Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Frage

Hallöchen

Ich hab auch noch mal ne Frage zum Elterngeld.

Es ist ja so, dass die 12 Monate vor der Geburt des Kindes für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden. Habe aber auch gelesen, dass Zeiten, in denen man Mutterschaftsgeld bezogen haben nicht berücksichtigt werden, sondern dass stattdessen die 12 Monate vor dem Mutterschaftsgeldbezug herangezogen werden.

Mein Kind soll am 2.5.08 zur Welt kommen. Muss ich jetzt mein Einkommen von April 2007 bis April 2008 einreichen, oder von Februar 2007 bis Februar 2008, weil ich ja im März in Mutterschutz gegangen bin?

Grüße
Seikon

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Februar bis Februar ist richtig.

LG
Barbara

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Aber ich komme ja in den 6 Wochen vor der Geburt durch den Arbeitgeberzuschuss auf mein normales Nettogehalt. Habe dadurch also ja keine Einbußen.

Das Ausklammern dieser Zeiten ist ja für Frauen gedacht, die durch das Mutterschaftsgeld allein nicht auf ihr volles Netto kommen, oder nicht?

Ehrlich gesagt würde mir nämlich ein Nachteil dadurch entstehen, wenn ich statt der 12 Monate vor der Geburt die 14 Monate einreichen müsste, weil ich im März, April und Mai 2007 keinen Job hatte.



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Das ist egal....
Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und dem Gesetz nach kein Einkommen. Demzufolge kann es nicht als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld herangezogen werden.

Es gelten die vollen 12 Monate vor Geburt, in denen keine Lohnersatzleistungen bezogen wurden.

Bin am 16.10.07 in Mutterschutz und zur Berechnung wurden die Monate Oktober 2006 bis September 2007 herangezogen.


LG Yvonne

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