Alleinstehen und Zwillinge erwarte Zwillinge...

Hallo ihr Lieben,

ich bin in der 14.ssw mit zwillingen, bin berufstätig, jedoch habe ich nun ein beschäftigungsverbot und darf nicht mehr arbeiten, bekomme aber bis zum schluss weiterhin mein gehalt (allerdings nur teilzeitbeschäftigt, also geringfügiger verdienst) war jetzt beim arbeitsamt und muss einen antrag auf arbeitslosengeld2 beantragen. Was meint ihr was steht mir zu? ich lebe zur zeit in einer 48qm kleinen 2 zimmer wohnung, meiner freund lebt bei seiner mutter im haus und ich denke nicht das wir vorerst irgendwie zusammen ziehen werden. steht mir eine größere wohnung zu und mit was für unterstützung kann ich vom amt rechnen? werden sie meinen freund unter die fitische nehmen obwohl er nicht bei mir wohnt?
würde mich über antwort freuen...

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huhu,

als ich die überschrift las, dachte ich, die tut mir leid, zwillinge im bauch und kein mann, der helfen kann.

aber dein text...

wenn du einen freund hast, dann musst du den auch angeben, wenn du unterstützung vom staat haben willst.

für solche betrügereien habe ich NICHTS übrig und ihr solltet euch echt schämen!

ihr könnt zusammen nachwuchs zeugen, dann könnt ihr auch für euch sorgen und braucht keine hilfe vom staat!

also denk mal drüber nach!

claudia

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Was ist das denn für eine Antwort, also erstmal habe ich geschrieben das ich mit ihm nicht zusammen leben, da wir auf dauer zusammen uns sehr oft streiten. so und geplant war die schwangerschaft auch nicht. ich bin geringverdienerin und probiere so gut es geht mein leben in den griff zu kriegen, so sieht es aus. er arbeitet als pizzafahrer und verdient auch minimal. wo betrüge ich denn bitte? erkläre mir das mal....kann echt nicht wahrsein mich gleich so unter den kamm zu schehren, du solltest dich schämen ohne wissen mich so niederzumachen!

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Hat sie geschrieben, dass sie ihren Freund nicht angeben will???

Sie wollte nur wissen, ob er, auch wenn sie nicht zusammen wohnen miteinbezogen wird in die Berechnung...und wenn sie es nun mal nicht weiß, warum sollte sie dann hier nicht fragen dürfen!???!

Was hat das mit betrügen zu tun???Bleib mal auf dem Teppich...

Das manche hier gleich austicken müssen, nur weil man nicht sofort seine ganze Lebensgeschichte in einem Fragethread schreibt...ich HASSE Leute wie dich, die sofort jemanden vorverurteilen ohne dessen ganze Geschichte beurteilen zu können und aus allem irgendwas schlussfolgern müssen!!!

Nadine mach dir nichts draus, vielleicht kommt ja noch eine hilfreiche Antwort :-)

Katha

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Du hast einen ALG II Bedarf in Höhe von 347 Euro + 53 Euro Schwangerenmehrbedarf + angemessene Miete + Heizkosten

Dein Einkommen wird natürlich angerechnet. Wenn du Erwerbseinkomen hast, wird vom Brutto ein Freibetrag berechnet und vom Netto abgezogen.

Wenn die Babys da sind erhöht sich der Bedarf natürlich und zwar auf 347 Euro + 2x 208 Euro + Alleinerziehendenzuschlag 124 Euro + angemessene Miete + Heizkosten. Das Kindergeld wird davon abgezogen und natürlich weiteres Einkommen. Der Vater deiner Babys muss Unterhalt zahlen und das wird ebenfalls angerechnet.

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Dazu hab ich mal eine Frage, rein interessehalber...
Wie sieht das eigentlich mit dem Elterngeld bei Zwillingen aus??
Bekommt man da 2 Mal den Mindestbetrag von 300€ oder 1 Mal??


LG Katha

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na pro kind gibt es doch erziehungsgeld oder eltern geld oder nicht?

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Hallöchen

Also wenn du zum Amt gehen solltest, must du den Vater angeben. Dann wird geschaut, ob er zahlen kann und was. Er muss sich auch an der Erstaustattung beteiligen.

Wenn nicht, kannst du ALG II beantragen und Erstausttatungsgeld und Schwangerenmehrbedarf.

Bianca

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Toll, wieviele Kinder von angeblichen "Alleinerziehenden" auf die Welt gebracht werden.

So langsam kann man das gar nicht mehr glauben, dass das alles immer so wahr ist.


Für mich sieht das Ganze nach Sozialbetrug aus.

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#augen

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ICH BIN NICHT ALLEINERZIEHEND , SONDERN ALLEINSTEHEND, VERFLUCHT NOCHMAL PEILT IHR DAS NICHT?? MEIN FREUND WOHNT NICHT BEI MIR ABER TROTZDEM WIRD ER SICH UM DIE ZWILLINGE SORGEN , SO GUT ES GEHT. MEINE FRAGE WAR LEDIGLICH OB ICH IHN MIT ANGEBEN MUSS AUCH WENN ER NICHT BEI MIR WOHNT!!!!!
SO NE SCHEIßE HIER.....HAB ECHT KEIN BOCK AUF SO WELCHE BESCHEUERTEN KOMMENTARE. DANKE FÜR ALLE ANDEREN DIE MIR WENIGSTENS EINE ANGEMESSENE ANTWORT GEBEN KONNTEN, FÜR ALLE ANDEREN:
IHR HABT EINFACH NUR KEINE AHNUNG UND SEIT VON EUREN KOMISCHEN GEDANKEN EINFACH NUR VOREINGENOMMEN.

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Also jetzt bleib mal ruhig. Es wurde dir auch vernünftig geantwortet.

Ja, du musst ihn angeben. Er muss Unterhalt zahlen. Kann er dies nicht (weil zuwenig Einkommen) bzw. will er dies nicht tun, bist du verpflichtet Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen. Die holen sich das Geld dann irgendwann bei ihm wieder und nehmen sein Einkommen unter die Lupe.

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Bin verletzt, das ich gleich so in eine schublade geschoben werde, ich bin zum ersten mal schwanger, völlig überfordert und habe angst vor der zukunft, und ich werde da gestellt als würde ich hier den staat betrügen wollen....verstehe diese leute nicht.....danke für deine antwort

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