Hallo,
mein FA will mir kein BV ausstellen, weil er der Meinung ist, daß ich krankheitsbedingt durch mich selbst durch eine Myomektomie (habe Myome in der Gebährmutter) u. bedingt durch vorangegangene FG´s krankgeschrieben werde. Was ich nicht ganz verstehe, bei mir liegt eine Gebährmutterhalsschwäche vor u. ich sollte liegen. Weiterhin habe ich ihm auch berichtet, daß ich Probleme mit meinem Chef habe u. er mich mobbt, also psychische Belastungen vorliegen. Warum stellt er sich so an u. erteilt mir kein BV? Habe dadurch ja totale Einbußen auch später wenn ich Mutterschaftsgeld erhalte. Das wirkt sich doch auch sicherlich auf das Elterngeld aus oder?
Danke!
Beschäftigungsverbot auch wenn Krankheiten der Mutter vorliegen?
Wenn das BV berechtigt ist wieso wechselst du nicht den FA.
Du kannst doch hingehen wo immer du willst!
Ich würde vieleicht überlegen den Fa zu wechseln!!!
Ich kenne viele die wegen weitaus weniger BV bekommen haben!!!
LG MAU
hallo!
also in diesem falle solltest du vielleicht über einen wechsel des arztes nachdenken! ist ja echt unglaublich!
lg marlen + inside (30 ssw)
Wechsel Deinen FA!
In dem Fall steht dir ein BV absolut zu!
Nur Mut!
oh kenn ich.... habe erst eines bekommen nachdem ich mit nem wechsel gedroht habe....
alles in allem war ich ja immer gut zufrieden, nur das man mir nicht zuhörte fand ich echt zum k*****
habs dann halt bekommen.... in erster linie gehts ja halt darum das du dein geld bekommst. bei mir gings darum das die kk zahlt, ansonsten muss ja erstmal 6 wochen der arbeitgeber zahlen. muss ja nicht sein, nur weil die ärzte sich querstellen.
lg und alles gute
jana
Hallo,
ich bin jetzt auch schon die ganze SS über krankgeschrieben, aber ein BV stellt mir mein FA nicht aus. Er meinet das würde nicht gehen vom Gesetz her. Obwohl ihn auch schon die KK darauf angeschrieben hat.
Mir wäre ein BV auch lieber schon allein wegen dem Geld was da einen hinterher fehlt.
Lg Vonni
Hallo Vonni, darf ich fragen weswegen Du krankgeschrieben bist? Und was Dein Arzt dazu sagt, warum er Dir kein BV ausstellt? Meine KK hat ihn auch schon darauf angeschrieben, aber er meint, daß ein BV nur dann vorliegt, wenn es mit der Schwangerschaft zu tun hätte u. ich habe auch andere Erkrankungen, was ich nicht verstehe, das Leben meines Kindes ist doch durch die Gebährmutterhalsschwäche u. die psychische Belastung gefährdet. Weißt Du ob man dann auch weniger Elterngeld erhält, weil zugrundgelegt werden ja die letzten 12 Monate oder?
LG Knoedel
mit einer au, die nicht schwangerschaftsbedingt ist, vermindert sich das elterngeld.
schwangerschaftsbedingte krankschreibungen führen nicht zu verlusten beim elterngeld.