Kindergeldantrag abgelehnt??? Hääääh???

Hallo Ihr lieben.

Hab mich heute mal wieder seit langen ausführlich mit meiner Couisne unterhalten. Wir redeten irgendwie über finanzen, etc. und kamen dann irgendwie auf das Thema Kindergeld und da meinte sie, dass sie für ihren Sohn nichts bekommt, da es abgelehnt wurde.

Hääääääää??? Das habe ich ja noch nie gehört...#kratz

Und zwar ist es so: sie ist 21 Jahre alt und hat letztes Jahr ein Kind bekommen. Für das Kind hat sie ganz normal Kindergeld beantragt und der Antrag wurde abgelehnt. Auf Nachfrage bei der Familienkasse bekam sie die Antwort: "Sie haben für den Antrag nicht mitgewirkt." Auf weitere Nachfrage, was sie damit meinen bekam sie die antwort: "Das kann ich ihnen nicht sagen." Als sie dann zur Familienkasse hin ist, hieß es: "Nun kann das nicht mehr nachvollzogen werden."

WIE und aus welchem Grund kann Kindergeld abgelehnt werden? Ich verstehe das nicht. Jeder der ein Kind bekommt, hat doch ein Recht darauf, oder nicht???

Und wenn ja, kann sie das Geld rückwirkend bekommen? Ich meine, dass ist jetzt immerhin schon fast ein Jahr überfällig.

Also ich verstehe das alles nicht. Dachte schon sie hätte vielleicht ausversehen den falschen Antrag gestellt, für den Kinderzuschlag, der kann ja abgelehnt werden, aber das wurde bei der Familienkasse geprüft.

Ich habe ihr jetzt gesagt, dass sie den Antrag noch mal neu stellen soll und alles kopieren und dokumentieren soll. Angenommen der geht jetzt durch... bekommt sie das ganze Geld dann für ein Jahr rückwirkend?

#danke

Liebe Grüße
Sanny

1

also 6 monate auf jeden fall aber ihc mein bei kindergeld hat sie gute chancen das es ganz nahgezahlt wird...mei auch ne nette summe...damals beim erziehungsgeld hab ihc mir auch richtig lange zeit gelassen - aber geplant denn wir brauchten das geld nich wirklich die erste zeit und die summe auf einem fleck war auch sehr positiv =)

sie soll sich nicht abwimmeln lassen...jedes kind das auf die welt kommt hat anspruch

2

Ein Grund für ne Ablehnung: Sie hat vergessen, die Geburtsurkunde vorzulegen. Klingt banal, aber wenn sie wegen mangelnder Mitwirkung abgelehnt haben, kann es (fast) nichts anderes sein.

§60 SGB:

1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

1.alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,

2.Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,

3.Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
2Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.

3

Angenommen sie hätte die vergessen -was ja nicht mit absicht gewesen wäre, denn ihren sohn gibt es ja- hätte die Familienkasse es ihr ja sagen können und dann hätte sie die ja nachreichen können. Oder nicht? #kratz Verstehe ich nicht...

4

Das hätte die Familengeldstelle ihr mit Sicherheit auch so mitgeteilt....Ich denke, Deine Freundin hat das nicht richtig verstanden - die Aussagen, die Du zitierst, hat sie mit Sicherheit nicht in Schriftform erhalten und ne mündliche Ablehnung ohne Begründung hätte sie nicht akzeptieren sollen. Irgendwas paßt da nicht....

Gruß,

MM

5

Hallo!

Denke auch, dass sie irgendwelche Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig - sofern gegeben - beigebracht hat.

Und wenn sie dann dort montags morgens anruft und der / die Sachbearbeiterin noch nen dicken Schädel vom Wochenende hatte, kann da schonmal so ne seichte Ansage kommen. Der Weg zu den Akten ist ja soooo weit :-p

Widerspruch, neuer Antrag oder schriftliche Stellungnahme erbitten.

VG
Tanja