frage zu ausziehen mit 25 jahren.

hallo
es geht um meinen freund.
der wurde im november 25,und würd nun endlich gerne eine eigene wohnung beziehen,mit ihm zusammenziehen möchte ich nicht wieder,da das absolut nicht geklappt hat,auch wenn wir 2 gemeinsame kinder haben.
jetzt wurde ihm von seinem sachbearbeiter mitgeteilt,das es erstmal geprüft werden müsste vom amtsleiter,da er bis jetzt ja auch bei seinen eltern gewohnt hat,und obwohl es zu hause bei ihm nicht gerade gut läuft.
stimmt das?
ich dachte sobald man 25 ist,steht einem auch eine eigene wohnung zu?
oder bindet er mir mal wieder einen bären auf,denn er würde gern wieder mit uns zusammenziehen,aber halt ich nicht.
über google find ich nur sachen zu unter 25 jahren.
lg
anja

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Darf ich dem entnehmen, dass dein Freund arbeitslos ist??

Ansonsten würde das ja kein Problem darstellen.

Wieso besorgt er sich nicht erstmal einen Job.
Dann kann er doch auch ausziehen?

LG Mannu

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DAS frag ich mich auch.
hatte einige zeitarbeitsjobs,entweder nichts richtiges(wo ich auch verstanden hab,das er da wegwill)
oder er ist vor ende der probezeit wieder gekündigt worden.
lg
anja

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wahrscheinlich ist genau das auch das Problem vom Amt.
Wenn er wenigstens mal fest was gehabt hätte wären die vielleicht nicht so streng.
Aber bei der "arbeitsmoral" denken die sich, der wird sich durchfüttern lassen von uns.

LG Mannu

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Du willst nicht mit ihm zusammen wohnen, mit den Eltern will er nicht mehr zusammen wohnen.

Ich nehme an, er hat kein oder nur geringes Einkommen? Wie kann das sein, mit 25 sollte man doch auf mehr oder weniger eigenen Fuessen stehen (erst recht, wenn man 2 Kinder in die Welt gesetzt hat).

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er hat eine abgeschlossene ausbildung,und wurde direkt danach gekündigt.
obwohl der chef immer zugesichert hat,das er übernommen wird.
kannst dir denken warum ich NICHT mehr mit ihm zusammenwohnen will?

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Nein, kann ich nicht (ehrlich).

Woran liegt es denn, dass er nichts findet?

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Hallo,

Dein Freund aber nicht zusammenziehen obwohl 2 Kinder?? hmmm...

Er soll sich eine Arbeit suchen, was in dem Alter ja wohl seitens Eigenverantwortung und Verantwortung seinen Kindern gegenüber eh angebracht wäre.

Ob ihm da eine Whg bewilligt wird, nunja... kann ich nicht beurteilen und möcht ich nicht beurteilen..

Wieso willst Du denn nicht mehr mit ihm zusammen leben?? Sorry, aber ich blicks halt net, ihr seid zusammen, habt gemeinsame Kinder... was anderes wäre es, wenn ihr nicht zusammen wärt... nicht falsch verstehen.

Gruss

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Ich bin mit 21 Jahren ausgezogen. Ist doch meine Entscheidung wann ich ausziehe. Wenn man es sich leisten kann..

Gruß Lena

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hübsch formuliert ;-)

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Hallo anja,

eigentlich bin ich ja auch der Meinung der andren, die schon geantwortet haben.

ABER
was mich auch interessieren würde, ist die rechtliche Seite.

Das Gesetz besagt, dass ein Jugendlicher bis 25 zu Hause wohnen muss.

Bedeutet für mich, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die ihn ab 25 noch zwingen kann zu Hause zu wohnen.

Nicht wahr ihr anderen???

Darum ging es doch in erster Linie. Den Rest wird die TE selbst wissen!

Mel

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"Das Gesetz besagt, dass ein Jugendlicher bis 25 zu Hause wohnen muss."

Was ist denn das für ein Gesetz? Habe ich mich jetzt strafbar gemacht, dass ich mit 21 Jahren ausgezogen bin?

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sie wollte damit sagen, dass dann die Eltern, im Falle der Arbeitslosigkeit ihres Kindes, für das Kind aufkommen müssen und da die ihrem Nachwuchs sicher keine Wohnung finanzieren können, wird der Nachwuchs dann noch zu Hause wohnen...

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>>>ich dachte sobald man 25 ist,steht einem auch eine eigene wohnung zu?<<<

"steht einem zu".. wenn ich das schon lese...

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dann hab ich mich eben falsch ausgedrückt.
aber ich hab immer angenommen,das man eben ab 25 nicht mehr einen "besonderen" grund braucht um eine eigene wohnung anmieten zudürfen.
aber meine frage konntest mir nicht beantworten?
das hat nämlich immer noch keiner so richtig.
lg
anja

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Meine Güte, könntet ihr vielleicht auch mal VERNÜNFTIG auf diese Frage antworten? Ihr hackt hier wieder alles auseinander und stellt blöde, ja wirklich blöde Fragen. NATÜRLICH ist er arbeitslos!
Sie wollte NUR wissen ob er zuhause ausziehen kann!
Hat man euch nicht beigebracht, dass es unhöflich ist auf eine Frage mit einer Gegenfrage zu antworten???

Anja, ich glaub schon, dass er ausziehen darf, soweit ich das in den Medien damals mitbekommen habe. Ansonsten selber mal beim Sozialamt nachfragen.

LG
Chelle

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"Hat man euch nicht beigebracht, dass es unhöflich ist auf eine Frage mit einer Gegenfrage zu antworten??? "

Sie hat selbst zugegeben, dass sie zu wenig Infos gegeben hat.

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wo hab ich zugegeben das ich zuwenig infos gegeben habe?
ich wurde gefragt warum ich nicht mit ihm wieder zusammen zieh,das hatte ich schon geschrieben.
das er sich immer wieder arbeit sucht,bzw suchen muss,hab ich auch schongeschrieben,irgendwie komm ich mir gerade auf den arm genommen vor.
sein sachbearbeiter hat die aussage gemacht,das es erstmal geprüft werden muss,ob er ausziehen "kann oder darf"

ich hatte das so verstanden damals als das eingeführt wurde,das man unter 25 jahren nicht mehr so leicht ausziehen kann.

er ist aber jetzt schon einige monate 25 jahre alt,hat also nicht sofort dort angeklopft,und wollte ne wohnung.
lg
anja

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