Elterngeld: Was, wenn Änderung von alleinerziehend zu zusammenlebend?

Hallo,
ich wohne mit meinem Freund noch nicht zusammen, habe schon eine Tochter und Steuerklasse zwei.
Im April bekommen wir ein gemeinsames Kind. Nur ich werde dann Elternzeit nehmen.
Wir leben eben 240 km voneinander entfernt.
ich gehe jetzt mal davon aus, daß mir dann 14 Monate Elterngeld zustehen/bewilligt werden.
Was ist aber, falls wir (eben steht das noch nicht fest) in der nächsten Zeit doch zusammenziehen sollten? Dann würden mir ja eigentlich nur 12 Monate Elterngeld zustehen. Muß ich das dann nachträglich melden? Oder wie funktioniert sowas?
Und wie ist das, wenn ich das Bundesland wechsele? Bleibt die erste Antragsstelle dann die ganze Zeit die auszahlende Stelle? Oder müßte ich einen Neuantrag stellen?
#kratz
LG
Anne

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14 Monate Elterngeld bekommst du nur,wenn du auch das alleinige Sorgerecht hast.Ich mußte dafür jedenfalls was vom JA vorlegen.Ansonsten gehen die davon aus,daß der KV ja auch 2 Monate Elternzeit inklusive Elterngeld bekommen könnte.

LG

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Hi,
natürlich werde ich das alleinige Sorgerecht haben. ;-)
Und das wird auch so bleiben, auch wenn ich mit dem Vater zusammenziehen würde.
LG
Anne

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Hallo

Dann gilst du aber nicht mehr als alleinerziehend. Dann kannst du nur 12 Monate bekommen, ob Sorgerecht oder nicht.

Binca

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