Fußbodenkosten: Vermieter oder Mieter?

Hallo,

ich hoffe, ich bin in der richtigen Kategorie :-)

Wir sind vor kurzem in eine Wohnung gezogen, wo 2 von 3 Zimmern keinen Fußbodenbelag haben, nicht mal Estrich ist drauf. Durch mündliche Absprache wussten wir es vor dem Einzug, fanden es abr nicht schlimm, da ein Bekannter (Fliesenleger) Fliesen verlegen wollte (ohne Lohnkosten, nur Material). Nun aber möchte er aus zeitlichen Gründen keine Fliesen mehr legen und das Geld für einen Belag (egal ob Teppich, Laminat, Fliesen oder sonstiges) zzgl. Lohnkosten haben wir (noch) nicht, sodass wir erstmal nur das eine Zimmer bewohnen.

Darf ein Vermieter eine Wohnung ohne Fußbodenbelag tatsächlich vermieten oder wäre er verpflichtet, diesen anzubieten?

Habe schon ein wenig gegoogled, aber nichts passendes gefunden.

Danke für eure Hilfe :-)

Gruß, Ines

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Er darf. Ihr habt die Wohnung ja vorher gesehen und Euch darauf eingelassen....
Was meinst Du mit "kein Estrich", ist da Sandboden oder wie sieht der Boden aus?

Wenn lt. Vertrag keine Übernahme durch den Vermieter vereinbart wurde, seid natürlich Ihr dafür verantwortlich.

Gruß,

phoe-nix

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In den Zimmern ist der bloße Beton. Egal, welcher Bodenbelag rauf käme, müsste Estrich rauf, sonst funktioniert das nicht.

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"Egal, welcher Bodenbelag rauf käme, müsste Estrich rauf, sonst funktioniert das nicht."

Sagt wer?

Ich kenne mich da wirklich nicht aus, weiß aber aus Erfahrung, dass viele Wohnungen ohne Bodenbelag vermietet werden und der Mieter sich den auf eigene Kosten anschaffen & verlegen (lassen) muss.

Wie es aussieht, wenn da nur der nackte Beton drin ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Im Zweifelsfall am Besten beim Mieterverein erkundigen...

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Hallo,

ehrlich gesagt finde ich schon euren Gedanken, nun dem Vermieter die Schuld in die Schuhe zu schieben, schlimm.
Ihr habt die Wohnung so gemietet und damit hat sich das. Wenn es hier einen "Schuldigen" gibt, dann euer Bekannter.

LG

Biene

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Hä???? Wer sagt denn, dass ich einen Schudigen suche? Ich möchte lediglich wissen, welche Rechte Mieter und Vermieter haben und nicht groß Streit mit dem Vermieter anfangen oder einen Schuldigen suchen! Kann man nicht sachlich auf Antworten eingehen?

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Das bin ich.
Ihr habt die Wohnung so uebernommen, ihr wusstet es. Nun wird es fuer euch doch teurer als erwartet und ploetzlich informiert man sich, ob der Vermieter nicht doch dafuer zahlen muss.
Sorry, ich finds schlimm.

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Hallo

Er darf.ABer was hat den die Wohnung für Boden, wenn kein Estrich drinn ist?
Wir sind hier eingezogen, da hat der VErmieter damals was für einen neuen Teppich beigetan, da der Alte schon 30 Jahre alt war.
Nun haben wir Laminat verlegt und alles selber bezahlt.
Wieso sollte das der Vermieter tun? Der Teppich war ja erst 7 Jahre alt und wir wollten es.

Bianca

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Das meine ich: Es war Teppich drin. Zwar nicht schön und uralt, aber immerhin. Bei uns ist gar nichts. Wir hatten in einer anderen Wohnung auch Teppich und diesen durch Laminat auf unsere Kosten ausgetauscht. Darin sehe ich auch keine Pflichten des Vermieters gegenüber. Ich frage mich nur, ob bloßer Beton "erlaubt ist". KLar, ich wusste es vorher, dass dort nichts ist ....

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Beton und Esrich ist doch eh praktisch dasselbe...wohnen kann man darauf nicht und das weißt man auch als Mieter.

Die meisten Wohnungen werden ohne Bodenbelag vermietet und zu Zeiten, als noch Teppichboden üblich war, war eigentlich immer nur Küche und Bad gefliest und den Rest mußte der Vermieter selbst machen. Der Vermieter ist dazu auf keinen Fall verpflichtet, wenn nicht ausdrücklich Fußbodenbelag mitvermietet wird.

Ganz eigenwillig finde ich immer, in eine Wohnung zu ziehen, die offensichtlich NICHT den Vorstellungen entspricht und im Nachhinein zu nörgeln und zu fordern.

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Der Vermieter kann natürlich eine Whg ohne Bodenbelag vermieten... wie soll er denn auch den Geschmack seiner Mieter kennen??

Wir haben im EG Fliesen seitens des Vermieters bekommen, da Neubau. 1.OG und DG haben wir selber Böden reingelegt. Wär ja noch schöner, wenn das alles der Vermieter machen sollte...

Sorry, aber das ist Euer Ding.. und Fliesen lasst Euch vorab schriftlich genehmigen!!!! Sonst kann der VM bei Auszug verlangen, dass Ihr diese rausnehmt!

Gruss

Mone