Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Mein Mann ist Kraftfahrer. Er arbeit an 2-3 Tagen in der Woche von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wobei er zwar um 06:00 Uhr anfängt zu arbeiten, jedoch erst gegen 08:30 Uhr den Betrieb verlässt. (Also solange wird geladen)
Er ist also an diesen Tagen mehr als 8 Stunden unterwegs. Demzufolge müsste ihm doch die Pauschale von 6,00 € zustehen?! Das Finanzamt hat es aber nicht anerkannt und verlangt Arbeitgeberbescheinigung.
Der Arbeitgeber jedoch sagt, er kann ihm eine solche Bescheinigung nicht erteilen, da er ihm Spesen zahlen müsste, damit wir Verpflegungsmehraufwand geltend machen können. Ist das so?
Im Ergebnis ist er mehr als 8 Stunden unterwegs, erhält aber weder vom Arbeitgeber Spesen, noch vom Finanzamt den Ausgleich. Stimmt das denn wirklich, leider kann ich nirgends etwas dazu finden, außer dass der Arbeitgeber Spesen zahlen kann, aber nicht muss, aber wie sich das Finanzamt dann zu verhalten hat, finde ich nicht.
Ich wäre über Tipps dankbar.
Viele liebe Grüße
joya
Verpflegungsmehraufwand - Steuererklärung
Hallo Joya,
die Reisekosten sind ein sehr kompliziertes Thema geworden. Hier steckt der Teufel im Detail. Außerdem wurde zum 1.01.2008 auch noch Einiges geändert. Das FA verlangt in der Regel eine Bescheinigung vom AG um zu prüfen, liegen tatsächlich die Voraussetzungen für die VP vor und wurden diese nicht bereits steuerfrei durch AG gezahlt. Der AG hat daraus keinen Nachteil, wenn er diese Bescheinigung heraus gibt. Notfalls sollte dein Mann mal mit dem Steuerberater des AG sprechen, der wird in der Regel auf das Austellen der notwendigen Bescheinigung hinwirken.
Liebe Grüße
Annett
Hallo Annett,
vielen Dank für Deine Antwort.
Das mit dem Steuerberater des AG ist so, dass der dem AG angeblich geraten hat, eben keine Bescheinigung zu erteilen, gerade weil er wohl sonst Spesen zahlen müsste. Mir erscheint das aber auch unlogisch.
Nur leider finde ich nirgends eine Quelle, wo hierüber etwas steht.
Woher weißt Du das? Könntest Du mir sagen, wo ich das finde?
VLG joya
Hallo Joya,
die Aussage des AG ist ja mehr als unlogisch. Der AG ist überhaupt nicht verpflichtet Spesen=Verpflegungsmehraufwand zu zahlen. Wenn er das tun würde, könnte man diese ja auch nicht bei der Steuer geltend machen. Es ist nämlich ein und dasselbe! Also ich würde schon auf diese Bescheinigung drängen.
LG
Maufie
PS: Das Finanzamt verlangt immer eine Bescheinigung vom AG!