Als Betreuer der Oma (Voll-)Macht über das Geld - aber wo ist es?

Hallo,

meine Schwiemu hat noch 3 Geschwister, ihr jüngster Bruder lebt mit seiner Fam. im Elternhaus. Oma erkrankte an Parkinson und Alzheimer, Schwiemu und Frau ihres Bruders teilten sich die Pflege. Frau wollte nicht mehr, Schwiemu konnte nicht alleine, Frau wollte, dass Oma ins Pflegeheim geht (die anderen Geschwister wollten mit der Pflege nichts zu tun haben) - da ist sie nun. Sie bezieht eine hervoragende Rente, die die Unterbringung abdeckt und sogar noch etwas übrig bleibt. Der Sohn hat sich als Betreuer eintragen lassen. Oma hat Wohnrecht im Haus, hat es ihm überschrieben. So, kaum war Oma weg, haben Sohn+Frau (es ist ihr Haus, o.K.) Omas Wohnung ausgeräumt, die Einrichtung verschärbelt, Omas Auto verkauft. Meine Schwiemu hat Bankvollmacht und sich heute ein Herz gefasst. Es wurde von Omas Konto nichts (in übermässiger Höhe) abgehoben von den "Betreuern", jedoch aus dem Verkauf von Omas Sachen auch nichts dazugepackt. Auch wird von Omas Konto mtl. die Stromrechnung für den Sohn und die Familie abgebuchtimmerhin 135,- . Was haltet Ihr davon? Zumal Sohn (und vordergründig seine Frau) den Kontakt mit der Familie bricht......Es geht hier nicht darum, dass das bisschen Rest von Omas Rente verteilt werden soll. Aber es ist über kurz oder lang (eher Kurz) ersichtlich, dass Oma PS III haben wird, es muss doch wenigstens das Geld für Ihre Versorgung da sein. Im Pflegeheim hat man meiner Schwiemu gesagt, Oma habe dort nichtmal Geld für den Friseur hinterlegt bekommen(nachdem Sohn und Frau meiner Schwiemu mal ganz laut vorwarfen, alles an sich "reißen zu wollen" - und sie meinte es wirklich nur gut mit ihrer Mutter- geht sie an kein Geld und keine Papiere mehr) Und dabei hat sie die Familie IMMER unterstützt, besonders die in ihrem Haus. Könnt Ihr zu Ihrem Besten was raten? Von dem fällig gewordenen Sparvertrag (von dem keiner mehr was gehört hat wollen wir nicht sprechen).

LG

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Hallo,
wenn Du davon sprichst, dass der Sohn "sich als Betreuer hat eintragen lassen", meinst Du damit, dass eine korrekte rechtliche Betreuung eingerichtet wurde?
Wenn ja, gehe zum zuständigen Amtsgericht und teile dort Deine Bedenken und Beobachtungen mit.
Im allgemeinen ist der Sohn als Betreuer von der Rechnungslegungspflicht befreit, wenn jedoch Zweifel auftauchen, kann es ihm auferlegt werden.
Wenn die Vorfälle zu gravierend sind, kann er auch entlassen werden und es wird ein neuer Betreuer bestellt.
Bitte gib alles und ausführlich an!

LG:-)

2

Hallo,

wenn Du schreibst "als Sohn von der Rechnungslegungspflicht befreit", meinst Du dann, dass er im Großen und Ganzen über Gld, Haus und Gut verfügen kann ohne Prüfung einer öffentl. Stelle? (über Amtsgericht wurde die Betreuung amtl. gemacht). Erstmal danke für die Antwort.


LG

3

Ja, als direkter Angehöriger ist man nicht dazu verpflichtet, Rechnung zu legen--
das ist genau wie Buchhaltung, man muss alles genau vorlegen und vorrechnen.
Aber ganz ohne Überprüfung läuft es trotzdem nicht, der Angehörige soll nur nicht mit einer kompletten Rechnungslegung belastet werden.
Es wird normalerweise jährlich zusammen mit dem Betreuungsbericht auch noch wieder das Vermögensverzeichnis angefordert, um so zu sehen, ob es da Anhaltspunkte für mißbäuchliches Verhalten gibt.
Wenn zB bei Einrichtung der Betreung auf dem Konto 20.000€ plus laufenden Einnahmen drauf waren und nach einem Jahr nur noch 10.000€ kommt der zuständige Rechtspfleger doch ins Grübeln...
Wenn Du aber jetzt schon Anhaltspunkte hast, würde ich unbedingt zum Amtsgericht gehen und vorsprechen.
Es ist zum Teil wirklich widerlich, wie die Betreuten abgezockt werden, ich habe mich immer für Hinweise sehr bedankt!
LG:-)

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Hallo!

