Selbständig,schwanger, Krankenkasse???

Hallöle,

bin noch nicht ss, sind aber fleisig dabei. #sex

Nun meine Frage,
ich arbeite als selbständige Nageldesignerin und bin freiwillig gesetzlich Versichert.
Wie ist es dann, wenn ich ein Kind bekommen würde, muss ich dann die Krankenversicherung selber weiter bezahlen oder kann ich mich bei meinem Mann mitversichern? (der ist aber bei einer anderen Krankenkasse).

Denn Momentan zahle ich jeden Monat ca. 345 Euro an die Krankenkasse, des wäre sehr viel wenn ich des weiter zahlen müsste. #schwitz

Schönen Abend noch, und vielen vielen Dank für die Antwort! #danke

Grüßle

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wenn ihr verheiratet seid, dann kannst du dich natürlich mit deinem mann familienmitversichern - kostet nix ...

ansonsten bist du für die elternzeit beirtagsfrei gestellt, -- gilt aber nur für die gesetzliche versicherung, -- könnte sein, dass dein privater vertrag, auch wenns bei ner gesetzlichen KK ist, anders geregelt ist ...

was wäre schlimm, bei ner anderen KK (die deines mannes?) zu sein?

lg
tanja

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Hallöle Tanja,

nein, bei meinem Mann Familienversichert zu sein ist nicht schlimm. :-)

Schlimm wäre es wenn ich meinen Krankenkassenbeitrag weiter zahlen müsste, obwohl ich dann keine Einnahmen mehr hab.

Aber vielen Dank für Deine Antwort!! #danke

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Wow!! Ich wußte gar nicht, das man beim Nageldesign derart die fette Kohle abgräbt. Bei der Beitragshöhe verdienst Du ja um die 5 Riesen pro Monat....

Zu Deiner Frage:
Kommt drauf an. Wirst Du weiterarbeiten -> dann mußt Dich auch auch selbst weiter versichern. Wenn Du in Elternzeit gehst, dann kannst Du Dich über Deinen Mann familienversichern, egal ob er in einer anderen KV ist.

Scully

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Hallo Scully,

wie kommst Du darauf?

Ich bin zwar nicht die angesprochene, aber sie zahlt doch den AN und den AG-Anteil und da sind 345,- Euro doch nicht besonders viel.

Ich weis nicht wie hoch der Beitrag Ihrer gez. KV ist, aber ich komme auf ein ca. Brutto von 1900,- Euro.

LG, Andrea

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Als Selbständige erhält man keinen AG Anteil, außerdem ist die KV dann preiswerter, einfach weil die KV zu Recht davon ausgeht, das ein Selbständiger erst dann "krank" ist , wenn er bereits mit einem Bein im Sarg steht.

Bin selbst Selbständig und zahle bei einem Netto von bis 1800 € ca. 260 € freiwillige KV. Um einen Netto von 1800 € zu errreichen kann ich bis ca. 4500€ brutto verdienen, weil ich weitgehendere Abschreibungsmöglichkeiten als jeder Angestellte habe.

Die Ursprungsposterin wird vermutlich schlicht und ergreifend von ihrer KV über den Tisch gezogen!

Oder aber mein Steuerberater ist noch besser, als ich immer dachte.

Scully

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Hallo,

ich war vor der SS auch freiwilliges Mitglied in der gesetzl. KV aber nicht selbständig.

Ich bin in der Elternzeit beitragsfrei ebenso unsere Kinder (Zwillinge).

Das ist möglich, da auch mein Mann gesetzlich versichert it.

Wäre mein Mann privat - hätten auch die Kinder priv. versichert werden müssen

Der mit dem höheren Einkommen muss die Kinder versichern.

Frag einfach bei Deiner KV nach.

LG, Andrea

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Du kannst von Vollerwerb auf Nebenwerwerb gehen (für die Erziehungszeit) und musst dann eben nachweisen, dass Du nicht so viel Gewinn gemacht hast. Dann kannst Du bei Deinem Mann mitversichert werden.

Gruß

Manavgat