vollstreckungsbescheid für bezahlte rechnung

eben kam ein netter postler der mir den vollstreckungsbescheid gebracht hat...

rechnung ist längst bezahlt, problem bei der sache:

ich hatte die rechnung noch unter dem mädchennamen laufen, bezahlt wurde sie mit meinem jetzigen nachnamen. der rechnungssteller konnte dies zuerst nicht zuordnen, hat daher die sache an rechtsanwälte weitergeleitet ( statt mir eine mahnung zukommen zu lassen, bzw. nachzufragen- die gesammte familie ist bei ihm in behandlung und er kennt den grossteil seit jahren)

auf anfrage bei ihm sagte er alles sei erledigt.. nun das
laut dem bescheid steht auch drauf das die forderung beglichen ist#kratz aber dennoch die zahlung zu leisten sei.

bin grade völlig verwirrt und vornehmlich sauer, weil ich es nicht einsehe mahngebühren und eine doppelte rechnung zu zahlen.

weiss jemand wie man einen wiederruf formuliert? ( der "familienanwalt" ist leider derzeit im urlaub und weder bei dem anwaltsschreiben noch bei diesem hier ist eine nummer zwecks erreichbarkeit drauf)

1

Hallo,

du brauchst die Unterlagen, die nachweisen, dass bezahlt wurde. Dann rufst du beim Amtsgericht an und sprichst mit dem Gerichtsvollzieher.

Danach klärt sich das.

LG Marion

2

reicht da ein kontoauszug? hab das damals an einem der automaten überwiesen und somit nur noch den kontoauszug ( dachte ja nicht das da noch mehr kommt)

3

achso, ganz liebes danke fürs promte beantworten :-)

weiteren Kommentar laden
4

Vollstreckungsbescheid:

soviel ich mich ersinnen kann ( :-p erwischt hatte auch schon mal einen) steht doch genau auf der gegenüberliegenden Seite auch darauf das man den VB widersprechen kann.

Das musste Du auch tun, ansonsten hast du die Rechnung zu zahlen, du erkennst die Forderung quasi an.


Also, unbedingt Widersprechen!!!!!!!!!!

6

das hab ich ja vor, ich weiss nur nicht in welcher form.

habe bereits mit der kanzlei des antragsstellers gesprochen, diese sagen es sei keine zahlung eingegangen, bzw der antragssteller habe diese zurücküberwiesen, weil er nicht wisse wozu es gehört habe (stimmt ja auch, aber nur beim ersten mal, beim 2ten mal kam nichts zurück).

beim amtsgericht direkt, kann ich wiederruf nur schriftlich einlegen, bin mir aber bezüglich der formulierung nicht ganz im klaren

7


Auf einem Vollstreckungsbescheid müsste doch ein Widerspruch angeheftet sein?


Ansonsten einen kleinen 2Zeiler ans Gericht das der forderung widersprochen wird .
Am besten bestätigen lassen das der Widerspruch eingegangen ist.
Und die bezahlte (evtl. noch vorhanden Rechnung anheften)


LG Caro

weitere Kommentare laden
10

Hallo,

musste mich jetzt mal einschalten, damit das Ganze richtig läuft. Folgendes:
Gegen den Vollstreckungsbescheid ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (nicht Widerspruch! der ist beim Mahnbescheid einzulegen) gegeben. Diese Frist läuft zwei Wochen nach Zustellung des VB ab! Du musst den Einspruch eigentlich erst mal nicht begründen, allerdings solltest du gleichzeitig die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen und hier eine Begründung beifügen. Solltest Du nur Einspruch einlegen - ohne Einstellung der ZV - kann gegen dich dennoch weiter vollstreckt werden. Dies nur als kleiner Tipp am Rande. Schreib einfach an das Amtsgericht - Mahngericht, vergess bitte das Aktenzeichen nicht, mit folgendem Text.
In Sachen
- Name Antragsteller -
gegen
- Name Antragsgegner, also Du -
lege ich hiermit Einspruch gegen den am .... erlassenen und am .... zugestellten Vollstreckungsbescheid ein.

Darüber hinaus beantrage ich die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.
Zur Begründung führe ich an:
--- und hier kommt dann deine Begründung rein -

Liebe Grüße
Marina

11

super klasse... dank dir!