ich soll BAFÖG zurückzahlen, rechtens??? Hilfe

Hallo

Ich hoffe sehr auf eure Hilfe!

Ich habe von 2002- juni.2004 eine ausbildung zur kauffrau im EH gemacht.

es war eine schuliche ausbildung und in der zeit habe ich elternabhängiges schülerbafög bekommen, das waren monatlich 192 euro.

im Juni 2004 habe ich diese ausbildung UNTERbrochen da im august mein kind zur welt gekommen ist.

ich war 3 jahre in elternezeit und wollte dann meine ausbildung zur kauffrau weiter machen.
jedoch wurde mir von seitens der berufsfachschule mitgeteilt das es nicht möglich sei die ausbildung weiter zu machen da es so eine klasse garnicht mehr gibt.

von 2007 bis jetzt habe ich mich nur mit gelegenheits jobs durchgeschlagen. habe mich öfter beworben um eine ausbildung aber habe nichts passendes, betriebliches gefunden.

nun habe ich mich bei der IHK angemeldet um meine externe Prüfung nachzuholen, ich wusste bisher garnicht das es so möglich ist sonst hätte ich diesen abschluss ja schon viel eher machen können.
die prüfung ist irgendwann im sommer 2009.

heute bekomme ich post vom "bafög amt"

darin steht u.a.

"sofern sie nach beendigung der elternzeit keine berufsqualifizierende ausbildung an einer nach dem bafög dem grunde nach förderfähigen berufsfachschule aufgenommen haben und betreiben, kann im vollzug des bafög nicht mehr von einer unterbrechung der ausbildung gesprochen werden"

....
"...bis zum 27.06.04 haben sie die ausbildung zur ... betrieben. gem. ... endet der anspruch auf ausbildungsförderung mit ablauf des monats juni 2004. Mit Bescheid vom 28.02.2005 wurde ihnen ausbildungsförderung für den bewilligungszeitraum 01.08.2003 - 30.09.2004 gewährt."

...

"...die daraufhin ausgezahlte ausbildungsförderung für die monate juli bis septemper 2004 wurde wegen abbruchs der ausbildung zu unrecht gewährt und ist von ihnen zu erstatten"


und nun????

wie gesagt wollte ich die ausbilung weiter machen aber es war mir ja garnicht möglich.

das ganze ist mittlerweile 4 jahre her.

ich habe im juni 2004 die ausbildung unterbrochen, verstehe nicht wieso mir deshalb angeblich noch juli - september bafög gezahlt wurde???

Ich habe ein paar kontoauszüge rausgesucht, leider weiß ich nicht 100% ob die von 2004 vollständig waren da ich es damals nicht ganz so mit der ordnung hatte.
ich war gerade 17 jahre.
jedenfalls kann ich keine zahlung im juli/august/september erkennen.... die letzte bafög zahlung die ich gefunden habe war am 29.06.2004.

die bafög zahlung vom 29.06.04 war die für juni oder für juli???

wenn ich doch aber meine ausbildung ende juni abgebrochen hatte wieso wurde mir dann laut dem schreiben bis september bafög gezahlt.

ich kann mich leider nicht mehr erinnern wie lange ich genau nun das bafög bekommen habe, es ist 4 jahre her aber auf den kontoauszügen finde ich als letzte bafög zahlung den 29.6.

hoffe es ist nicht ganz so ein durcheinander!
aber es würde bedeuten das ich knapp 600 euro zurückzahlen muss und ich weiß nicht wo ich die hernehmen soll.

ist das denn alles rechtens??? was soll ich jetzt machen?

1

Hallo Sunnylein,

also ich habe auch mal elternunabhaengiges Bafoeg bekommen und meine Ausbildung abgebrochen, musste aber nie was zurueckzahlen. #kratz

Vielleicht haben die es auch nur vergessen, keine Ahnung.

LG

Biene


2

hallo.
das du bafög irgendwann zurückzahlen musst ist ja klar, aber ich würde einfach mal anrufen und fragen ob sie die zahlung nicht aufschieben können, du bekommst du zusätzlich bestimmt alg2 ruf da auch mal an von dem bischen was du hast können sie dir wahrscheinlich sowieso nix nehmen da du bestimmt gerade am minimum lebst denke ich - sofern du nicht mit wen zusammenlebst oder so...
klar für die gilt es als abgebrochen wenn du das nicht weitermachst, aber vll kannst du erklären, dass du es so auch nicht weiterführen kannst - lass dir schriftlich geben das es deine klasse/ausbildung nicht mehr gibt. und reich ein schreiben ein wo steht dass du es anderweitig nachholst / IHK
mach dir keine großen sorgen - wo nix is kann man nix holen... ausruhen solltest du dich daruf aber nich - seh zu dass du was nachholst ... irgendwas abgeschlossenes hast

grüße #blume

5

hallo

nein, schülerbafög muss NICHT zurück gezahlt werden.

