Hallo!
Meine Mutter, 56Jahre , liegt momentan im KH mit einer Leberzirrhose im Endstadium und einem irreperablen Gehirnschaden. Da sie eine 24h-Betreuung braucht suchen wir gerade mit dem Sozialdienstes des KH einen Heimplatz.
Da vermutlich die , hoffentlich schnellstmöglich genehmigte Erwerbsminderungsrent, und der Unterhalt meines Stiefvaters für meine Mutter nicht ausreichen, werde ich wohl auch mitherangezogen. Was ich auch nicht dramatisch finde, es ist ja schließlich meine Mutter.
Nächsten Monat möchte ich heiraten. Wie ist es dann mit dem Unterhalt für meine Mutter. Muss mein Mann dann quasi für sie mitbezahlen? Wird sein Vermögen mit angerechnet?
Kennt sich damit vielleicht hier jemand aus, der mir helfen kann?
Lieben Gruß
Tina
Unterhalt für Heimunterbringung der Mutter
Hallo
Ja, das Einkommen deines Mannes wird miteinbezogen.
Schwiegerkinder
Für die Ehepartner der Unterhaltspflichtigen legte der BGH noch mal zu (XII ZR 67/00). Er beschloss, dass ihnen vom verbliebenen Einkommen 50 Prozent zustehen. Offiziell stehen Schwiegerkinder nicht in der Pflicht. Doch hinten herum werden auch sie zur Kasse gebeten.
So kann es beispielsweise passieren, dass die mitverdienende Ehefrau sich mit dem ihr zustehenden Unterhalt begnügen muss, wenn ihr Ehemann genug verdient. Das Sozialamt unterstellt dann, dass sie gut versorgt ist. Verfügt sie über ein eigenes Einkommen von vielleicht 400 Euro im Monat, kann dieses zur Hälfte für den Unterhalt der pflegebedürftigen Schwiegereltern ihres Mannes herangezogen werden, ebenso ihr Anspruch auf Taschengeld. Haben die Schwiegerkinder darüber hinaus eigenes Vermögen und beziehen sie daraus Zinsen, so werden auch diese Einnahmen mit dem Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten verrechnet.
Die Basis der Berechnung
Basis für die Berechnungen des Sozialamts ist das zu versteuernde Einkommen, - bei Angestellten leicht zu ermitteln. Sie legen ihre Einkünfte aus den vergangenen zwölf Monaten offen.
Bei Selbständigen hingegen schwankt das Einkommen häufig. Deshalb greifen die Ämter auf Bilanzen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen zurück. Aus diesen steuerrechtlichen Unterlagen lässt sich ein monatliches Durchschnittseinkommen errechnen. Schwanken die Einnahmen von Jahr zu Jahr, verfolgen die Experten vom Sozialamt die Einnahmen über mehrere - häufig drei - Jahre, bevor sie eine Unterhaltsberechnung festlegen. Zu den Einnahmen, die man für Unterhaltszwecke einsetzen muss, gehören:
Einkommen aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit
Zins- und Mieterträge
Arbeitslosengeld und -hilfe sowie Krankengeld
geldwerte Leistungen des Arbeitgebers
Wohnwert des Eigenheims oder der Eigentumswohnung.
Reicht das laufende Einkommen nicht aus, um die Kosten für die Pflege der Eltern zu decken, darf das Sozialamt sogar auf die Ersparnisse der Kinder zurückgreifen. Vom angesparten Vermögen bleiben auf Empfehlung des BGH 75 000 Euro außen vor. Nennt der Betroffene eine Wohnimmobilie sein eigen, sinkt der Vermögensanspruch auf 25 000 Euro. Festgeschrieben sind diese Daten aber nicht. Als gesetzliche Untergrenze gilt der Sozialhilfesatz von 3 000 Euro. Alle zwei Jahre darf die Behörde die Einkommens- und Vermögensverhältnisse erneut überprüfen.
Schonfrist
Viele Eltern übertragen Vermögen, für das sie jahrzehntelang gespart haben, auf ihre Kinder, bevor sie selbst in ein Pflegeheim gehen. Auf diese Weise hoffen sie, die Werte vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen. Das gelingt aber nur dann, wenn die Schenkung mindestens zehn Jahre vor dem Eintritt des Pflegefalls vonstatten geht. Ist die Frist noch nicht abgelaufen, kann das Amt die Rückgabe verlangen.
Aber auch der Unterhaltspflichtige hat ein Recht auf Minderung seines Beitrags, wenn sich seine finanzielle Situation verschlechtert. Allerdings muss er sein Ansinnen schriftlich begründen. Für ihn ist es deshalb wichtig, Belege über seine zusätzlichen Aufwendungen zu sammeln. Für die Verhandlung mit der Behörde holt er sich am besten anwaltliche Hilfe. Denn die Unterhaltsbescheide sind häufig fehlerhaft. Zu den kritischen Punkten zählen Aufwendungen, die nicht genügend berücksichtigt sind, zu niedrig angesetzte Vermögensfreibeträge. Ein beliebter Diskussionspunkt ist der Lebensstandard der betroffenen Kinder. Hier gehen die Meinungen häufig auseinander.
