Hallöchen,
vielleicht ist hier jemand der mir paar Tipps geben kann, also wir haben ein Mädchen bekommen und ich bin in Elternzeit,also haben wir nach der Geburt meinen Mann in LSTKL 3 und mich in 5 gesetzt, jetzt wird ihm ja kaum Steuer abgezogen vom Brutto, jetzt wollen wir die Erklärung machen für letztes Jahr und ich habe Angst, daß wir trotzdem nachzahlen müssen.
Ich hab in dem Jahr nichts außer Elterngeld bezogen.
Wie sieht eure Erfahrung aus? Muss man bei 3-5 immer nachzahlen, vor dem Kind waren wir 4-4 und haben immer bischen zurückbekommen...
sind echt knapp zur Zeit und eine Nachzahlung wäre echt der Horror!!!
Kann mir jemand helfen?
Danke schonmal vorab.
LG Irini
Steuererklärung???
Hi Irini,
lass es durch Euer Steuerprogramm laufen, denn Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, somit erhöht sich der Steuersatz, mit welchem das zu versteuernde Einkommen belastet wird.
Es kommt bei 3/5 somit eher zu einer Nachzahlung als bei 4/4 da Ihr ja nicht mehr soviel Steuern vorrauszahlt.
Aber da gibt es keine Pauschalrichtung, kommt auf absetzbare Kosten an etc..
Gruss
Mone
Mist, wir haben leider kaum was zum absetzen.
Wir haben kein Steuerprogramm, ich hab angst dass es hunderte von euros sind, die haben wir momentan nicht, haben letztes jahr ein haus gekauft.
verdammte steuern...
danke für deine antwort
lg
Nehmt doch das Steuerprogramm "Elster", das ohnehin schon seit mindestens 2 Jahren umsonst online zur Verfügung gestellt wird von den Finanzämtern!!!
Wenn du in die dortigen Steuerformulare eure Daten eingegeben habt, dann rechnet das Programm auch eure Steuerzahllast bzw. das Guthaben für euch aus!!
Also ganz einfach heute.
Ihr könnt sogar eure Daten per Elster an euer Finanzamt übermitteln, würdet dann aber nicht darum herum kommen, die Steuererklärung selbst mit dem heimischen Drucker nochmals auszudrucken (sind bei uns z.B. alleine 9 Seiten, das ganze dann zweimal - eine Kopie ist für eure Akten).
ABer wie gesagt, ihr könnt auch einfach nur eure Erklärung von dem Programm ausrechnen lassen.
Beim Elterngeld und St.Kl 3 kommt eine ordentlich Nachzahlung auf euch zu. Man sagt pauschal in Höhe von einem Monat Elterngeld.
Wenn ihr ein Haus gekauft habt, habt ihr bestimmt Handwerkerrechnungen? Bis 3000 EUR für Arbeitskosten könnt ihr absetzen (wenn es überwiesen wurde), da kriegt er 20% davon direkt zurück, es wären dann max. 600 EUR. Damit wäret ihr evtl. bei 0.
Gruss. Alla
Wir haben alles selber gemacht im Haus und hatten ,keine Handwerker drin.
Ich mach die Erklärung erst ende des jahres oder nächstes jahr, das ist mir zuviel jetzt, nächstes jahr geh ich wieder arbeiten und dann können wir das nachzahlen..ich find das sowas von verarsche.
da hat man ein kind und muss noch draufzahlen an steuern, die sollten die klasse 3 ganz abschaffen...das regt mcih voll auf jetzt...
Mal langsam...
mit Einführung des Elterngeldes wurde parallel auch auf den Progressionsvorbehalt hingewiesen.
Für das Kind gibt es als Steuerentlastung schon das Kindergeld: "Kindergeld gilt als Existenzminimum für Kinder und wird deshalb als Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens gezahlt. Die Zahlung des Kindergeldes im laufenden Kalenderjahr ist als Steuervergütung für steuerliche Freibeträge des Kindes zu betrachten. "
Quelle: http://www.beamte4u.de/kindergelderklaerung.html
Zudem erhaltet Ihr mit dem Steuerklassenwechsel monatlich mehr,sprich es wird weniger versteuert, so dass man dann doch eher mal dran denken sollte, woher die Steuerlast dann finanziert wird.
Verarsche ist es weniger, eher könnt man sagen, "Lustlosigkeit" es mal vor Steuerklassenwechsel nachzurechnen..