3

jop
ich hab knapp 2000 euro zurückzahlen müssen.

die hälfte vom bafög bekommst geschenkt, die andre hälfte musst zurückzahlen..
hast aber glaub 3-5 jahre zeit...

4

das gilt doch aber nicht beim schülerbafög!

normal muss man schülerbafög ja nicht zurückzahlen.

6

Jetzt mal ganz langsamt. Es kommt auf das Bafög an. Hier geht es um Schülerbafög ( 192 Euro) und das muss gar nicht zurückgezahlt werden.

weitere Kommentare laden

7

Hallo,

sicher ist das rechtens. Du solltest mal bedenken, dass du dir den Luxus von 3 Jahren Elternzeit gegönnt und deshalb keine Ausbildung hast. Da finde ich es sehr richtig, dass du die Hilfen zurückzahlen musst.

Was du machen sollst? Endlich eine Ausbildung! Dabei musst du wohl von deinen Vorstellungen abrücken, wenn du mit denen nichts findest. Wie willst du dich sonst mal selber versorgen?

Mit dem Bafögamt würde ich Ratenzahlung vereinbaren.

lg

10

schön freundlich bleiben.

der luxus von 3 jahren elternzeit stande mir zu und den habe ich genommen. das bleibt wohl immer noch meine entscheidung.

in der zeit als ich die ausbildung absolviert habe muss ich kein bafög zurückzahlen, ich habe im juni 2004 unterbrochen.

angeblich wurde mir dann noch von juli- september 2004bafög gezahlt.

wieso eigentlich? habe doch ende juni unterbrochen.
laut meinen kontoauszügen wurde mir ende juni das letzte mal bafög gezahlt.

die gleiche ausbildung weiter machen war mir nicht möglich da es so eine klasse nicht mehr gegeben hat und geben wird. das war die aussage der berufsschule.

was ich machen soll???? hättest du richtig gelesen dann hättest du auch mitbekommen das ich nun für eine externe abschlussprüfung angemeldet bin.
somit muss ich mir keine ausbildung suchen - die habe ich dann nach erfolgreicher beendigung der prüfung.

9

Also erst einmal muss Schülerbafög nicht zurückgezahlt werden.
Nun kam es aber zum Abbruch bzw zur Unterbrechung. Wenn es nun noch zu einer Überzahlung kam musst du diese natürlich zurückzahlen.

Du solltest dir jetzt nochmal alle Kontoauszüge aus dem Jahr zusammensuchen und schauen ob sie vollständig sind. Es steht ja immer die Nummer drauf und auch die Seitenzahl. Dann schau nochmal bis wann die das Bafög gezahlt haben. Wenn die Auszüge komplett sind, kopiere sie und schick sie dorthin und zeig ihnen das du das letzte Bafög am 29.06.04 bekommen hast.

12

danke

leider sind die auszüge nicht ganz komplett, schön blöd.

kann ich die auszüge von 2004 irgendwie nochmal anfordern?

geht ja um die 3 monate juli- sept. 2004.

15

Klar, das geht. Das kostet aber je nach Bank etwas. Musst du mal zur Bank gehen.


13

Hallo,

wenn du nicht mehr weißt bis wann du Zahlungen erhalten hast und ob deine Kontoauszüge vollständig sind, beantrage eine Zweitausstellung der Kontoauszüge für den entsprechenden Zeitraum. Das kosten zwar Geld, aber du kannst dann sehen ob die Zahlungen geleistet wurden oder nicht.

Falls die Aufforderung gerechtfertigt kannst du Bafög eigentlich in Raten zurückzahlen oder auch um Aufschub bitten. Ich meine das funktioniert beim Studentenbafög warum sollte es nicht auch beim Schülerbafög klappen.

Wenn du deine vollständigen Kontoauszüge hast, ruf beim Amt an. Und mach dir fleißig Telefonnotizen. Weiß das Amt das du die Prüfung nachholst? Hast du es schriftlich das es diese Klassenform nicht mehr gibt? Wenn nicht lasse es dir schriftlich bestätigen.

Ich hoffe konnte dir Weiterhelfen.

Lg Karin

14

danke.

die kontoauszüge versuche ich nochmal zu bekommen.#
muss ich montag zur sparkasse.

nein das "bafög amt" weiß noch nicht das ich die prüfung nachhole, werde ich denen auch montag mitteilen.

