Unterhalt für Kind aus erster Ehe / wieder verheiratet / zweites Kind

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage auf die ich leider im Web keine richtige Antwort bekomme. Vielleicht ist hier jemand in der gleichen Situation und kann mich da mal schlau machen.

Mein Mann war schon einmal verheiratet. Aus dieser Ehe hat er eine Tochter für die er den Mindestsatz an Unterhalt zahlt. Bei der Berechnung war er Steuerklasse 1 und kam mit bereinigtem Netto unter die Grenze.

Letztes Jahr im Mai haben wir geheiratet und die Steuerklassen auf 4/4 geändert = netto blieb etwa gleich, deswegen auch keine Neuberechnung. Nachdem wir erfahren haben, dass ich schwanger bin, haben wir in die Klassen 3 (ich) und 5 (mein Mann) gewechselt, da mir dann mehr Elterngeld zusteht.

Wenn der Kleine jetzt auf der Welt ist, wollen wir wieder wechseln und zwar genau umgekehrt (ich 5, er 3), weil ich ja kein zu versteuerndes Einkommen habe. Das hieße dann, dass mein Mann natürlich mehr netto raus hat, damit auch mehr bereinigtes Netto.

Meine Frage ist jetzt, ob unser gemeinsames Kind bei der Neuberechnung des Unterhalts für die Tochter aus erster Ehe mit einbezogen wird. Könnte mir vorstellen, dass er ja auch unserem Kind "unterhaltspflichtig" ist oder müssen wir jetzt damit rechnen, dass unser Sohn komplett ausgeschlossen wird und nur seiner Tochter dann mehr zusteht wegen mehr netto?

Ich denke, das wäre mehr wie ungerecht und kann mir das auch nicht wirklich vorstellen, aber man weiß ja nie, wie hier die Rechtslage so ist. Sollte nämlich der Unterhalt für die erste Tochter dermaßen ansteigen, dass uns nicht mehr bleibt wie bisher, ändern wir die Steuerklassen natürlich nicht (es besteht kein gutes Verhältnis zur Ex-Frau, die das Kind beeinflusst, sodass die Kleine nicht zu ihrem Vater will). Wollen schließlich nicht der Ex-Frau einfach nur mehr Geld in den Rachen werfen...

Ich hoffe, da kann mir jemand helfen, weil ich wie gesagt im Web absolut nichts finden kann.

Danke schonmal für eure Hilfe.

Nina

1

>>>Das hieße dann, dass mein Mann natürlich mehr netto raus hat, damit auch mehr bereinigtes Netto<<<

Das könnte aber auch bedeuten, dass euch am Jahresende eine Steuernachzahlung droht.

8

Sicher kann es sein, dass wir Steuern nachzahlen müssen, aber da ich das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lasse, sind die Chancen eher gering

2

Hallo,

"Wollen schließlich nicht der Ex-Frau einfach nur mehr Geld in den Rachen werfen... "

>>> Das Ganze nennt sich KINDsunterhalt oder sehe ich das falsch#kratz

Solche Zweitfrauen kann ich leiden ... #augen

Gruß,
Julia

P.S. Wie schon erwähnt wurde, droht Euch bei Eurem Vorhaben mit den Steuerklassen eine nicht zu verachtende Steuernachzahlung!

3

Manchmal denke ich, die Märchen von der bösen Stiefmutter, so alt sie sein mögen (die Märchen), beinhalten wieder ein Körnchen Wahrheit.

4

Nur dass die erste Frau nicht mehr tot ist, sondern immer mal wieder gerne einfach gegen ein knackigeres Exemplar ausgetauscht wurde ...

... erst muss es der Mann mit Altlasten unbedingt sein und dann wird geguckt, wie man es am besten anstellt, der Ex die Butter vom Brot zu nehmen.

Aber eines ist beruhigend:
Nicht selten geht der Austausch der Frauen in die nächste Runde ...

weitere Kommentare laden
12

Guten Morgen,

erstmal wegen den Steuerklassen: Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und bei Euerer Wechselei wird es da dann mit grosser Wahrscheinlichkeit eine gute Nachzahlung geben.

