AG muss Stelle nicht freihalten in EZ wenn unter 5 AN ?

Mir wurde eben etwas mitgeteilt, was ich nicht so recht glauben kann.

Also ich habe bei meinem AG Elternzeit angemeldet und bin bisher davon ausgegangen, dass er mir meine Vollzeitstelle in dieser Zeit auch freihalten muss, d.h. nach der Elternzeit ich wieder in meinen Job zurückgehen kann.

Jetzt sagt mir jemand, dass, wenn da unter 5 Arbeitnehmern beschäftigt sind, mein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, meine Stelle freizuhalten.

Also eine Teilzeitstelle muss er mir nicht anbieten, bei der Arbeitnehmerzahl, das ist mir klar, aber meine alte Stelle muss er mir doch wieder geben nach der Elternzeit !

LG
Bianca mit Baby-Girl 36. SSW inside

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Du hast Recht! Die Stelle muß Dir nach der EZ wieder zur Verfügung gestellt werden! Ich komme selber aus einem Kleinstbetrieb, meine Vertretung bekommt immer nur Verträge bis zum Ablauf meiner Elternzeit.

Dein Wissenstand, den Du oben schilderst deckt sich mit meinem!

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Danke !

Eine Vertretung gibt es bis jetzt noch nicht für mich.
Mein Chef hat bisher niemanden für mich eingestellt und es ist auch nicht klar, ob er das überhaupt vor hat.

Solange er mich bezahlen muss, sagt er, kann er niemand anderen einstellen.

LG
Bianca mit Baby-Girl 36.SSW inside

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Was muss er denn für dich zahlen?

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Na bis Ende Mutterschutz den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld.

LG
Bianca mit Baby-Girl 36.SSW inside

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Hallo Bianca,

Dein AG muss dir deine Stelle nicht freihalten. Wie soll er das machen, er hat eh nur wenig Personal und du fällst aus. Das ist nicht bös gemeint, aber die Pflicht, die wieder einzustellen gibt es nicht mehr.

Ich habe im November 2005 meine Tochter bekommen und wir waren zu dritt in der Firma. Er "musste" dann eine Vertretung für mich finden.
Und was soll ich sagen, ein Jahr später hätte ich wieder anfangen sollen und was bekomme ich, die Kündigung. Ganz toll, aber legal und völlig regulär. Ich war beim Anwalt, aber ich hatte keinen Anspruch mehr auf meinen Arbeitsplatz. Er hatte mich fristgemäß mit 4 Wochen gekündigt und gut.

Ich hoffe, es ergeht dir besser wie mir.

LG sensey007, die jetzt `nen viel besseren Arbeitsplatz hat ;-)

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Hallo Sensey,

entweder war 2005 die Gesetzteslage noch anders (???) oder bei dir ist was schiefgelaufen. Laut Elternzeitgesetz kann einem nach der Elternzeit nur mit einer Frist von 3 Monaten nach der Elternzeit gekündigt werden (siehe § 19 Elternzeitgesetz). Somit hat sie schon Anspruch auf Ihren Arbeitsplatz (wenigstens für 3 Monate). Der AG kann schließlich für diese Zeit jemanden befristet einstellen.

LG
Maufie

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Sorry kleiner Verständnisfehler meinerseits: Kündigung ist möglich zum Ende der Elternzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten...

LG
Maufie

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Danke für eure Antworten !

Dass mein AG mich nach der Elternzeit innerhalb einer Frist kündigen könnte, ist mir klar, das war ja vor MuSchu und Elternzeit auch nicht anders wegen des Kleinbetriebs.

Mich hat ja nur interessiert, ob er nach Ablauf der Elternzeit einfach sagen kann, ätsch, brauchst nicht mehr zu kommen.

Mich hatte da jemand verunsichert, als er mir das erzählte, ich konnte das aber nicht glauben deshalb habe ich nochmal hier nachgefragt.

Und so ist es ja letztendlich auch nicht !

LG
Bianca mit Baby-Girl 36.SSW inside