Kürzung Elterngeld wegen Insolvenz

Hallo,

wir bekommen im Oktober unser 2. Kind. Mein Mutterschutz begimmt am 08. September. Für das Elterngeld werden also die Monate Septmeber 2007 bis September 2008 zur Berechnung herangezogen. Wir haben das vor der Familienplanung mal durchgerechnet und sind auf ein Elterngeld von ca. 1400 EURO gekommen. Nun hat mein Arbeitgeber am 02.06.08 Insolvenz angemeldet. Der Lohn für April und Mai steht noch aus. Es heißt wir bekommen vom Arbeitsamt Insolvenzgeld. Ich hatte dann gestern einen Termin bei einer Beratungsstelle und die sagten mir, dass Insolvenzgeld für die Berechnung des Elterngeldes nicht angerechnet werden kann, es zählen dann also nur die Monate September 2007 bis März 2008. diese werden dann auf 12 Monate hochgerechnet und davon erhalte ich 67 %. Das wärde bedeuten, dass ich von den geplanten 1400 Euro Elterngeld nur ca. 750 Euro monatlich bekomme. Ist das nicht ungerecht? Die Arbeit geht ja unter dem Insolvenzverwalter weiter, wir werden ja nicht entlassen. Ich gehe also bis zum Mutterschutz weiter arbeiten und sehe im Erziehungsjahr dann keine Pfennig dafür. Und das nur weil das Geld nicht vom Arbeitgeber kommt.
Hat jemand schon die gleiche oder eine ähnliche Erfahrung gemacht? Was kann ich tun, um die hohen Elterngeld-Einbußen zu vermeiden? Ist das alles wirklich rechtens so?
Ich bin momentan echt verzweifelt und die Freude aufs 2. Kind ist stark getrübt. Ich bitte um Rat.

Vielen Dank im voraus für die Antworten

Yvonne

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<<Ich bin momentan echt verzweifelt und die Freude aufs 2. Kind ist stark getrübt. Ich bitte um Rat. <<

Aha. Entscheidet man sich nur des Elterngeldes fürs Kind? Sorry, das ich so direkt frage, aber bei deiner Frage tut mir das würmchen jetzt schon leid, denn ich meine ein Kind solte man aus freien Stücken bekommen und nicht weil das Eltrengeld so hoch ist, das ja eh nach einem Jahr ausläuft...und dann wird das Kind teuer...ich krieg das 3. und spreche ein wenig aus Erfahrung...

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Wie sensibel! *Kopfschüttel*

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Jetzt muss ich hier mal nen Komentar zu abgeben...
Ich glaube nicht, dass Du das Recht dazu hast jemanden zu unterstellen ein Kind zu bekommen um das Elterngeld zu kassiern und schon gar nicht nach diesem Beitrag, der das meiner Meinung nach überhaupt nicht aussagt! Ich kann das Problem was hier geschildert wird sehr gut nachvollziehen und ich denke jeder würde erst einmal einen Schock bekommen bzw. Existenzängste wenn man plötzlich mit der hälfte an geplantem Geld dasteht!!!! Auch Du!!!
Es ist doch völlig normal dass man sich Gedanken macht als werdende Mutter ob man seine Vorstellung die man so hatte damit noch umsetzen kann! Ich bin mir sicher dass sie sich über ihr Kind freut nur so eine nachricht muss man erst einmal verdauen.
Nicht jeder hat einen Partner der so viel verdient, dass man als Mutter/Frau zu Hause die Beine hoch legen kann!!!
Sorry aber ich verstehe manche Komentare hier manchmal nicht zumal hier Hilfe gesucht wird und keine Moralaposte#klatschl!!!

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hi,

das ihr euch ärgert ist mehr als verständlich.
warum wird denn das insolvenzgeld nicht angerechnet?

ich hab da jetzt nicht so richtig ahnung von, wegen lohnersatzleistungen und so aber ich würde euch raten euch direkt bei der instanz zu erkundigen, die das elterngeld zahlen.

liebe grüße und ich drück euch die daumen, denn 750 euro von 1400 ist schon heftig, ich versteh das, denn schließlich schwimmen ja nur die wenigsten im geld.

tine

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Hallo Yvonne,
leider kenn ich die Situation nicht, aber wollte dir sagen, dass ich deine getrübte Freude gut verstehen kann. Versuch aber, nicht in den finanziellen Sorgen zu versinken, irgendwie geht es immer weiter, auch wenn eine Lösung zunächst nicht greifbar erscheint.

LG Nuschka, die auch so ihre finanziellen Sorgen hat...

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Leider hab ich keine Ahnung - ich vermute auch, dass es kompliziert werden könnte, weil das Elterngeld auch einfach noch nicht so alt ist, dass alle Sonderfälle an allen Stellen gut bekannt sind.

Du meine Güte, das kann ja wohl wirklich nicht ihr Ernst sein, dass das Insolvenzgeld nicht angerechnet wird! Ich kann mir erstmal nicht vorstellen, dass das so ganz rechtens ist (gerecht ist es auch nach meiner Einschätzung nicht), schließlich arbeitest du und bist nicht arbeitslos (ALG wird in der Tat nicht angerechnet, was für Leute mit Zeitverträgen auch schwer ist: Vertrag wird evtl. wegen Schwangerschaft nicht verlängert, das schwangerschaftsbedingte Problem aber nicht im geringsten aufgefangen, trotz aller diesbezüglichen Statements der Politik). Andererseits weiß man nie, Sozial- und Verwaltungsrecht ist rätselhaft. Klemm dich auf jeden Fall dahinter, auch ein Orientierungsgespräch mit einem Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht oder so lohnt sich hier vielleicht (bei eurer Einkommensklasse bestimmt, der EG-Betrag ist ja recht hoch).

