Hallo!
Ich beschäftige mich gerade mit der Frage wie es nach einem Jahr Eltergeld finanziell weitergehen soll.
Grundsätzlich möchte ich nicht gleich wieder mit 40 Stunden einsteigen, sondern erstmal 30 Stunden arbeiten. Nun kann ich entweder 1 Jahr Elternzeit einreichen und dann einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen, oder 3 Jahre Elternzeit einreichen und nach dem ersten Jahr Teilzeit IN DER Elternzeit beantragen. Auf beide Varianten hat man ja theoretisch einen Anspruch, sofern dem nicht die berühmten "dringenden betrieblichen Gründe" entgegenstehen. Ich finde die 2te Variante charmanter, weil sie mir die Möglichkeit offen lassen würde nach 3 Jahren wieder 40 Stunden zu arbeiten. Aktuell bin ich Teamleiterin im Vertrieb - mir ist klar, dass ich das mit 30 Stunden nicht machen kann. Wenn mein Arbeitgeber mich nun an anderer Stelle (in der Elternzeit) einsetzen würde - zu welchen finanziellen Konditionen kann/muss er das tun? Gilt hier das - entsprechend auf die Stundenzahl angepasste - Gehalt meines Arbeitsvertrages?
Ich hoffe es kennt sich jemand damit aus.... !
Lieben Dank für Eure Hilfe!
Patricia2
Teilzeit in der Elternzeit beim alten AG - Gehalt???
Hallo,
das Gehalt bei der Teilzeitarbeit wird entsprechend runter gerechnet. Manche AGs versuchen aber wohl, weniger bei der Teilzeit zu zahlen.
Hab Dir hier mal ein Link, da kannst Du es Dir selber ausrechnen bzw. rechnen lassen:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/19082/applet__tz.html
Ich würde Dir auch empfehlen, 2 oder 3 Jahre zu beantragen. Wenn Du nur 1 Jahr beantragst, kannst Du die Elternzeit nur mit Genehmigung des AGs verlängern. Und wenn er dann der Teilzeit nicht zustimmt, musst Du wieder Vollzeit arbeiten.
Eine Teilzeit in Elternzeit ist einfacher "durch zu setzen".
LG
Susanne
Liebe Patricia,
mein Hinweis: wenn Du nur ein Jahr beantragst (und keinen Übertrag für das 3te Jahr), bedeutet dies automatisch dass Du auf die restlichen 2 Jahre Elternzeit verzichtest!! Also ist hier Vorsicht geboten!
Ich persönlich würde empfehlen: 2 Jahre beantragen + Absichtserklärung auf Teilzeit mit abgeben + Übertrag des 3. Jahres bis zum 8. Lebensjahr des Kindes beantragen. Das habe ich gemacht und mir die Flexibilität gesichert: habe in den zwei Jahren Teilzeit gearbeitet (mit 15h begonnen, dann auf 24h erhöht). Jetzt kommt zwar Kind Nr. 2, aber ich hätte dann die Wahl gehabt auf VZ oder TZ zu gehen, da mein AG für beides offen war. Grundsätzlich hat man dann zwar keinen Anspruch auf seine alte Stelle, sondern nur eine der Qualifikation entsprechenden (was alles sein kann...), aber das kann man mit einem offenen AG ja ganz gut verhandeln.
VG, w
"Wenn mein Arbeitgeber mich nun an anderer Stelle (in der Elternzeit) einsetzen würde - zu welchen finanziellen Konditionen kann/muss er das tun? Gilt hier das - entsprechend auf die Stundenzahl angepasste - Gehalt meines Arbeitsvertrages?"
Nein, Du kannst nicht auf bestimmte Teile des Vertrages bestehen und andere ablehnen. Entweder, Du arbeitest zu den alten Vertragsbedingungen in Vollzeit oder Ihr handelt einen völlig neuen Vertrag aus, das betrifft dann auch das Gehalt.
LG,
HH