Hallöchen zusammen :)
Ich hab da mal eine Frage bezüglich des Mutterschutz-Urlaubes vor und nach der Entbindung und hoffe einfach mal, daß sich hier evt. jmd. auskennt :)
Da es ja nun nur noch etwas mehr als 4 Wochen sind, bis ich ja in Mutterschutz komme mach ich mir deshalb ja schon so langsam gedanken. Ich bin als Honorarkraft angestellt und geh deshalb nur 2 Tage je 5 Std. in der Woche arbeiten.
Gilt nun der Mutterschutz-Urlaub auch für Honorarkräfte oder eher nicht? Hab versucht im Internet was raus zu finden aber finde nichts wirklich über Honorarkräfte. Nur über fest angestellte und Angestellte in einem Mini-Job, bzw. geringfügig Beschäftigte.
Mein Arbeitgeber weiß diesbezüglich nun auch nicht wirklich weiter und wie schon gesagt, ich hoffe darauf, daß vlt. die ein oder andere hier schonmal Erfahrungen in einem solchen Fall gesammelt hat.
Hoffe auf viele Antworten
LG Elenath05 (29. SSW)
Mutterschutz auch als Honorarkraft?
Hallo!
Hm, also, ich weiß jetzt erstmal nicht wirklich was eine "Honorarkraft" wirklich ist, aber wenn Du gesetzlich versichert bist, dann bekommst Du, meine ich jedenfalls, auf jeden Fall von der Krankenkasse doch Geld, oder? Und im Normalfall bringt dann der Arbeitgeber seinen Teil dazu bei, aber wie das bei Dir ist, weiß ich nicht wirklich.
Frag doch am besten bei Deiner Krankenkasse mal nach!!!!
LG
Daniela
Hallo.
Naja ... wie genau eine Honorarkraft definiert wird, kann ich auch nicht so ganz sagen. gesetzlich versichert bin ich über das Arbeitsamt. Bin leider nicht berufstätig. Und als Honorarkraft kann man eben bis zu 120 euro im Monat dazu verdienen zum ALG 2, ohne, daß man abzüge hat durch das AA.
Also im Endeffekt bin ich noch nicht mal geringfügig Beschäftigt.
Geld von der krankenkasse bekomme ich keines. Von dem her denke ich auch nicht, daß die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner ist.
Aber danke dir vielmals für deine Antwort
LG Elenath05 (29. SSW)
Hallo Elenath,
darauf kann ich Dir leider keine konkrete Antwort geben.
Aber: um genaue Infos zu Mutterschutz usw. zu bekommen, kannst Du Dich an die entsprechende Aufsichtsbehörde wenden. Im Regelfall sind dies die Gewerbeaufsichtsämter, teilweise, wie in der Region Stuttgart, aber auch das Regierungspräsidium. Die können Dir garantiert weiterhelfen.
Liebe Grüße
Nadine
Hallo.
Danke dir für die Antwort
Das mit der Aufsichtsbehörte oder Gewerbeaufsichtsämter hab ich auch schon dran gedacht. Werd ich mal schaun, ob ich für Berlin einen Ansprechpartner finde.
Danke und LG Elenath05
Hallo,
das Arbeitsamt kann dir da sicher auch weiterhelfen. Wenn direkt dort kein Ansprechpartner ist, dann einfach bei der Abteilung "FAmilienkasse" nachfragen.
Wünsche dir
LG Sabrina
Du bist nicht angestellt, sondern Freiberufler (Honorarkraft). Somit gilt für Dich der Mutterschutz nicht, also auch keine Zahlung des Auftrag-(nicht Arbeit-)gebers.
Gruß
Manavgat
Hallöchen :)
Danke nochmal an alle, die geantwortet haben. Gebe Manavgat recht. Da ich nicht in einem "richtigen" Arbeitsverhältnis steh, gibt es sowas wie Mutterschafts-Urlaub nicht. Nach einigen Telefonaten angefangen beim Arbeitsamt über eine Zentrale für das Arbeitsrecht bin ich dann irgendwann fündig geworden und bekam die korrekte Auskunft :)
Letztendlich kann ich mit meinem Arbeitgeber selber verhandeln, wieviel Urlaub ich möchte, bzw. brauche vorher und auch nacher.
LG Elenath05