Kein Arbeitslosengeld wegen Beschäftigungsverbot?

Hallo zusammen!

Habe ein dringendes Problem. Hoffe ich kann die Frage in diesem Forum stellen.

Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 30.04.08 aus und mein Mutterschutz beginnt erst am 5.6.08. Nachdem ich beschäftigungsverbot habe und dadurch nicht vermittelbar bin möchte das Arbeitsamt mir kein Geld zahlen.

Wisst ihr darüber bescheid oder habt Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal!

lg
aymel

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Hallo.
Soweit ich weiß, warst du ja bis einschließlich 30.04.08 beschäftigt (egal mit oder ohne BV). Standest aber im Arbeitsverhältnis, da ja der Arbeitgeber weiterzahlen muss bei BV. Also würde ich mal sagen, dir steht das ALG zu. Würde mal nachfragen, welcher § das sein soll. Lass dich nicht abwimmeln, ist doch wichtig für das Mutterschaftsgeld. Drücke dir die Daumen.

LG Hermine ET-30

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Das kann eigentlich nicht rechtens sein. Zwar stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (was wohl das Argument der Arbeitsagentur sein dürfte), aber die Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot wurde eingeführt, damit keine werdenden Mamas aus Angst vor finanziellen Krisen sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, das würdest Du ja dann theoretisch tun müssen, um Geld zu bekommen.

Allerdings kann es sein, daß Du zwar ein Beschäftigungsverbot für Deinen Arbeitsbereich hast, aber durchaus in anderen Bereichen arbeiten könntest?

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Habe dazu mal was gefunden. Vielleicht hilfts dir:

http://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-trotz-vorausgegangenem-Besch%C3%A4ftigungsverbot__f20904.html

http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/arbeitslosengeld_aid_130042.html

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Hallo,

da es mein täglich Brot ist solche Fragen zu beantworten, kann ich dir sagen...

Ja es ist wirklich so....

Du stehst dem Gesetz nach dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und somit zahlt die Agentur für Arbeit kein Geld in der zeit nach deiner Kündigung / Befristung !

Du musst dich bei der Krankenkasse melden und die zahlen dann bis du in den offiziellen Mutterschutz gehst.

Erkundige dich dort am besten mal direkt, die können dir die vorgehnsweise dann nochmal genau erklären.

Ich wünsche dir noch eine schöne Restkugelzeit

Liebe Grüße Susi

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ja da war ich schon und die haben auch gesagt das das Arbeitsamt zahlen muss. Von der Krankenkasse bekomm ich nichts.

lieben Gruß
aymel

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Hast du denn ein generelles Beschäftigungsverbot, weil du z.B. als RisikoSS eingestuft wurdest? Also darfst du überhaupt gar nicht mehr arbeiten?
Oder hast du das BV aufgrund deiner vorherigen Tätigkeit bekommen, weil dir dein Arbeitgeber keinen schwangerengerechten Arbeitsplatz geben konnte?
Was hast du denn beruflich gemacht?

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also die gesetze sind ja der hammer.
hätte auch gedacht das dir alg zu steht, hast ja auch die ganzen jahre eingezahlt und das ist der dank, krankengeld von der krankenkasse wie so ein kleiner hungerlohn und beim elterngeld macht sich das bestimmt auch ein bissel bemerkbar.
wünsche dir noch ne schöne restkugelzeit und lass dich nicht ärgern über die gesetze

lg wenke