An Deiner Stelle würde ich, wie meine Vorschreiberin schon postet, sich direkt an den zuständigen Rechtspfleger wenden. Neben der Schilderung der Situation erweist es sich häufig schon als hilfreich, "belastendes Material" gleich mitzuführen (hier z.B. die vorhandenen Kto.-Auszüge). Eventuell sollte Deine SM eine Änderung der gesetzlichen Betreuung beantragen. Ich erlebe es in meinem beruflichen Alltag häufig, dass so eine innerfamiliäre Betreuungssituation nicht nur menschlich, sondern auch monetär ausgenutzt wird. Da macht es häufig schon Sinn, wenn eine neutrale Person die Betreuung übernimmt. Auch wenn Deine Oma diese dann eventuell selber bezahlen muss.
Hier, an unserem Amtsgericht vor Ort, werden Hinweise die der Aufdeckung von Mißbrauch des Vermögens von Betreuten dienen, immer sehr wohlwollend aufgenommen.

L.G. Nicole

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Hallo

Habe nur eine Vollmacht für meine Oma. Sie bekommt Taschengeld, lebt auch im Heim. Ende des Monats, wenn alle Keinrechnungen bezahlt sind, hole ich das Tg auch vom Konto. Kaufe aber für sie sachen davon ( Kleidung, Hygieneartikel, Vogelfutter usw)


Bianca

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"Habe nur eine Vollmacht für meine Oma."

wie soll man das verstehen? eine vollmacht von der oma selbst?

es kann sich praktisch jeder vom gericht als betreuer bestellen lassen... und wenn ein anderer schneller den antrag gestellt hat... dann wird er diese aufgaben übernehmen. besprich das mit deiner oma (falls sie noch kann) und sorge für den fall der fälle lieber vor, bevor es zu spät ist.

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"Omas Wohnung ausgeräumt, die Einrichtung verschärbelt, Omas Auto verkauft."

kann es sein, daß der sohn den PKW der oma bei der vermögensaufstellung von vornherein unterschlagen hat?
der erlös sämtlicher gegenstände muß doch irgendwo auftauchen... z.b. als gutschrift auf dem konto.

wenn deine schwiegermutter einblick in die finanz. angelegenheiten hatte, so sollte sie eine (eigene) aufstellung mit einnahmen und ausgaben machen und diese mit entsprechenden bedenken über unkorrekte abrechnungen des derzeitigen betreuers, dem vormundschaftsgericht vorlegen...

andererseit kann es auch mgl. sein, daß der bruder nicht die pauschale i.H.v. ca. 300e in anspruch nimmt, sondern seine sämtlichen unkosten (jeden kilometer, jeden anruf usw.)aufschlüsselt und sich diese von omas einkommen auszahlt. #kratz

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Ich überlege gerade, was die Oma für eine Rente haben soll, wenn neben dem Heimplatz noch etwas übrig bleibt..........??

Ich weiß, dass etwa 2500 Euro monatlich für eine Heimpflege weg sind................#kratz

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Hallo

Es geht nach Pflegestufen. Meine Oma hat 1 und muss montl 2850 Euro zahlen.

Bianca

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Ich weiß, dass es nach Pflegestufe geht.Ich arbeite in der Geronto Psychiatrie.

Und bei den Preisen frage ich mich echt, wie man sowas von seiner Rente finanziert kriegt.

Es ist ja nicht mit den normalen Pflegesätzen getan.Jeder Extrafurz wird ja in Rechnung gestellt.Wäscherei, Hausmeisterservice, Botengänge etc.

Und deshalb fragte ich mich, wie hoch die Rente der Oma ist, wenn sie sich das alles selbst finanzieren kann.

LG
Simone

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