Dann wegen dem Unterhalt: Natürlich erfolgt eine Neuberechnung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil mehr netto rausbekommt, so kann es auch sein, dass mehr Unterhalt gezahlt werden muss.

Nach dem neuen Unterhaltsrecht stehen alle Kinder gleich, egal ob "das erstgeborene Kind" oder das "neue Kind"... was auch rechtlich wohl mehr als fair ist.

Aus welchen Gründen hier das Verhältnis zwischen den Elternteilen nicht passt, interessiert da nicht, es geht um das Kind!!!!!!! Wenn ich schon lese, das da getrickst gemacht und getan wird, um nicht zahlen zu müssen... sorry... da geht mir die krempe hoch...

Moralisch mag es zwar verwerflich sein, wenn die Mutter den Unterhalt für anderes verwendet, aber vielleicht macht es dann Klick bei Dir, wenn Du auf einmal allein da stehen würdest etc..

Gruss

13

Erstmal danke für die Antwort.

Dazu uss ich aber noch folgendes loswerden:

1. Wir "tricksen" nicht um um den Unterhalt irgendwie herum zu kommen. Mein Mann ist durchaus gewillt diesen Unterhalt zu zahlen, allerdings auch nicht mehr wie notwendig, da die Ex...

2. ...wieder verheiratet ist und dank der Selbstständigkeit ihres neuen Mannes und ihres eigenen Vollzeitjob mehr Geld hat als wir, also nicht "alleine da steht".

Sollte diese Frau an der Existenzgrenze leben oder es andere finanzielle Probleme geben z.B. dass das Kind nicht genug zum Anziehen hätte oder weiß der Geier was, sind wir die letzten, die sagen würden, dass sie nicht mehr Geld bekommt bzw. würden wir die Sachen kaufen. Aber diese Frau hat wirklich mehr wie genug Geld und wir "tricksen" mit den Steuerklassen (keine Ahnung, warum das als Tricksen bezeichnet wird, uns steht das Recht zum Wechsel ja zu. Warum sollten wir uns finanziell schlechter stellen, wenn es durch einen Wechsel auch anders geht?) um mehr für uns und unser Baby zu haben. Die Ex kommt mit dem Unterhalt, der zur Zeit gezahlt wird ja aus und kann ausserdem noch 3 MAl im Jahr in Urlaub fahren und neue Auto´s kaufen.
Versteht mich jetzt nicht wieder falsch, von mir aus soll sie sich eine Villa bauen und tausend Bedienstete anstellen. Soll sie gerne machen, aber dann bitte nicht vom Geld meines Mannes während wir hinten und vorne nicht wissen, wie wir rumkommen sollen.

14

Tja.... da liest sich für mich einfach nur Frust und Neid raus..

Unterhalt ist Unterhalt... schaut in die Düsseldorfer Tabelle dann seht Ihr, was zu zahlen ist..

Egal ob der neue Partner mehr oder weniger Geld bringt, es ist der KINDSUNTERHALT und die Bezeichnung sagt alles aus oder??

Was meinst Du, wievielen es so ergeht, dass sie einige Kids in die Welt setzen und diese dann durchfüttern müssen... egal ob noch in einem Haushalt lebend oder nicht..

Dein Mann kam bisher drumherum, wegen dem zu geringen bereinigtem Netto... also darf er nu in Zukunft zahlen..

Zum vereinfachen: Kinder sind beide gleichgestellt!!!

Wenn es für Euch nicht langt, dann musst Du wohl oder übel schnell wieder arbeiten, und wenn es nachts oder am WE ist..

weiteren Kommentar laden
15

Beide Kinder sind gleichgestellt. Bei einer neuen Berechnung würde euer gemeinsames Kind auch mitberechnet werden.

Und auch wenn ihr mit der Ex nicht gut auskommt hat das überhaupt nichts mit den Kind und dessen Unterhalt zu tun.

Und, komm mir bitte nicht damit, das die Mutter den Unterhalt eh nicht für das Kind verwendet. Jede Mutter hat monatliche Ausgaben für das Kind. Wohnung/Heizkosten/Stromkosten, Lebensmittel, Anziehsachen um nur ein paar Dinge aufzuzählen. Geht das Kind auch in die Schule sind die Ausgaben um einiges höher.