16

Hör mir bloß auf mit BAFÄG!
Hätte ich, bzw. meine Eltern gewusst, was da auf uns zu kommt, hätten wir es erst gar nicht beantragt.
Ich musste 4036€ innerhalb von 4 Wochen zurück zahlen, natürlich mit Zinsen ohne Ende, da ja noch ewig Zeit verging, bis ich überhaupt Bescheid bekommen habe, dass ermittelt wird.
Folgendes war also unser Fehler:
Meine Eltern hatten für mich einen Bauplatz, den wollte ich jedoch nicht. Meine Eltern verkauften diesen dann, was ich gar nicht wusste. Waren damals 20.000 DM. Dieses Geld gehörte aber immer noch meinen Eltern, nur legten sie es auf meinen Namen an, weil es, im Falle, dass meinen Eltern etwas passieren sollte, nicht in die Erbmasse fällt.
Das gab ich also nicht mit an, wie auch, wusste ja nix und meine Eltern dachten gar nicht so weit, dass da was nach kommt, denn wie gesagt, mir gehörte das Geld ja gar nicht.
Egal, so gesehen war es eben Betrug und es war noch ein ewiges Hin und Her und letztendlich musste meine Mutter zur Polizei, musste eine Aussage machen und kam um eine Vorstrafe rum. Aber natürlich musste sie noch Geld abtreten, wegen Betruges.
Hab mir damals so gedacht, der kleine Mann, der wirklich absolut nichts hinterhältiges im Kopf hatte, wird total durch die Mangel gezogen und die Großen, die Millionen und Milliarden Steuern hinterziehen, kommen mit ein paar Euro's Strafe davon.
(Der Witz war dann noch, meine Eltern hatten sich damals auch noch belabern lassen, diese 20.000DM in Aktien anzulegen und ürbig waren nur noch ein paar Kröten, die nicht mal mehr dafür reichten, um das BAFÖG zurück zu zahlen).
Naja, so ist das Leben nun mal und ist ja klar, dass sie sich damit lange Zeit lassen, denn dann musst Du noch kräftig Zinsen zahlen. Aus so was kommt man ganz schlecht raus, weil Du nur ein stinkender Normalbürger bist und kaum gegen das Amt ankommen wirst.
Ich weiß zwar nicht, ob der Rechtsschutz, falls Du einen hast, dafür auch zuständig ist, aber fragen kostet nichts. Ansonsten würde ich einfach mal mit einem Anwalt sprechen, vielleicht passt ja wirklich was nicht.

Liebe Grüße

18

danke, das sind ja nette aussichten.

wirklich ne sauerei das den nach 4 jahren!!! einfällt ich müsse was zurückzahlen, von einem zeitraum wo ich noch nichtmal glaube da überhaupt bafög bezogen zu haben.
aber das kläre ich am montag.

zinsen??? nee oder? na dann gehts wirklich zum anwalt.

19

Ich weiß nicht, bei wem letztendlich die Beweispflicht liegt, dass du 3 Monate zu Unrecht Bafög bezogen hast.

Aber du wirst ja anhand der Kontoauszüge feststellen, ob du das Geld erhalten hast oder nicht.

Und im ersteren Fall würde ich mich halt mal erkundigen, ob da nicht schon Verjährung eingetreten ist...wobei ich das eher bezweifle.






17

hi,

mal eine frage, die vielleicht nicht ganz unwichtig ist:

gilt denn nicht die zeit des muschu noch als ausbildungszeit? dann hättest du die ausbildung ja nicht im juni unterbrochen, sondern erst mit ende des muschu... und der lag deutlich nach september (wenn dein kind im august zur welt kam).

und wie schon geraten: lass dir schriftlich bestätiggen, dass du die ausbildung nicht fortsetzen konntest - obwohl du das wolltest!

gruß
kim

20

Hallo!

Also wenn Du am 29.06.2004 Bafög bekommen hast, war es für den Monat Juli. Wenn Du für August und September auch Bafög bezogen hast, stand es Dir zu diesem Zeitpunkt nicht zu und das hättest Du eigentlich wissen müssen. Ämter sind leider nicht immer die schnellsten. Ich habe auch mal einen Monat mehr Geld bekommen, was ich zurückzahlen musste.

Ich würde versuchen so gut es geht die Kontoauszüge zu ordnen. Vielleicht findest Du es ja noch.

Die Monate, wo Dir das Bafög nicht mehr zustand, müssen dann leider zurückgezahlt werden meines Erachtens.

LG Sabine!