hallo zusammen,
ich bin am überlegen, ob ich meine steuerklärungen der letzte jahre nachreiche! wenn ja, wie weit kann ich zurück gehen? meine erste und letzte habe ich glaub ich für 2003 gemacht!
allerdings bin ich auch grad in elternzeit und müsste dann ja wohl für die zeit steuern nachzahlen für´s elterngeld oder? wie ist denn das? muss man IMMER seine erklärung machen? könnte ich die zeit nicht übersspringen, dann erstmal wieder keine steuererklärung machen?
hab mich noch nie so richtig damit beschäftigt!
vielen dank für eure antworten!
lg nina
fragen zu steuererklärungen
Hi, normal mußt du glaube ich immer eine machen, wenn du es einmal gemacht hast. Aber ansonsten ist es wohl so, dass du sogar bis zu vier Jahre Zeit hast. Sagten sie vorhin im Fernsehen. Aber warum willst du sie machen, wenn du keine Einkünfte hattest und nichts erstattet bekommst?
lg
Guten Morgen,
meines Wissens bist Du verpflichtet, die Erklärungen abzugeben, wenn Du das einmal freiwillig getan hast.
Ich weiß aber nicht, wie die Fristen sind.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass Du für Zeiten, in denen Du Lohnersatzleistungen bezogen hast, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, eine Erklärung machen MUSST. Wäre sonst ja witzlos, wenn man sich aussuchen könnte, ob man nachversteuert oder lieber nicht.
Ruf einfach mal beim Finanzamt an!
Gruß,
phoe-nix
hi,
wenn du außer deinen Einkünften aus nichtselbstäniger arbeite keine hast bist du nicht zur abgabe verpflichtet.
seit januar diesen jahres kann man 3 jahre zurückgehen, dass heißt du kannst ab 2005 die steuererklräung nachreichen.
aber müssen musst du nicht........außer du hast noch eine vermeitung,rentenbezüge,kapitaleinkünfte (über dem freibetrag)