elterngeld-bei minijob keine arbeitgeberbescheinigung?

Hi ihr Lieben,

ich ärgere mich gerade so!

Ich habe vor Tiagos Geburt einen Minijob (325€) gehabt, in dem ich nach dem Mutterschutz weiterarbeiten werde, also bekomme ich nur den Mindestbetrag von 300€.
Ich habe trotzdem die Hotline angerufen und gefragt, ob ich wirklich keinen Lohnnachweis zuschicken muss und die Tante sagte:" Nein, nicht beim Sockelbetrag"

Eine Woche später bekomme ich nen Brief, in dem steht, ich soll doch bitte die Arbeitgeberbescheinigung von meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen für die 12 Monate vor der Geburt. #schock
Darin muss er alle möglichen Steuern angeben und den Bruttobetrag. Erstens zahle ich keine Steuern, weil ich Studentin bin und zweitens ist es ein Minijob. :-[
Ich ruf also wieder die Hotline an und die sagt mir nochmal, dass ich eigentlich keinen Lohnnachweis brauche und dieses Formular zu meiner Tätigkeit gar nicht passt. Was soll ich jetzt tun?
Habe schon e-mails verschickt, die irgendwo untergehen.

tami#klee

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Hast du in dem EG-Antrag denn den Minijob angegeben oder einfach nur 300 Euro angekreuzt und den Job nicht erwähnt?

Gruß Lena

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Auf dem Antrag gab es nur eine Möglichkeit etwas über den Beruf anzugeben. Da wurde, glaube ich gefragt, wieviel Stunden man nach der Geburt arebitet und da habe ich 8 abgegeben. Außerdem waren für den Lohnnachweis noch lose Blätter drin, wo ganz oben stand: "Bei Mindestbetrag nicht ausfüllen", also habe ich die auch nicht mitgeschickt.

hast du eine idee an wen ich mich wenden kann?

tami

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Auf dem Antrag musste man aber auch ausfüllen, ob man vorher einer Arbeit nachging. Darüber braucht man dann den Nachweis.
Auch bei einem Minijob werden pauschal Steuern erhoben. Die muss aber der AG zahlen, nicht Du. Und diesen Anteil muss der AG auf dem Formular angeben.

susanne

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