Unterschied Beschäftigungsverbot und Individuelles BV ??

hallo zusammen...
wurde heute von meiner chefin heim geschickt weil ich mit ihr ein gespräch hatte das es mir nicht gut geht und ich einfach nicht die körperliche wie seelische kraft habe ihren ansprüchen gerecht zu werden... sie meinte ich soll mich krank schreiben lassen und es mir gut gehen lassen.... (so kannte ich sie gar nicht ) wär noch 3 monate (bis mitte mai) in der firma und dann mutterschutz.. Sie meinte auch wenn es ist dann soll ich ab jetz ganz bis eintritt des mutterschutzes zu hause bleiben.. nur kann ich mich doch nicht jede woche krank schreiben lassen... mein vorschlag wäre ein BV .. war mich grad am schlau machen wo der unterschied zwischen dem individuellen BV und dem "anderen" BV liegt....kann mir da bitte jemand helfen.... es ist doch auch kosten technisch für beide AG und AN besser wenn ich ein BV habe sie kann sich von der Krankenkasse die lohnkosten erstatten lassen... ach bitte helft mir kurz weiter.. ich steh auf dem schlauch.. und was ist besser ?? wo ist der Unterschied der BV`s .. DANKE

1

Lass Dich um Gottes Willen nicht krankschreiben. Das würde bedeuten, dass Du die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse bekommst (nach den obligatorischen 6 Wochen) und dann auch nur 67 % vom Gehalt. Anders beim BV. Da bekommst Du das volle Geld.

Wo aber jetzt der Unterschied liegt zu BV und individueller BV kann ich Dir nicht sagen. Am besten den Doc fragen.

4

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt doch 80% des letzten Lohns - soweit ich mich informiert hatte...#kratz

6

Ja ist angehoben worden. Sorry, aber immerhin 20% weniger. Bei manchen Gehältern ist das ne Menge Asche.

weitere Kommentare laden
2

das eine BV ist komplettes Arbeitsverbot, also zuhause bleiben,

das andere BV könnte das sein, dass man z.B. in einem körperlichen Job an den Schreibtisch versetzt wird...

wie dem auch sei -- ohne echten Grund schreibt Dich kein Arzt so lange krank -- ein BV wäre da besser -- das kann Dir auch der AG aussprechen ...

sprich zu allererst mit deinem FA über ein BV und dann kannst Du reagieren ...

lg
tanja

3

Also bei einem individuellen BV kann dein Fa dir z.B. aufschreiben, das du nur noch 4 Stunden täglich arbeiten darfst. Du bekommst dann trotzdem dein volles Gehalt weiter.

Bei nem BV bleibst du ganz zu Hause, obwohl ein BV von vielen Ärzten nur ausgeschriebn wird, wenn die Arbeit deine Schwangerschaft gefährdet.

Taste dich doch da bei deinem FA mal vorsichtig vor.

Viel Glück und lass dich bloß nicht krank schreiben lassen, da machst du Minus.

LG Carina

5

Wenn Dein Arbeitgeber dir deinen Arbeitsplatz nicht so gestalten kann das für dich und dein kleines ungefährlich ist, muss er dir ein Bv aussprechen! Ich habe seit dem dem 17.01. eins. Vorher war ich 2 Wochen krank geschrieben. Mein Arbeitgeber hatte sich für ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, und als ich dann zu einem Dienst wieder da war wusste er von nix mehr. Bin dann direkt zu meinem FA und er hat mir eins ausgestellt, mit den Worten "bis der Arbeitgeber den Arebitsplatz auf die gesetzte des Muschg geprüft hat"! Kurz danach rief mein Chef an und seitdem hab ich ein BV!
Ein individuelles Bv bezieht sich auf bestimmte Tätigkeiten in deinem Job, ein Bv auf die komplette arbeit! Als was arbeitest du denn? Arbeitgeber reagieren schneller und besser wenn sie etwas vom FA in der hand haben!

7

meine FA meinte dass das BV mir mein AG aussprechen muss... aber wie funktioniert das genau... muss sie da schriftlich was aufsetzen und wo wird das dann eingereicht und wie geht das dann weiter... ach soo viele fragen auf einmal...ich hab die situation meiner FA geschildert und sie sagen da muss ein BV her aber das kann sie nicht ausstellen sonder ich soll bei der Aufsichtsbehörde anrufen und die sollen das alles kontrolieren und dann muss mein AG mir das BV erstellen.... aber wie funktioniert sowas.. ??

8

Ich hatte auch ein paar Probleme mit meinem Arbeitgeber wegen dem BV .
Ich hab mich dann einfach mal beim Amt für Arbeitsschutz schlau gemacht und dann meinem AG die Telefonnummer gegeben mit dem Hinweis sich da mal schlau zu machen ( bei meinem AG war es wohl wirklich Unwissenheit die das Problem verursacht hat ) dann ging das alles sehr schnell.

lg
sesuadra

11

Rede mit Deinem FA über das BV und lass es Dir ausstellen.

Du bekommst dann (bis längstens zum MuSchu) von Deinem AG weiterhin Dein volles Gehalt gezahlt und Dein AG erhält es komplett von der KK zurück.

Über das individuelle BV würde ich sagen, entweder bezieht es sich auf die Dauer der Arbeitsstunden bzw. ein BV über 4 Wochen und dann wird es ggfls. verlängert.

Bei einer Krankschreibung gibts ab der 6. Woche nur noch Krankengeld.

LG
Bianca (m. Käferchen 30.SSW inside)

12

Hallo

Da habe ich auch nachgefragt..arbeite in Labor und meinem Chef wollte mich am anfang nicht andere Aufgaben erteilen.

Habe dann die Gewerbeaufsichtsbehörde angerufen und sie haben gesagt:

BV: Das muss von AG kommen, wenn er nicht einen Arbeitsplatz bieten kann nach MUSHUg.

Ind. BV: Muss vom Arzt (egal welche) kommen und heisst individuel, weil das zb deinen Arbeitstag verkürzen kann, oder dass du auf grund von Mobbing/stress vom Arbeit weg muss. Es ist mehr offen.

Schau dir das hier an: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/imperia/md/content/regufr/gewerbeaufsicht/soz_arbeitsschutz/mutterschutz/merkblatt_indiv_beschaeftigungsverbot.pdf

hoffe das war verständlich genug#freu

LG

vIAN

14

ja hab ganz lieben Dank.. das hilft mir sehr weiter danke..#paket