Hallo,
wollte wissen wenn man arbeitslos gemeldet ist, ob man den ( schon gebuchten ) Urlaub angebene muss?
LG
Isa
Urlaub bei Arbeitslosigkeit ?!
jaa musst für diese zeit mindestens 2 woche vorher einen antrag auf ortsabwesenheit stellen... soltles du unerlaubt fahren KANN es dir passieren wenn man es rausbekommt das man dir das geld streicht...
lg caro
Bekommst du ALG I oder ALG II?
Bei ALG I stehen dir bis zu drei Wochen Urlaub pro Jahr zu. Diesen musst du rechtzeitig vorher anmelden und genehmigen lassen. In der Regel genehmigen sie den Urlaub aber nur kurzfristig, weil sie erst schauen ob in der Zeit irgendetwas anliegt.
Solltest du gerade erst arbeitslos gemeldet sein, dann darfst du innerhalb der ersten 6-8 Wochen nicht in Urlaub fahren, da gibt es eine Urlaubssperre. Es sei denn du hast den Urlaub bereits vor der Arbeitslosigkeit gebucht.
Bei ALG II hast du keinen Anspruch auf Urlaub/Ortsabwesenheit. In der Regel werden aber ebenfalls bis zu drei Wochen pro Jahr genehmigt, wenn in der Zeit nichts anliegt. Auch hier gilt die rechtzeitige Mitteilung und du musst dir die Genehmigung einholen.
Bitte informiere Dich richtig, bevor Du falsche Antworten gibst. Man hat immer einen Urlaubsanspruch, auch wenn man erst arbeitslos geworden ist!!! Egal ob ALG 1 oder ALG 2. Im Amt Bescheid geben und gut ist.
Danke an euch für die schnelle Antwort !
Bin seit Juli ´07 arbeitslos, habe dann eine Fortbildung gemacht und bin anfang März fertig geworden.
Muss mich laut "Einladung" mitte April beim Arbeitsamt melden.
Jetzt haben wir eine Reise von meine Eltern geschenkt bekommen ( also schon gebucht etc.) !
Muss also gleich morgen mich vorstellen und bescheid sagen !
LG ISA
Hallo Isa,
angeben musst Du den Urlaub auf jeden Fall, da Du ja die Verpflichtung hast, jeden Tag erreichbar zu sein.
Rede mit Deiner Sachbearbeiterin/Deinem Sachbearbeiter, da manche da unterschiedlich reagieren. Es kann ja auch sein, dass Du kurzfristig an einer Weiterbildung etc teilnehmen sollst..
Goldtaube hat Dir ja die rechtliche Lage bereits geschildert.
LG