Du solltest dir mal vorstellen das auch du irgendwann als getrennte Frau da stehen könntest. Wie wäre es für dich, wenn der Vater sich dann schlecht rechnen lassen würde nur damit er weniger/keinen Unterhalt bezahlen muss???

Du hast dir einen Mann ausgesucht mit Anhang. Dein Mann war sicherlich an der Zeugung des Kindes beteiligt. Also muss er auch dafür gerade stehen, und du solltest dahinter sein das er es tut.

16

Ich sage ja auch garnicht, dass wir keinen Unterhalt für das Kind zahlen wollen. Ich wollte doch lediglich wissen, ob es sich auch für uns oder nur für die Ex lohnt, wenn wir die Steuerklassen wechseln. Es wäre ja auch durchaus vorstellbar, dass unser gemeinsames Kind nicht berücksichtigt wird und wir lediglich das "mehr" an Geld an die Ex geben müssen und dann lohnt es sich für uns nicht.

Auf der einen Seite bekommt man hier gesagt, dass man tricksen würde, wenn man sie Klassen so wechselt, wie wir es geplant hatten, auf der anderen Seite bekommt man gesagt, dass man sich schlecht rechnen lassen würde, wenn man es nicht tut. Das widerspricht sich doch.

Ich rege mich hier nur so auf, weil ständig gesagt wird, dass das Kind ja ein Recht auf Unterhalt hat, was ja auch stimmt und ich mit Sicherheit nicht ändern will, aber auch der leibliche Vater hat angeblich Rechte, die von der Ex vollständig untergraben wird. Es wurden Besuchszeiten vom JA festgelegt, die nicht eingehalten werden. Bei Beschwerde wird nur gesagt, dass "der Frau ... mal ins Gewissen geredet wird", was diese natürlich absolut kalt lässt. Das Kind wird von vorne bis hinten belogen (siehe auch meine Antwort weiter oben). Natürlich sprechen alle diese Dinge nicht gegen die Zahlung von Unterhalt (da ja Kindesunterhalt), aber die Ex kommt doch mit dem bisher gezahlt Geld gut aus, warum sollen wir ihr mehr zahlen?

17

Natürlich sprechen alle diese Dinge nicht gegen die Zahlung von Unterhalt (da ja Kindesunterhalt), aber die Ex kommt doch mit dem bisher gezahlt Geld gut aus, warum sollen wir ihr mehr zahlen? "

Du kapierst es nicht oder??? nicht die EX muss mit dem Geld auskommen sondern der Unterhalt steht dem Kind RECHTLICH zu.... ganz einfach... da hilft alles winden, jammern, meckern nix...

Entweder bin ich falsch erzogen oder ich bin zu bescheuert... keine Ahnung... aber Du wirfst hier Empfindungen und RECHTSSPRECHUNG in einen Pott..

weitere Kommentare laden
20

Hallo,

ich kann deine Gedankengänge schon verstehen...

Der Staat subventioniert die Ehe bzw. den nicht erwerbtätigen Ehepartner, der die Kinder erzieht, durch die besonderen Steuerklassen III und V. Im Prinzig geht man davon aus, dass das Geld von beiden gleichermaßen verdient wird und dann versteuert wird. Das höhere Nettoeinkommen ist also nicht etwa nur sein Einkommen, sondern euer beider Einkommen.

Somit kann ich auch nicht einsehen, warum das unterhaltsberechtigte Kind von deinem Einkommen profitieren soll.

Nicht dass das Kind nicht von einer Einkommenserhöhung des Vaters profitieren soll, aber mehr Nettoeinkommen durch andere Steuerklassenwahl bzw. Heirat bedeutet ja nicht, dass sich das tatsächliche Einkommen erhöht hat.

Das ist genau der Grund, warum ich gegen die dauernden Bemessungen an Nettoeinkommen bin. Es geht niemanden etwas an, wie ich Steuern zahle (außer dem Finanzamt) und entscheindend ist daher für mich immer nur das Bruttoeinkommen.

An eurer Stelle, würde ich konsequent bei den Steuerklassen IV/IV bleiben. Das Netto deines Mannes ändert sich dann erstmal nicht und ihr könnte euch jedes Jahr über eine nette Rückzahlung freuen.