Der September 2008 wäre übrigens nicht mehr mitgezählt worden, weil du da ja schon in Mutterschutz gehst (nur volle Monate), aber das ändert erstmal wenig.

Viel Glück!
M.

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Hallo Yvonne,

ich kann Dir nur raten, einen Anwalt zu befragen. Warum macht das denn so einen großen Unterschied. Erst 1400 und dann nur noch 750? Verstehe ich nicht wirklich.

Alles Gute.

LG. Daniela.

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"Warum macht das denn so einen großen Unterschied. Erst 1400 und dann nur noch 750?"

Weil nun für die Berechnung des Elterngeldes nur noch 7 statt 12 Monate herangezogen werden. Das ist also nur noch die Hälfte, daher auch nur noch halb so viel Elterngeld.

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Warum wird eigentlich nicht das dir zustehende Gehalt von April mitgerechnet? Das verstehe ich am wenigsten! Ich glaube nicht, dass das schon die letzte Auskunft war, die du in dieser Sache bekommen hast.
Und ich spreche da aus Erfahrung, bin selbst ein "komplizierter Fall" - bisher geht es für mich noch um Krankengeld und Mutterschaftszuschläge, bis zum Elterngeld bin ich noch gar nicht gekommen vor lauter Verwalterei, das steht als nächstes an. Derzeit sieht es so aus, als würde sich das meiste doch so auflösen, wie ich mir das vorgestellt hatte - nachdem ich zunächst dauernd verschiedene und meist sehr ungünstige (ungerecht erscheinende) Auskünfte bekommen habe.

Also, Kopf hoch, nicht den Mut verlieren, mit den Leuten reden und ggf. wirklich einen Anwalt konsultieren.
M.

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Hallo Yvonne,

wei, das kenn ich..

mein AG meldet gottlob erst nun während MuSchu Insolvenz an, sah aber seit Februar schon täglich so aus, als wenn er anmeldet.

Mir wurde seitens einer Personalerin dringend geraten, mich krankschreiben zu lassen, da das Geld bei Inso dann von der KK kommt. Die Krankschreibung muss schwangerschaftsbedingt sein, so kann EG gerettet werden.

Ansonsten bleibt nur der niedrigere Betrag, leider. Ist genauso eine Frechheit wie die Kürzung bei Bezug von Krankengeld (nicht schwangerschaftsbedingt), ALG1 durch Schliessung des Betriebes etc..

Aber lasst Euch die Freude auf das Baby nicht trüben, denn klar tuts finanziell weh, mir fehlen auch 50 % EG wegen Krankengeld und Übergangsgeld während der Reha, es Ko** mich auch an. Doch das ist wieder der Staat, während wegen Gleichbehandlungsgrundsatz ALG2- Bezieher das EG anrechnungsfrei ist, bekommen wir arbeitenden einen drauf, wenn wir erkranken bzw den Job verlieren im Berechnungszeitraum.

Legt bereits jetzt schon soviel wie machbar ist an die Seite, anderen Tip kann ich Euch nicht geben. Beim ersten Kind bekamen wir gar nix, da knapp über der Einkommensgrenze, beim zweiten knapp über Sockelbetrag, somit geh ich bald wieder jobben nebenbei, auch wenn es anders geplant war.

LG und alles Gute

Mone

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Hallo,

ich denke das es rechtens ist. Zur Berechnung des Elterngeldes werden nur steuerpflichtige Einnahmen herangezogen. Soweit ich weiß ist Insolvenzgeld jedoch nicht steuerpflichtig (unterliegt ja auch dem Progressionsvorbehalt), da es dirket von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird.

Wende dich mal an einen Anwalt für Familienrecht eventuell kann der dir genauere Auskünfte erteilen.

LG kanakilu

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für die vielen Antworten, ich werden natürlich alle Hebel in Bewegung setzen, um die Sache für uns zum positiven zu wenden.
Natürlich ändert die Situation nichts an der Leibe zu unserem ungeborenen Kind, was ja auch ein Wunschkind ist. Aber wenn unsere finanzielle Situation zum Zeitpunkt, als wir uns für ein 2. Kind entschieden haben, nicht so gut gewesen wäre, hätten wir wahrscheinlich mit dem 2. Kind gewartet. Ich möchte ja meinen Kindern auch etwas bieten. Unser erstes Kind wurde geboren, als wir fast gar kein Geld hatten. Es ging auch irgendwie. Mein Wunsch für die 2. SS bzw. das Geschwisterchen war schon, dass wir diesemal nicht über jeden Euro anchdenken müssen. Ich wünsche mir ein schönes Kinderzimmer, vielleicht auch eine größere Wohnung (zu viert auf 50 m2 ist dann doch etwas eng). Und dies geht nun mal nur, wenn wir das Elterngeld bekommen, was uns eigentlich zusteht.
Ich habe auch gerade mit unserem Insolvenzverwalter gesprochen. Der hatte so einen Fall auch noch nicht, aber er denkt, dass das nicht rechtens ist, da ich ja als Insolvenzgeld nur das bekomme, was mir zusteht und wofür ich auch gearbeitet habe. Ich solle im Falle einer Kürzung auf alle Fälle Rechtsmittel einlegen. Er wollte sich auch noch mal schlau machen. Vielleicht ist ja die Situation doch nicht so aussichtslos.
Also vielen Dank noch einmal für die Antworten.

Yvonne