Das Haar in der Suppe
Weitere Unklarheiten können sich aus den Kosten ergeben, die zum Beispiel ein Zahnarzt für seine Praxis geltend macht. Gibt sich die Behörde normalerweise mit den Daten zufrieden, die das Finanzamt abgesegnet hat, findet vielleicht ein engagierter Beamter doch ein Haar in der Suppe. Alle Ausgaben, die zum Beispiel für die Führung einer Zahnarztpraxis notwendig sind, stehen außerhalb jeder Diskussion. Denn die berufliche Existenz eines Unterhaltspflichtigen muss gesichert sein. Ein Auge werfen die Prüfer bestimmt auf das mit einem Kredit oder per Leasing finanzierte Auto. Angemessen darf es sein, ein getunter Porsche als Geschäftsauto aber würde die Gemüter erregen. Vielleicht steht ja noch die eine oder andere Anschaffung für die Praxis an? Der Kredit für einen neuen Behandlungsstuhl schmälert zum Beispiel das Einkommen.
Reicht die Summe nicht aus, die nach Abzug der Ausgaben vom Einkommen übrig bleibt, um die Ansprüche des Sozialamtes zu befriedigen, halten die Beamten Ausschau nach verwertbaren Besitztümern. Verfügt der Betroffene zum Beispiel über vermietete Immobilien, erwarten sie unter Umständen, dass der Zahnarzt eine Hypothek darauf aufnimmt, um die Kosten für Vater oder Mutter zu übernehmen.
Verfallsdatum
Senken lassen sich die Pflegekosten - in Grenzen - mithilfe des Finanzamtes. Denn Unterhaltspflichtige dürfen Kosten für den Unterhalt der Eltern steuerlich geltend machen. Ganz wegzaubern lassen sich die Unterhaltszahlungen im Ernstfall kaum. Gefährlich ist es, rechtskräftig festgestellte Ansprüche zu ignorieren. Denn die Sozialämter schicken dann den Gerichtsvollzieher ins Haus oder lassen Konten pfänden.
Glück haben Sohn oder Tochter, deren Unterlagen über Einkommen und Vermögen im Aktenberg der Behörde für mindestens ein Jahr verschwinden. Bleibt die Akte zwölf Monate unbearbeitet liegen, erlischt der Anspruch des Sozialamtes auf Unterhaltszahlung.
zm 95, Nr. 20, 16.10.2005, Seite 104-108
Bianca
Hallo Bianca!
Vielen Dank für deine Antwort. Werde mich am Dienstag mal mit dem Sozialamt hier in Verbindung setzen. Da ich mir schon Sorgen mache, dass die an das gesparte meines Fast-Ehemannes ranwollen.
Eventuell verschieben wir dann die Hochzeit.
Lieben Gruß aus Köln
tina
Liebe Tina,
reicht das eigene Einkommen deiner Mutter + ihres Ehepartners und das gemeinsames Vermögen nicht aus, geht das Sozialamt in Vorleistung (zusätzlich zum Pflegegeld je nach Pflegestufe).
Das Sozialamt wird dann an die Kinder herantreten und überprüfen, ob eine Unterstützung möglich ist. Es gibt recht hohe Freibeträge und abzusetzende Dinge. Am besten ist, dass sobald ihr diesen Berechnungsbogen erhalten habt, du und dein Mann ihn gemeinsam mit einem Fachanwalt ausfüllt.
LG
Christina
...eins habe ich noch vergessen. Ja, dein Ehemann (nicht LG) muss auch seine Einkommensverhältnisse darlegen, ist aber nur indirekt unterhaltspflichtig über dich. Es ist eine komplizierte Berechnung, deswegen rate ich dir dringend es anwaltlich überprüfen zu lassen.
LG
Christina
Hallo Christina!
Vielen dank für deine Antwort. Kennst du dich damit näher aus?
Habe am Donnerstag mit dem sozialdienstes des Kh wieder einen Termin. Die Dame meinte aber, dass ich mir über das finanzielle Aufkommen durch meinen dann Ehemann keine Sorgen machen müsste. Da er sehr viel verdienen müsste,damit mir gegenüber eine Unterhaltspflicht besteht. Ich gehe auch Vollzeit arbeiten.
Sorgen mache ich mir, dass das Sozialamt an das ersparte Vermögen meines Freundes rankommen könnte.
Sind schon am Überlegen ob wir unsere Hochzeit verschieben sollen....
LG Tina
Hi,
unterhaltstechnisch kann ich nichts beitragen, aber eine 24-Stunden-Dienst (also ein Ambulanter Pflegedienst überwacht und pflegt deine Mutter in ihrem/deinem Zuhause) ist soweit ich weiß nicht so teuer wie ein Heimplatz (und teilweise angenehemer für die Angehörigen)
Aus diesem Grund gibt es nun auch immer mehr ambulante Dienste die ein 24-Stunden-System anbieten. Allerdings kenne ich das bisher nur für beatmete Patienten. Trifft das zu? Vielleicht kannst du das bei Interesse mal mit dem Sozialdienst des Krankenhauses ansprechen?
Alles Gute und Kraft,
C
Hallo!
Vielen dank für deine Antwort!
Das ist schon durchgesprochen worden. Leider ist das noch kostenintensiver, es sei denn man beschäftigt jemanden z.B. aus Polen dafür.
Das Hospiz wäre für uns die finanziell günstigste Möglichkeit mit der besten Betreuung aber da die Lebenserwartung meiner Mutter von den Ärzten auf maximal noch 7 Monate geschätzt wird, zu hoch für diese Unterbringung.
Lieben Gruß aus Köln
Tina
Hallo,
meine Mutter (63) ist seit ca.4 Jahren in einem Heim.
Bis jetzt wurde noch NIE mein Mann nach seinem Einkommen gefragt!
Ich bekomme jedes Jahr einen Zettel, bei dem ich meine Einkommensverhältnisse darlegen muss.
LG Sonja
Hallo!
Vielen Dank für deine Antwort! Bin momentan für solche Hinweise total dankbar.
Mache mir wirklich massive Sorgen!
LG Tina