Bezgl. des Unterhalts gibt es doch sicher einen Titel. Solange ihr nichts sagt, bleibt erst mal alles beim Alten. Und wenn die Mutter des Kindes mehr will, muss sie euch erstmal in Verzug setzen. Und dann habt ihr die neuen/alten Gehaltsabrechnungen.

Alles Gute
S.

25

Hallo S.,

endlich jemand, der mich hier versteht und mir nicht gleich unterstellt, ich würde dem Kind ja nichts gönnen. Deswegen schonmal danke danke danke für dein Verständnis.

Einen Titel gibt es, aber durch das Unterzeichnen eben dieses Titels hat mein Mann sich verpflichtet sämtliche Änderungen seiner Abzüge zu melden. So habe ich das zumindest verstanden. Im Gegenzug verpflichtet sich das JA uns zu informieren, wenn sich am Unterhalt von staatlicher Seite etwas ändert. Deswegen habe ich gedacht, dass wir uns da jetzt melden müssten, wenn wir die Klasse wechseln oder haben wir da etwas falsch verstanden?

32

Hi Nina,

mein Ex-Mann zahlt auch nach Geburt seines Sohnes den gleichen Unterhalt für unsere Tochter nach Düsseldorfer Tabelle. Da werdet Ihr wenig Chancen haben - mal abgesehen, daß Ihr das Geld nicht der Ex-Frau in den Rachen werft, sondern es ein Teilunterhaltsbetrag für das Kind Deines Mannes ist. Meinst Du etwa von diesem geringen Unterhaltsbetrag (bei uns sinds 254 Euro) kann man ein Kind einen Monat lang durchbringen??? Du mußt ja auch die anteilige und NK aufs Kind umrechnen. Dann braucht es was zu essen und trinken, Kleidung, Kindergartenbeitrag, Freizeitunternehmungen etc.

LG, Anja

36

Hallo Anja,

es geht nicht darum, den Unterhalt für die Tochter zu kürzen oder garnicht zahlen zu müssen. Das ist ja nicht Sinn der Sache und das Geld steht dem Kind auch zu. Das streitet niemand ab.
Ich wollte nur wissen, ob unser gemeinsamer Sohn denn auch Anrecht auf Unterhalt hat bzw. bei der Neuberechnung einbezogen wird. Gesetzt den Fall, das bereinigte Netto wird neugerechnet und es kommt dabei mehr raus wie vorher (was ja zu erwarten ist bei Wechsel von 4 auf 3), wird dann gesagt, dass die Verteilmasse auf beide Kinder aufgeteilt wird oder wird dann das erste Kind bevorzugt, weil es "schon eher da war" oder wie auch immer.

Natürlich ist mir klar, dass man mit 254 Euro kein Kind einen Monat lang durchbekommt, aber es ist ja auch nicht nur eine finanzielle Leistung des Vaters sondern auch der Mutter zu erwarten, die meiner Meinung nach gleich gerechnet werden müsste (also nochmal 254 Euro = 508 Euro) und das ist ja dann schon möglich.

Wie schon gesagt, es geht nicht darum, dass wir weniger oder keinen Unterhalt zahlen wollen. Ich möchte nur wissen, ob wir uns durch einen Steuerklassenwechsel nicht schlechter stehen, weil dann der Unterhalt steigt und das zweite Kind eventuell nicht einbezogen wird.

LG, Nina

38

Hi Nina,

wieso schaust Du nicht einfach in die Düsseldorfer Tabelle? Es ist nämlich so, daß das Kindergeld ja zu einem bestimmten Anteil auf den Unterhalt angerechnet wird und sich dieser Anteil irgendwie mit steigendem Einkommen verringert. Also irgendwie ist der Unterhalt bei fast allen Einkommensgruppen in der DD Tabelle gleich, weil eben das KG anders angerechnet wird. Ich gehe davon aus, daß Ihr nicht mehr Unterhalt zahlen müßt, aber wie viele anderen hier schon angemerkt haben, ist die Steuerklassenkombination 3/5 eigentlich nicht so toll. Die Kinder sind übrigens beide gleich gestellt.

LG, Anja