Wie Umzug mit ALG-2? (Ortswechsel Wohnberechtigung, Kaution, Kosten)

Hallo,

ich habe mal einige Fragen für eine befreundete Familie. Sie sind der deutschen Sprache nicht so mächtig und werden von den Ämtern von A nach B und wieder zurückgeschickt, da keiner sich zuständig sieht:

Die Familie möchte aus einer Stadt in eine andere ziehen, weil sie so näher an der Familie wohnt (Kinder, Enkel). Problem scheint zu sein:

- Wohnberechtigungsschein in der neuen Stadt
Eine Wohnung in der neuen Stadt zu finden, die auch tragbar ist / nach Vorgaben qm-Anzahl und qm-Preis getragen wird, klappt fast nur mit Wohnberechtigungsschein. Diesen erhalten sie aktuell aber scheinbar nur für die Stadt, in der sie wohnen. Gibt es einen bundesweit übergreifenden Wohnberechtigungsschein oder etwas Vorläufiges, dass die Wohnungssuche in der neuen Stadt ermöglicht?

- Kaution neue Wohnung
Welches Amt zuständig? (alte oder neue Stadt?)
Die Kaution könnte ggf. aus der Kaution der alten Wohnung gedeckt werden, wobei die Freigabe der Kaution der alten Wohnung sicher erst nach Bezug der neuen Wohnung stattfindet.

- Umzugskosten
Übernahme durch Amt möglich? Welches Amt zuständig (alte oder neue Stadt?)

- Abmeldung alte Stadt, Anmeldung neue Stadt für ALG-2
Die alte Stadt hat natürlich ein Interesse, ALG-2-Empfänger aus ihrem Etat zu streichen, die neue hingegen nicht, neue ALG-2-Empfänger aufzunehmen. Die Frage ist hier, was die beste Vorgehensweise (was folgt in zeitlicher Reihenfolge wann) ist.

Ich habe auch schon gehört, dass der Umzug (Umzugskosten, Kaution) einfach von einem ALG-2-Empfänger auf eigene Kosten durchgeführt wurde und nachdem er die Kaution und erste Miete gezahlt hatte ist er einfach zum Amt in der neuen Stadt gegangen. Das konnte dann natürlich nicht mehr dagegen agieren.

In dem Fall ist es aber so, dass das sehr alte arme Leute sind, die keine Ersparnisse für so etwas haben. Ich überlege selbst gerade, ob ich nicht die Umzugskosten übernehme. Möchte aber verständlicherweise zunächst die öffentlich getragenen Amts-Möglichkeiten ausgeschöpft wissen.

Danke für die Antworten, gerne auch per privater Nachricht.

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Hallo,

ich kenne mich nicht 100%ig aus, aber ich befürchte, dass die Familie da schlechte Karten haben wird.
Normalerweise wird ein Umzug nur genehmigt und dafür die Kosten getragen, wenn es in dem neuen Wohnort eine Arbeitsstelle für einen Empfänger gibt.

Nur, damit man in der Nähe der restlichen Familie ist, zählt hierbei wohl nicht als triftigen Grund.

Ich denke, die Familie sollte (vielleicht mit dir an deren Seite) zum Sachbearbeiter gehen und dort alles klären. Desweiteren sollte sie auch mal zum zuständigen Sachbearbeiter in der neuen Stadt und da schon mal nachfragen.

Ansonsten vielleicht mal bei einem öffentlichen Träger wie Caritas oder ähnliches nachfragen. Die werden zwar wohl nichts bezahlen, können aber mit Sicherheit beraten.

LG
Sandra

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Genauso wie meine Vorrednerin schon schrieb....da werden sie schlechte Karten haben, weil das kein triftiger Grund ist umzuziehen.....
Also....wie sie es versuchen könnten....
1. Wohnberechtigungsschein von der eigenen Stadt holen....das ist normal.....
2. Eine Wohnung suchen die diesem entspricht....
3. Mit den Angaben der Wohnung (Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten,...) zur Arge und dann erstmal abwarten, ob von denen eine Zustimmung zum Umzug kommt....

Sollten deine Bekannten eine Zustimmung bekommen, können sie den neuen Mietvertrag unterschreiben und den alten Kündigen.....vorher nicht....

Sollten sie keine Zustimmung bekommen und trotzdem Umziehen bekommen sie nur noch die alten angemessenen Kosten und kein Umzugsgeld oder sonstige Gelder....

Also......nichts machen bevor man es nicht schriftlich hat....bei mir wurde zwei Wochen vor einem Umzug noch alles plötzlich wieder abgelehnt.....lasst euch alles schriftlich geben!!!

Liebe Grüße.....und viel Glück......

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Koennen die Kinder und Enkel nicht helfen bei Wohnungssuche und Umzug?

Claudia

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<<- Wohnberechtigungsschein in der neuen Stadt
Eine Wohnung in der neuen Stadt zu finden, die auch tragbar ist / nach Vorgaben qm-Anzahl und qm-Preis getragen wird, klappt fast nur mit Wohnberechtigungsschein. Diesen erhalten sie aktuell aber scheinbar nur für die Stadt, in der sie wohnen. Gibt es einen bundesweit übergreifenden Wohnberechtigungsschein oder etwas Vorläufiges, dass die Wohnungssuche in der neuen Stadt ermöglicht?<<

Nein, gibt es nicht. Sie müssen sich an die Stadt wenden wo sie hinziehen möchten und dort einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

<<- Kaution neue Wohnung
Welches Amt zuständig? (alte oder neue Stadt?)
Die Kaution könnte ggf. aus der Kaution der alten Wohnung gedeckt werden, wobei die Freigabe der Kaution der alten Wohnung sicher erst nach Bezug der neuen Wohnung stattfindet.<<

<<Kaution wird nur übernommen, wenn die ARGE zum Umzug auffordert oder der Umzug notwendig ist. Ggf. gibt es ein Darlehen.<<

<<- Umzugskosten
Übernahme durch Amt möglich? Welches Amt zuständig (alte oder neue Stadt?) <<

Übernahme ist möglich, wenn der Umzug im Sinne der ARGE notwendig ist bzw. wenn zum Umzug aufgefordert wird.

<<- Abmeldung alte Stadt, Anmeldung neue Stadt für ALG-2
Die alte Stadt hat natürlich ein Interesse, ALG-2-Empfänger aus ihrem Etat zu streichen, die neue hingegen nicht, neue ALG-2-Empfänger aufzunehmen. Die Frage ist hier, was die beste Vorgehensweise (was folgt in zeitlicher Reihenfolge wann) ist.<<

Erst einmal generell etwas zum Umzug. Vor Unterschreiben des Mietvertrages muss man sich bei der alten ARGE melden und den Umzug genehmigen lassen. Das gleiche dann in der neuen Stadt. Die Wohnung muss man sich auch vor Unterschreiben des Mietvertrages genehmigen lassen.

Wird der Umzug nicht genehmigt bzw. wird er als nicht notwendig erachtet, gibt es keine Umzugkosten, keine Kautionsübernahme und es werden nur die maximalen Kosten der Unterkunft, maximal in der Höhe der alten Wohnung übernommen, wenn man trotzdem umzieht. Den Umzug an sich kann die ARGE nicht verbieten.
Das gleiche gilt, wenn man sich die Genehmigung überhaupt nicht einholt.