Mindestbedarf ALG II (3 Köpfige Familie)

Guten Abend.

Der Arbeitgeber meines Freundes hat momentan nicht genug Aufträge (Spedition). Nun ist er erstmal zu Hause.

War gestern beim Arbeitsamt und habe mich nach den Möglichkeiten erkundigt, wenn alle Stricke reißen sollten. Denn er ist ja nicht arbeitslos sondern auf Abruf zu Hause.

Die Frau am Schalter meinte das er Hartz IV beantragen könnte (da ALGI nur bei Kündigung). Nun ist es ja so das wir einen Grundbedarf haben und die Differenz aus diesem Bedarf und gazahlten Lohn vom Amt bekommen würden.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Weiß vielleicht jemand was dieser Badarf für eine 3 köpfige Familie (Kind 18 Monate) beträgt? Weil mein Freund eigendlich bis jetzt immer gut verdient hat stehen mir (HarzIV) 37 Cent für Unterkunft und Heizung zu.

Drückt uns die Daumen das es uns bald wieder besser geht :-)

#dankeund LG, Sabrina

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312 Euro (du) + 312 Euro (er) + 208 Euro (Kind) - 154 Euro (Kindergeld) + angemessene Miet- und Heizkosten.

Gruß Lena

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Was sind denn angemessene Miet- und Heizkosten?
Haben bei einer Wohnfläche von 58,28 Quadratmetern eine Miete von 343 Euro und zahlen für Gas 62,00 Euro/ Monat.

Ist doch nicht übertrieben, oder?

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Das kommt auf eure Stadt bzw. Gemeinde an. Also von der Größe her für 3 Personen auf jeden Fall angemessen (bis 75 qm). Was die Miethöhe angeht musst du dich bei deiner zuständigen Arge erkundigen, das ist überall verschieden.

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Hallo

Bearf 2 mal 345 Eurro pro Erwachsenen, 1 mal 208 Euro fürs Kind. Davon werden 154 Euro Kindergeld abgezogen. Hofe ich liege da riechtig.

Bianca

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Hallo

Meinte natürlich 345 einmal pro Erwachsenen

Bianca

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Es sind nur 312 Euro für einen Erwachsenen in einer BG.

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Das ging ja flott, Dankeschön #blume

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Stellt sofort den Antrag, egal wie hoch der Anspruch ist! es wird nämlich nicht rückwirkend gezahlt.

Gruß

Manavgat

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Der Bedarf wäre 2x 312 Euro + 208 Euro + angemessene Miete + Heizkosten
Das Kindergeld wird angerechnet. Von seinem Bruttolohn wird dann ein Freibetrag berechnet und vom Nettolohn abgezogen. Das ist dann das anzurechnende Einkommen. Es wird also nicht alles von seinem Lohn angerechnet.

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Hallo Sabrina,

um dir einen ungefähren Anspruch zu errechnen, benutze doch einen ALG2 Rechner, denn kannst du googlen. Dann gibts da alle Daten ein, und schwupps bekommst errechnet, was ihr ungefähr dazu bekommen würdet. Die Rechner sind ganz gut, schwanken nur um ein paar Euro zum tatsächlichen Bedarf.
Es ist jedenfalls nicht so, das man so einfach rechnen könnte 347 x zwei plus 208 usw usw usw...
erstens bekommt nur der Haushaltsvorstand mehr,
zweitens habt ihr bzw dein Mann Mehrbedarf weil er arbeitet, das heißt das vom Lohn ein Freibetrag zusteht, der nicht angerechnet wird. Ach da gibts so viel was berechnet werden kann.
Kann man schwer aus der Ferne ohne irgendwelche Zahlen von dir.. ;-)
Also versuch mal den ALG2 Rechner..

lg Kessi