Muttersch.Geldzuschuss

Hallo. Ich bin seit Mai im Mutterschutz. Nun habe ich gerade gesehen, dass ich diesen Monat weniger Geld auf meinem Konto hab; Lohn wurde nur bis zum Tag des Beginns des Mutterschutzes berechnet (05.Mai), und dann steht auf der Gehaltsabrechnung Muttersch.Geld. Ob das jetzt Mutterschutzgeld oder Mutterschaftsgeld bedeutet ist mir ja eigentlich egal, interessieren tut mich eher, ob ich den Rest von der Krankenkasse bekomme, wenn ich endlich die Bescheinigu8ng übewr den Entbindungstermin dort eingereicht habe? Sorry, für diese doof Frage, aber wie Ihr seht, bin cih sehr schludrig mit solchen Sachen, und wurschtel mich gard so durch... Vielleicht könnt Ihr mir auch sagen, wie lange es dann dauert, bis ich den rest von der KK bekomme? Vielen lieben Dank, Alice

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Die Krankenkasse hat theoretisch Zeit bis zum errechneten ET um dir die Summe für die 6 Wochen vor der Geburt zu zahlen. Natürlich erst, wenn du die Bescheinigung abgibst.
Da du jetzt schon fast 4 Wochen in Mutterschutz bist, die Bescheinigung als schon seit 5 Wochen bei der Kasse liegen könnte, musst du aber eher damit rechnen, dass das Geld von der Kasse erst nach dem ET auf deinem Konto ist. Immerhin kannst du ja nicht erwarten, dass die deinen Antrag in weniger als 2 Wochen abarbeiten, nur weil du zu schusslig bist den Antrag rechtzeitig abzugeben.

Meine Tochter ist jetzt 4 Wochen alt. Die Geburtsbescheinigung liegt seit 3 Wochen bei der KK, und ich habe bis jetzt noch nicht das Geld für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Stell dich also drauf ein, dass du das Geld erst später bekommst.

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Danke für die Antwort - und na klar, habe ich selber Schuld... Ich bin nur so durcheinander, und frage mich vor allen Dingen, ob ich den Rest den von der KK bekomme? Ich meine, bis 8 Wochen nach der Geburt steht mir doch das gleiche Geld zur Verfügung, wie vorher, oder?? Danke nochmal, Alice

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Du mußt es eben beantragen :)

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