Elterngeld, Dazuverdienst nicht melden, was kann passieren?

Hallo,

habe seit einer Woche einen einen kleinen Nebenjob.
Finde es ganz schön happig, was einem da abgezogen wird vom Elterngeld und habe überlegt es einfach mal drauf ankommen zu lassen es nicht der Elterngeldkasse zu melden (keine Schwarzarbeit). Werde das Geld, was mit abgezogen werden würde, beiseite legen, falls ich doch eine Rückzahlung leisten muss wenn sie dahinter kommen. Aber ist das ganze auch strafbar oder kann man mir event. das volle Elterngeld streichen? Will mich auch nicht auf zu dünnem Eise bewegen. Wer weiß weiter?

LG

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Sowas nenne ich Betrug.
Wenn das jeder machen würde!

Ich würds an deiner Stelle lassen!

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....wieder ein Posting was Diskussionen in Gang bringt.#augen

Wenn Du meinst das machen zu wollen/müssen, dann behalte es doch für Dich. Was denkst Du denn welche Antworten kommen werden?

Grüsse Bienchen#blume

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Hmmm... Einerseits verstehe ich deien Problematik, weil ja wirklich sehr viel vom Elterngeld abgezogen wird, außer beim Minimum. Von daher gesehen bedeutet die Regelung, dass sich zuarbeiten gar nicht lohnt, auch das Teilen nicht.

Andererseits, selbst wenn keiner dahintersteigt, hätte ich da meine ethischen Probleme damit. Ich würds so nicht machen.

Ich denke mal, niemand regt sich auf, wenn du 20 Stunden angibst und 25 arbeitest, die 5 zusätzlichen ohne Abzüge. Aber garnix zu sagen???

Also wie das bei Elterngeld ist weiß ich nicht, da meine Tochter früher geboren ist, aber ich hab grad einen Antrag auf Landeserziehungsgeld vorliegen, und da steht ausdrücklich was von Meldepflicht drin, dass das LEG zurückgezahlt werden muss falls zu unrecht erhalten und dass das (ich nehm an nur bei größeren Summen...) auch Strafverfolgung nach sich ziehen kann. Ich nehme an, beim Elterngeld ist das auch nicht anders, kommt ja beides vom Staat.

Ich an deiner Stelle würde wenigstens einen Minijob angeben, auch wenn du ein paar Stunden mehr arbeitest, dann hast du zumindest etwas gemeldet. Dann könnte sich das Verhältnis ja auch kurzfristig geändert haben...

Freu mich schon auf die Diskussion! ;-)

LG Sabine

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"Hmmm... Einerseits verstehe ich deien Problematik, weil ja wirklich sehr viel vom Elterngeld abgezogen wird, außer beim Minimum. Von daher gesehen bedeutet die Regelung, dass sich zuarbeiten gar nicht lohnt, auch das Teilen nicht. "

Nee, sorry, da fehlt mir das Verständnis. Sie bekommt dafür Geld, dass sie ihren Job ruhen läßt, um die Zeit ihrem Kind zu widmen. Warum sollte sie das weiterhin beziehen, wenn sie in der Zeit anderweitig arbeiten geht? Davon abgesehen sind 300 Euro Elterngeld sowieso anrechnungsfrei - reicht das nicht?

Gurß,

MM

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Hi!

Es gibt ja noch das "andererseits". Außerdem das "Ich würd nciht machen" oder so ähnlich. bin halt sehr diplomatisch.

LG Sabine

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natürlich ist das strafbar!

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Hallo,

Du hast bei Bezug von Elterngeld Angaben zu machen, unter anderem auch in Bezug auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit.

Für mich persönlich ist das schon genauso Betrug, wie wenn jemand schwarz nebenbei arbeitet, denn aus den Steuergeldern kommen ja die Zahlungen wie Elterngeld, Kindergeld etc etc..

Es besteht wie bei allen anderen Einkommensleistungen auch beim Elterngeld eine Mitwirkungspflicht.

Bei einem Einkommen wird dieses natürlich gegen das Elterngeld gegengerechnet, sprich es wird dann aus der Differenz aus altem Netto und neuem Netto errechnet.

Musst Du selber wissen, ich könnt es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren..

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Wenn es keine Schwarzarbeit ist, dann bist du ja zwangsweise gemeldet - wenn auch nicht der Elterngeldstelle. So etwas hat große Chancen herauszukommen. Spätestens bei der Steuererklärung.

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Kann meines Denkens nach auch allein schon bei nem versicherungspflichtigem Job rauskommen in Bezug auf KK und RV..

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Dann kannst Du gleich das Doppelte zurücklegen.

Strafanzeige wegen Betrug kommt dann hinterher.

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Ja, noch ist Betrug meines Wissens strafbar.
Davon abgesehen ist es nciht happig, was Dir "abgezogen" wird. Du bekommst vom Staat Geld dafür, dass Du bei Deinem Kind Zuhause bleibtst - je nach dem ohne Verdienstausfall ein Geschenk von monatlich 300 Euro oder wenn Du vorher verdient hast, 67% des vorherigen Einkommens. Warum sollstet Du die volle "Entschädigung " weiterbekommen, wenn Du arbeiten gehst, statt Dich Dienem Kind zu widmen?

Wenn Du den Job tatsächlich nicht melden willst (wenn es keine Schwarzarbeit ist, wird es eh rauskommen), dann solltest du deutlich mehr weglegen als die Differenz, vergiß die Geldstrafe nicht!

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"Aber ist das ganze auch strafbar"

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html :

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. "



NOCH FRAGEN, ALLERWERTESTE?!