Elterngeld, wie berechnet? Beim Lohn sind Schichtzulagen dabei

Hallo Ihr Lieben,

mein Mann möchte sich gern mal für seine zwei Vätermonate das Elterngeld ausrechnen lassen. Er arbeitet momentan im Drei-Schicht-System, d.h. er hat jeden Monat ein anderes Gehalt. Je nach Füh- , Spät- , und Nachtschicht.

Kennt jemand eine gute Internetseite? Hat jemand Erfahrung mit der Berechnung in solchen Fällen?

Müßen die Vätermonate am Stück genommen werden? Oder ist es auch möglich zweimal einen Monat zu nehmen? #kratz

Die Vätermonate müssen im ersten Lebensjahr genommen werden, ist richtig oder?

Wie lange vorher muss dies dem Arbeitgeber mitgeteilt werden?

So, nun hoffe ich auf rege Antworten ;-)

#danke im Voraus!

#herzlich Tani & Pünktchen inside , ab heute in der 31. SSW

1

Einfach dort anrufen, die beantworten euch alle fragen...so war es zumindestens bei uns...und die sind dort echt nett....

bevor ihr nachher evtl was falsches einschreibt...

Lg nadine

2

Hi Nadine,

wo sollen wir anrufen? #kratz

Wir möchten erstmal nur wissen wie es berechnet wird, bzw. welches Gehalt zugrunde gelegt wird. Ich habe irgendwo gelesen, man nimmt den Grundlohn und eine Schichtzulagen-Pauschale wird aufgeschlagen.

Viele Grüße

Tani

3

Bei uns zahlt das Versorgungsamt das Elterngeld. Genau dort würde ich anrufen, um mich nach der Höhe zu erkundigen.
Die beantworten auch alle weiteren Fragen zum Elterngeld. (Dein Mann kann auch 2x einen Monat Eltergeld beziehen, es müssen dann allerdings volle Monate sein...)

Viele Grüße,

Bianca 27. SSW

weiteren Kommentar laden
5

Hallo Tani,

steuerfreie Schichtzulagen werden nicht berücksichtigt:

"Steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob sie sonst als Einkommen aus Erwerbstätigkeit anzusehen wären. Dies betrifft alle in Abschnitt II.2. (§ 3 bis 3c ) EStG genannten
Einnahmen wie beispielsweise:
• Reisekostenvergütungen
• Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung betrieblicher Personalcomputer und Telekommunikationsgeräte
• Übungsleiterpauschale
• Geldwert vom Arbeitgeber überlassener typischer Berufskleidung
• Bergmannsprämien
• Trinkgelder
• Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, soweit sie insgesamt im Kalenderjahr
4 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte nicht überschreiten
• Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach Maßgabe des § 3 b EStG"

Einen guten Rechner + Informationen gibt es unter: www.elterngeld.net

LG Multivitamin

6

Hey #danke ,

da kann ich doch schon mal was mit anfangen. Demnach würde bei meinem Mann nur der Grundlohn zur Berechnung herangezogen #schmoll Ich habe allerdings irgendwo gelesen, dass es so einen Aufschlag geben soll, weil die Schichtzulagen zum Gehalt dazu gehören, weil sie regelmäßig gezahlt werden #kratz

Ich habe mir erstmal die für uns zuständige Elterngeldstelle rausgesucht, werde da noc heinmal nachfragen.

Lieben Gruß

Tani

7

Hallo Tani

ich war auch eine Schichtarbeiterin und hatte wie Dein Mann jeden Monat mal mehr oder weniger bekommen,je nachdem wie die Schichten lagen,einen Aufschlag dafür habe ich auch nicht bekommen,das einzigste was sie mir angerechnet haben war die Verpflegungspauschale,weil ich ständig wo anders Dienst hatte.Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

LG Steffi

weitere Kommentare laden