einen schönen sonntag ersteinmal
ne freundin von mir da laufen die heizung auf volle pulle und es wird einfach niocht mehr warm, das kind kann nicht mehr baden gehen weil es im bad nur kalt ist .. heizkosten steigen weil heizung voll auf 5 läuft und es kommt nichts an, der heizungsmonteur war schon 2 mal hier und sagte es liegt daran das im 5stock keine wärme mehr ankommt...
nun will sie eine mietminderung androhen, also das man sich drum kümmert oder die miete wird gemindert
finde leider keine vordrucke im net..
wäre euch üpber hilfe sehr dankbar
Wie schreibt man eine Mietminderung
Also hier findest du, wieviel Minderung du geltend machen kannst:
http://www.verbraucher-urteile.de/miet/mietminderungurteilecontent.html
Also ich habe auch eine Mietminderung gemacht und hatte ziemlich lange gegoogelt und hatte das dann gefunden, vielleicht hilft es dir. Mir hats geholfen.
Anschreiben: Absender , Straße etc. mit Datum
Einschreiben / Rückschein
An
(Vermieter/oder Gesellschaft)
Betr.: Ankündigung einer Mietminderung
Bezug: Mietvertrag vom ………
Hiermit wird Ihnen mitgeteilt, dass ich/wir den Mietzins um zunächst 15 % ab 15.01.2008 mindern werde (n), wenn bis zum 14.01.2007 die Undichtigkeit der Fenster etc. nicht fachmännisch beseitigt worden ist..
Hinweis:
1) Nach der allg. Vorschrift für Mietverhältnisse nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nach § 535 BGB wird der Vermieter durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Ferner wird auf § 536a Abs. 1 sowie Abs. 2 Satz 1 und 2 hinweisen.
(Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels).
Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen kann, berechtigen den Mieter zur Minderung. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, der den Wohnwert der Wohnung mindert.
Begründung meiner Mietminderung:
nochmals alles genau reinschreiben!!!
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Mieters) (eventuell Ehepartner)
Das wichtigste
Ohne Mängelanzeige keine Mietminderung !!!
da nutzt eine Ankündigung einer Mietminderung NICHTS !
Das hieße ja den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Wer das versucht stolpert!
Wann und mit welcher Fristsetzung zur Behebung ist der Vermieter denn (schriftlich!) über den Mangel in Kenntnis gesetzt worden???
Merkwürdig, dass jedem hier der Begriff Mietminderung dermaßen geläufig und sympathisch ist aber die Voraussetzungen dafür nicht im Geringsten...
Gruß,
HH
ist der Vermieter denn in Kenntnis gesetzt worden?
wenn nicht ist das Schritt 1
in dem Schreiben eine Frist setzten, verstreicht diese erneut sich an den Vermieter wenden.
oder am besten lässt du ein Schreiben vom Mieterschutzbund dann aufsetzen. aber nur, wenn du deinen Vermieter vorher von dem Mangel in Kenntnis gesetzt hast