verlieren. Die OWi ist doch verjährt gewesen. Verdammt.
Ich werde wohl eine Beratung bei einer Anwältin zwecks Amtsgericht selbst bezahlen. So das mir die Anwältin wenigstens sagt, wie ich mich vor Gericht verhalten soll, was ich sagen soll, und was ich NICHT sagen soll.
Kosten, mindestens 100 Euro.
Ich bin echt verärgert und den ganzen Tag geistert mir diese ScheissGeschichte im Kopf herum.
Ich hoffe die Anwältin (eine für Arbeitslosenrecht) kann mich Montag ein wenig beruhigen, damit ich mich mit diesen blöden Gedanken nicht bis zu Verhandlung befassen muss ( 5.3.08).
Danke fürs Zulesen.
Mel
blöder Mist - Arbeitsamt - Amtsgericht - Sozialgericht
Hey,erstmal ganz ruhig.
Soweit ich weiß, kann man gegen den Entscheid vom Amtsgericht, keinen Beratungsschein auszustellen, auch in Widerspruch gehen!
Hey,
das mag ja sein, aber langsam hab ich es dicke.
Zumal der Rechtspfleger ja schon Recht hat, es ist ein Verfahren anhängig. Klare Aussage, er hat Recht.
ABER, woher hätt ich denn wissen sollen, dass es so kommt, um vorher Beratungshilfe zu beantragen?!
Dieser Verhandlungsshit wurde mir leider vorher nicht angekündigt.
Und nein, im Bußgeldbescheid steht auch nichts davon, dass es bei Einspruch vors Gericht geht.
Ich hab es theoretisch garnicht wissen können.
Ach man ist das alles ärgerlich.
Danke
Mel
Beratungshilfe ist ja auch nur dafür das man zum Anwalt gehen kann und sich beraten lassen kann. Die werden ja nicht einfach so ohne das du überhaupt wusstest, dass die was von dir wollen, Klage eingereicht haben.
Du wirst ja schon vorher Post bekommen haben, dass die was von dir wollen. Da hättest du dann Beratungshilfe beantragen und zum Anwalt gehen können.
Und PKH kann man beantragen für die gerichtlichen Sachen. Bekommt man aber eben auch nur, wenn die Chancen so stehen das du gewinnen würdest. Sehen die die Chancen als gering an, gibt es keine PKH.
Du verwechselst Zivil- und Strafsachen.
Das amtsgerichtliche Verfahren ist ein Strafverfahren. Du wirst also nicht verklagt sondern beschuldigt.
Und hierfür gibt es auch keinen Beratungsschein.
Hallo parzifal.
Ja, Strafrecht.
Aber der Rechtspfleger hat gesagt, wäre ich gekommen, bevor ich den Brief vom Gericht mit Termin zur Hauptverhandlung bekommen habe, hätte ich einen Schein bekommen.
Es hätte also passieren sollen, bevor ich gegen den Bußgeldbescheid des Arbeitsamtes in Einspruch gegangen bin.
Das wusste ich aber nicht. Genauso wie ich theoretisch nicht wusste, dass ich direkt nach meinem Einspruch gegen den Bescheid direkt erstmal vor Gericht "gezerrt" werde, sonst hätte ich es gemacht.
Was lerne ich daraus?
Ich hol mir demnächst schon eher einen Schein.
Nur bin ich einfach auch nicht der Typ, der wegen jedem Pups irgendwo was kostenlos haben will.
Den eigentlich, ohne zu Wissen, dass das Amt vors Gericht zieht, hätte ich das auch alleine geschafft.
Begründungen und Formulierungen für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hatte ich ja genügend. Hab ich auch noch, keine Frage.
Trotzdem ist es ziemlich "gemein".
In der Rechtsbehelfbelehrung (oder wie es gleich heisst) des Bußgeldbescheides vom Amt, hätte ruhig mal jemand reinschreiben können, dass es bei Einspruch vors Gericht geht.
Steht da aber leider nicht.
Naja, jetzt bin ich schlauer und muss das "Kind" vor Gericht alleine Schaukeln. Ich hab schon so bissl angefangen einen Zusammenfassung des "Falls" auszuarbeiten, damit ich gut gerüstet bin, bei auftretenden Fragen des Richters.
LG Mel
und vielen Dank für deine Antwort
Hallo,
ich gehe davon aus, dass der Beratungsschein wohl für die zivil/sozialrechtliche Auseinadersetzung gewesen wäre, die dann eventuell den Bußgeldbescheid hätte verhindern können.
Bei einem Einspruch geht es immer vor Gericht. Genauso wie bei einem Bußgeldbescheid im Straßenverkehr.
Wenn es nicht so wäre, würde ja die Behörde über Ihren Bescheid entscheiden. Und diese wird ihn normalerweise nicht aufheben, da sie ihn ja erlassen hat.
Sie können ja die Begründungen der Behörde parallel übersenden. Vielleicht hebt sie Ihren Bescheid vor der Verhandlung ja auf, wenn die Begründung überzeugend ist.
Viel Glück